Pflegegrad 2: wieviel Geld?

Pflegegrad 2: alle Leistungen und Geldbeträge 2026 auf einen Blick. Pflegegeld 347 €, Entlastungsbetrag 131 €, Verhinderungspflege und mehr, mit Tabelle und Rechenbeispiel.

Von Alessandro S. Damaschke · Zuletzt geprüft am 25.09.2026

Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ein ganzes Bündel an Leistungen. Die wichtigsten in Geld: 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder 796 € Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, dazu jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag und im Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Das Gute: Diese Töpfe schließen sich nicht aus, sondern lassen sich kombinieren. Wer clever plant, holt sich damit mehrere Stunden professionelle Unterstützung pro Woche, ohne selbst zuzuzahlen. Wie das geht, schlüsseln wir hier Leistung für Leistung auf.

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Pflegestufe 2 oder Pflegegrad 2? Was heute gilt

Wenn Sie „Pflegestufe 2“ sagen, meinen Sie heute in aller Regel Pflegegrad 2. Die Pflegestufen wurden Ende 2016 abgeschafft, seit dem 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade. Der alte Begriff ist im Sprachgebrauch geblieben, und auch bei der Pflegekasse versteht man ihn.

Wichtig ist nur der Unterschied, wenn Sie vor 2017 eingestuft wurden. Dann wurden Sie nicht in den gleichnamigen Grad überführt: Pflegegrad 2 entstand aus der alten Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie behalten diesen Grad, ohne dass Sie etwas tun mussten, und niemand wurde bei der Umstellung schlechtergestellt.

Alte Pflegestufe bis 2016ohne eingeschränkte Alltagskompetenzmit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0kein PflegegradPflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5Pflegegrad 5

Die Überleitung lief automatisch nach § 140 SGB XI, ohne neue Begutachtung. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, wird ohnehin nach den Punkten des aktuellen Verfahrens eingestuft. Wie viele Punkte nötig sind, steht weiter unten unter den Voraussetzungen.

Und die Frage, um die es meistens geht: Bei Pflegegrad 2 bekommen Sie 347 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was daraus im Jahr zusammenkommt und welche Budgets zusätzlich zur Verfügung stehen, steht in der Tabelle oben.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2: die Tabelle 2026

Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 2 (Stand 2026):

LeistungHöhe
Pflegegeld347 €/Monat
Pflegesachleistungen796 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr
Tages- und Nachtpflege721 €/Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 €/Monat
Hausnotrufbis 25,50 €/Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 €/Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 €/Monat
Vollstationäre Pflege805 €/Monat

Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 2 im Vergleich

Sachleistungen796 €
Tages-/Nachtpflege721 €
Pflegegeld347 €
Entlastungsbetrag131 €

Pflegegeld und Sachleistungen sind ein Entweder-oder, der Entlastungsbetrag (gold) kommt immer obendrauf. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen als Jahresbetrag von 3.539 €.

Nicht jede Leistung passt zu jeder Situation, und einige lassen sich nur entweder-oder nutzen (etwa Pflegegeld und Sachleistungen). Die wichtigsten gehen wir jetzt einzeln durch.

Nachlesen lässt sich das im Sozialgesetzbuch XI: Pflegegeld in § 37, Pflegesachleistungen in § 36, Entlastungsbetrag in § 45b, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in § 42a, Tages- und Nachtpflege in § 41 sowie Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung in § 40.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 347 € im Monat

Das Pflegegeld von 347 € monatlich bekommen Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder eine selbst organisierte Betreuungskraft erfolgt. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügt.

Das Pflegegeld ist die meistgenutzte Leistung bei Pflegegrad 2. Es lässt sich mit fast allen anderen Ansprüchen kombinieren und bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag in voller Höhe erhalten.

Pflegesachleistungen: 796 € für den Pflegedienst

Kommt ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat als Pflegesachleistung, direkt an den Dienst. Sie erhalten dafür keine Rechnung.

Sie müssen sich nicht komplett entscheiden: Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil für den Pflegedienst und bekommen den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Ein Teil der Sachleistung lässt sich über den Umwandlungsanspruch sogar für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen.

Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist für viele der praktischste Anspruch: Damit finanzieren Sie Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Anbieter. Das Geld läuft komplett neben dem Pflegegeld, kürzt es also nicht.

Was das für Ihren Haushalt bedeutet, rechnen wir auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 Stunde für Stunde vor.

Genau hier setzen wir an: Als landesrechtlich anerkannter Anbieter rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und zahlen in der Regel keinen Cent selbst. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr

Fällt die private Pflegeperson aus, sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach einen freien Nachmittag, springt die Verhinderungspflege ein. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Besonders wertvoll ist die stundenweise Verhinderungspflege: Bei Einsätzen unter acht Stunden am Tag bleibt Ihr Pflegegeld ungekürzt, und die Tage zählen nicht auf die Wochengrenze. So lässt sich das Budget über das ganze Jahr in einzelne Betreuungsstunden verteilen.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2: Pflegegeld und Pflegedienst

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, muss sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI zahlt die Pflegekasse den Anteil der Sachleistung, den der Pflegedienst nicht verbraucht, anteilig als Pflegegeld aus.

