Angebote zur Unterstützung im Alltag: Regeln je Bundesland
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Bundesgesetz, Landesregeln
Der Entlastungsbetrag von 131 € ist Bundesrecht (§ 45b SGB XI), aber wer ihn abrechnen darf, entscheidet das Bundesland: Nach § 45a SGB XI erlässt jedes Land eine eigene Verordnung, die festlegt, welche Stelle Anbieter anerkennt, welche Qualifikation und Versicherung nötig sind und ob auch einzelne Nachbarschaftshelfer zugelassen werden. Für Sie als Kundin oder Kunde heißt das: Der Betrag ist überall gleich, der Kreis der Anbieter nicht.
Junior-Senior ist in allen acht Bundesländern unserer Standorte als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Übersicht unten zeigt, wer in Ihrem Land zuständig ist und wo Sie anerkannte Anbieter nachschlagen können.
Die acht Bundesländer im Überblick
| Bundesland | Anerkennende Stelle | Verzeichnis für Suchende | Unsere Standorte |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Kreise und kreisfreie Städte (Landesportal pfaduia.nrw.de), Grundlage ist die AnFöVO | Pflegewegweiser NRW (Angebotsfinder) | Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Bonn, Wuppertal und weitere |
| Hamburg | Sozialbehörde, Amt für Senioren und Pflege | Verzeichnis der Sozialbehörde | Hamburg (Zentrale) |
| Berlin | Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege | Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung, vdek-Landesliste | Berlin |
| Brandenburg | Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), neue Anerkennungsverordnung seit Dezember 2025 | FAPIQ, vdek-Landesliste Berlin/Brandenburg | Potsdam |
| Bayern | Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) | Liste des LfP, Fachstelle Demenz und Pflege Bayern | München, Nürnberg |
| Sachsen | Kommunaler Sozialverband (KSV) Sachsen | PflegeNetz Sachsen (Pflegedatenbank) | Dresden, Leipzig |
| Niedersachsen | Landesamt für Soziales, Jugend und Familie | Landesübersicht des Landesamts | Hannover |
| Baden-Württemberg | Stadt- und Landkreise (UstA-VO), Fachstelle usta-bw.de | Übersicht der Fach- und Koordinierungsstelle | Stuttgart |
Die Verzeichnisse sind der schnellste Weg zu prüfen, ob ein Anbieter wirklich anerkannt ist. Wer dort nicht steht, kann den Entlastungsbetrag nicht direkt mit der Kasse abrechnen. Auch die Pflegekasse selbst gibt Auskunft und führt meist einen eigenen Anbieter-Navigator.
Was in allen Ländern gleich ist
- Höhe und Zweck: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung und die Entlastung pflegender Angehöriger. Nicht genutzte Beträge bleiben bis 30. Juni des Folgejahres.
- Drei Arten von Angeboten: Betreuungsangebote (etwa Betreuungsgruppen, Einzelbetreuung), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (Alltagsbegleitung, Vertretung) und Angebote zur Entlastung im Alltag (Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung). Junior-Senior ist in der Regel in den letzten beiden Kategorien anerkannt.
- Abrechnung: Kostenerstattung gegen Rechnung oder Direktabrechnung per Abtretungserklärung. Wir arbeiten mit Direktabrechnung, Sie bekommen keine Rechnung.
- Kein Einfluss der Kasse auf die Anerkennung: Ob AOK, TK oder Barmer spielt keine Rolle, die Anerkennung kommt vom Land.
Die Grundlagen des Begriffs erklärt der Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag einfach erklärt.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWo sich die Länder unterscheiden
Drei Punkte weichen je nach Land ab, und genau sie entscheiden, welche Hilfe Sie abrechnen können:
- Zuständigkeit: In NRW und Baden-Württemberg erkennen die Kreise und kreisfreien Städte an, die Anerkennung gilt also je Stadt oder Kreis. In Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Niedersachsen ist eine Landesstelle zuständig, die Anerkennung gilt landesweit.
- Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen: Viele Länder lassen registrierte Privatpersonen zu, meist mit kurzem Kurs, Obergrenze für die Aufwandsentschädigung und Ausschluss naher Verwandter. Die Regeln reichen von einfachen Registrierungen bis zu Pflichtkursen. Details und der Stand in NRW stehen im Artikel Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse; für die anderen Länder nennt Ihnen Ihre Pflegekasse die aktuelle Regelung.
- Anforderungen an Dienste: Qualifikation der Kräfte, fachliche Begleitung, Schulungsstunden, Versicherung und Konzept werden je Land verschieden gefasst. Für Sie als Kundin ist das unsichtbar, solange der Anbieter im Verzeichnis steht.
Hinweise je Bundesland
Nordrhein-Westfalen: Die Anerkennung läuft über das Landesportal pfaduia.nrw.de und gilt je Kreis oder kreisfreier Stadt; wir sind in unseren NRW-Städten von Köln bis Wuppertal anerkannt. Suchende finden Anbieter im Pflegewegweiser NRW. Nachbarschaftshilfe ist nach der AnFöVO möglich, seit 2024 mit vereinfachter Schulungspflicht.
Hamburg: Die Sozialbehörde erkennt an und führt ein öffentliches Verzeichnis. Unsere Zentrale sitzt in Hamburg-Hammerbrook, von dort aus betreuen wir alle Bezirke.
Berlin: Anerkennung durch die Senatsverwaltung, Übersicht beim Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung. Berlin hat eine große Zahl anerkannter Anbieter, ein Blick ins Verzeichnis lohnt vor der Beauftragung.
Brandenburg: Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus; seit Dezember 2025 gilt eine neue Anerkennungsverordnung. Die Fachstelle FAPIQ berät Anbieter und Familien.
Bayern: Das Landesamt für Pflege erkennt an und führt die Liste der Angebote. Unsere Teams in München und Nürnberg sind dort registriert.
Sachsen: Der Kommunale Sozialverband erkennt an, das PflegeNetz Sachsen listet alle Angebote. Sachsen hat außerdem ein vergleichsweise einfaches Modell für einzelne Nachbarschaftshelfer.
Niedersachsen: Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie; unser Hannoveraner Team ist anerkannt.
Baden-Württemberg: Die Stadt- und Landkreise erkennen nach der UstA-VO an, die Fachstelle usta-bw.de bündelt die Informationen. Für Stuttgart liegt unsere Anerkennung vor.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag in Ihrem Bundesland
- Pflegegrad vorhanden? Schon Pflegegrad 1 reicht. Falls nicht: Pflegegrad beantragen.
- Anbieter wählen, der in Ihrem Land anerkannt ist, und prüfen, ob er direkt abrechnet.
- Abtretungserklärung unterschreiben, Termine vereinbaren, fertig. Wie viele Stunden der Betrag hergibt, zeigt der Budget-Rechner.
Wo wir vor Ort sind, sehen Sie unter Standorte; die passende Seite für Ihre Stadt finden Sie etwa unter Haushaltshilfe Köln, Hamburg, Berlin oder München.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Bundesland, GKV-Spitzenverband
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, bundesweit. Unterschiedlich ist nur, welche Anbieter ihn abrechnen dürfen, das regelt jedes Land in einer eigenen Verordnung.
Je nach Bundesland eine Landesbehörde (etwa in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bayern, Sachsen, Niedersachsen) oder die Kreise und kreisfreien Städte (NRW, Baden-Württemberg).
Über das Verzeichnis des Bundeslandes, den Anbieter-Navigator Ihrer Pflegekasse oder direkt beim Anbieter. Junior-Senior nennt Ihnen auf Nachfrage die Anerkennung für Ihre Region.
Nur, wenn er auch in Niedersachsen anerkannt ist. Die Anerkennung gilt für das Land beziehungsweise in NRW und Baden-Württemberg für den Kreis, in dem sie erteilt wurde.
Die meisten Länder lassen registrierte Einzelpersonen zu, mit unterschiedlichen Kurs- und Vergütungsregeln. Die aktuelle Regelung für Ihr Land nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
In allen acht Bundesländern unserer Standorte: Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Wir rechnen den Entlastungsbetrag dort direkt mit der Pflegekasse ab.
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