Beispiel Pflegegrad 2: Der Pflegedienst rechnet 40 % der 796 € ab, also 318,40 €. Dann bleiben 60 % des Pflegegelds, das sind 208,20 € im Monat. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege laufen unabhängig davon weiter.

Wie die Rechnung im Einzelnen funktioniert und wann sich die Kombination lohnt, steht im Ratgeber Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 finanzieren drei Budgets die Hilfe im Haushalt: der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch aus nicht genutzten Sachleistungen und die stundenweise Verhinderungspflege. Zusammen sind bei Pflegegrad 2 rechnerisch rund 16 Stunden im Monat möglich, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

Welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernimmt, wie sich die Stunden zusammensetzen und wie der Start abläuft: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: wie viele Stunden?

Pflegehilfsmittel und Pflegebox bei Pflegegrad 2: bis 42 € im Monat

Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 42 € im Monat (§ 40 SGB XI). Die meisten nutzen dafür eine Pflegebox, die monatlich nach Hause geliefert und direkt mit der Kasse abgerechnet wird.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Badewannenlifter sind ein eigener Anspruch. Hier zahlen Erwachsene in der Regel 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Mehr dazu: Pflegehilfsmittel und Pflegebox.

Hausnotruf bei Pflegegrad 2: bis 25,50 € im Monat

Wer viel allein zu Hause ist, bekommt bei Pflegegrad 2 einen Zuschuss zum Hausnotruf von bis zu 25,50 € im Monat. Damit ist das Basisgerät mit Notrufknopf in der Regel abgedeckt, auch die einmalige Anschlussgebühr übernimmt die Kasse meist.

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, viele Anbieter übernehmen ihn. Zusatzleistungen wie ein Schlüsseldienst oder Sturzsensoren zahlen Sie selbst. Einzelheiten im Lexikon: Hausnotruf.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2: bis 4.180 € je Maßnahme

Für Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer machen, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI): eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, eine Rampe, breitere Türen oder einen Treppenlift. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.

Wichtig: vor Beginn beantragen, mit Kostenvoranschlag. Ändert sich die Pflegesituation, ist ein neuer Zuschuss möglich. Wie der Antrag gelingt: Zuschuss zum Badumbau.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2: 805 € im Monat

Lebt die pflegebedürftige Person im Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 805 € im Monat für die pflegebedingten Kosten. Dazu kommt ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Viele Familien entscheiden sich deshalb so lange wie möglich für die Versorgung zu Hause, mit Pflegegeld, Pflegedienst und Haushaltshilfe.

Pflegeberatung bei Pflegegrad 2

Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten, auf Wunsch auch zu Hause.

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wie der Besuch abläuft: Beratungsbesuch nach § 37.3.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

  • Digitale Pflegeanwendungen (bis 40 €/Monat): Geprüfte Apps, die im Alltag oder bei der Pflege unterstützen.

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 erhält, wer im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht. Bewertet wird nicht eine einzelne Krankheit, sondern wie selbstständig jemand den Alltag noch bewältigt, in sechs Bereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung.

Modul 1 · 10 %
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 & 3 · 15 %
Kognition & Verhalten
Gedächtnis, Orientierung, psychische Lagen
Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
Modul 5 · 20 %
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · 15 %
Alltag & Kontakte
Tagesgestaltung, soziale Teilhabe
Ergebnis
27 bis 47,5 Punkte
ergeben Pflegegrad 2

Vereinfacht gesagt steht Pflegegrad 2 für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die Person kann vieles noch allein, braucht aber bei mehreren Alltagsdingen regelmäßig Hilfe. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse.

Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin

Genau diese Kombination rechnen wir im unverbindlichen Erstgespräch für Ihre Situation durch, damit kein Anspruch ungenutzt bleibt.

So holen Sie Ihre Leistungen ab

Beraterin von Junior-Senior erklärt einer Familie die Leistungen bei Pflegegrad 2

Viele Familien lassen Jahr für Jahr Geld liegen, weil die Beantragung kompliziert wirkt. Dabei ist der Weg zu Haushaltshilfe und Betreuung kurz:

  1. Sie sagen uns Ihren Pflegegrad und was Sie brauchen.
  2. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
  3. Wir rechnen ab da direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und ohne Papierkram.

So viel Alltagshilfe steckt in Pflegegrad 2

Rechnet man alle Töpfe zusammen, die sich für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen lassen, kommt bei Pflegegrad 2 ein beachtliches Monatsvolumen zusammen:

TopfMonatlich nutzbar
Entlastungsbetrag131 €
Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung)bis 318 €
Verhinderungspflege (3.539 € übers Jahr verteilt)rund 295 €
Zusammenbis rund 744 € im Monat

Wichtig zur Ehrlichkeit: Wer den Umwandlungsanspruch voll ausschöpft, dessen Pflegegeld reduziert sich anteilig, bei voller Nutzung der 40 % auf 208 €. Die Verhinderungspflege setzt eine private Pflegeperson voraus, die vertreten wird. Was sich in Ihrer Situation wirklich kombinieren lässt, zeigt der Budget-Rechner in zwei Minuten, oder wir rechnen es am Telefon gemeinsam durch.

Tages- und Nachtpflege: 721 € zusätzlich

Oft übersehen: Die Tages- und Nachtpflege hat bei Pflegegrad 2 ein eigenes Budget von 721 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag, ohne Verrechnung. Es deckt Pflege und Betreuung in der Einrichtung sowie den Fahrdienst von Tür zu Tür.

Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung; genau dafür darf wiederum der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für viele Familien ist die Kombination ideal: zwei Tagespflege-Tage pro Woche für Struktur und Gesellschaft, dazu unsere Alltagshilfe zu Hause für Haushalt und Begleitung.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält außerdem den Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich obendrauf.

Absicherung für die Pflegeperson

Ab Pflegegrad 2 sichert die Pflegekasse auch die Menschen ab, die pflegen, automatisch beitragsfrei:

  • Rentenbeiträge: Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt.
  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Pflege und auf den Wegen gesetzlich unfallversichert, ohne Anmeldung und ohne Beitrag.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr bezahlte Freistellung im akuten Pflegefall, rund 90 % vom Netto.
  • Kostenlose Pflegekurse: Praxiswissen für den Pflegealltag, auch online, Kosten trägt die Kasse.

Und die wichtigste Absicherung ist die eigene Entlastung: Die Verhinderungspflege finanziert die regelmäßige Pause, damit die Pflege dauerhaft tragbar bleibt.

Fallbeispiel Pflegegrad 2: Frau Albrecht, 82

Frau Albrecht, 82, wurde vom Medizinischen Dienst mit 31,25 Punkten eingestuft. Beginnende Demenz: Sie wäscht sich nur nach Aufforderung, vergisst Medikamente und hat zweimal den Herd angelassen. Nachts steht sie manchmal orientierungslos auf.

So nutzt die Familie den Pflegegrad: 347 € Pflegegeld für die pflegende Tochter, die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag und einen festen freien Nachmittag pro Woche über die Verhinderungspflege.

Zeitaufwand bei Pflegegrad 2: Gibt es eine Tabelle?

Eine Minutentabelle gibt es für Pflegegrad 2 nicht mehr. Die Tabellen mit Pflegeminuten pro Tag stammen aus der Zeit der Pflegestufen und gelten seit 2017 nicht mehr. Heute zählt, wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten: Pflegegrad 2 gilt bei 27 bis unter 47,5 Punkten.

Als Orientierung taugt die alte Zeittabelle trotzdem. Pflegegrad 2 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 1, und dafür war ein Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten am Tag, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege nötig.

Pflegegrad heutePunkteFrüher etwaZeitaufwand früher, täglich
Pflegegrad 112,5 bis unter 27keine Pflegestufekein Mindestwert
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Pflegestufe 1mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Pflegestufe 2mindestens 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege
Pflegegrad 470 bis unter 90Pflegestufe 3mindestens 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege, auch nachts
Pflegegrad 590 bis 100Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Härtefallmindestens 5 Stunden, dazu besonders hoher Betreuungsbedarf

Die Zuordnung ist eine Annäherung, denn heute zählen auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen als Hilfe, gerade bei Demenz macht das oft den entscheidenden Unterschied. Die Punktegrenzen aller Grade zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5, die Vorbereitung auf den Termin unsere Begutachtungs-Checkliste.

Wie viele Stunden Hilfe im Haushalt bei Pflegegrad 2 drin sind, ist eine andere Frage. Die Antwort steht auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2.

Die anderen Pflegegrade

Nicht sicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Der Pflegegradrechner gibt in zwei Minuten eine Einschätzung.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflege durch Angehörige 347 € Pflegegeld im Monat, bei einem Pflegedienst bis zu 796 € Pflegesachleistungen. Dazu kommen jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag und übers Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen lassen sich kombinieren.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen und eine kostenlose Pflegeberatung. Welche davon sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation ab.

Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, mit dem Sie Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Ab Pflegegrad 2 lässt sich zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € einsetzen. Bei einem anerkannten Anbieter wie uns bleibt in der Regel kein Eigenanteil*.

Ja. Der Entlastungsbetrag läuft komplett neben dem Pflegegeld und kürzt es nicht. Auch die stundenweise Verhinderungspflege lässt sich nutzen, ohne das Pflegegeld zu verlieren, solange die Einsätze unter acht Stunden am Tag bleiben.

27 bis unter 47,5 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht eine einzelne Diagnose.

Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern beantragt. Den Entlastungsbetrag rechnet ein anerkannter Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, dafür genügt Ihre einmalige Abtretungserklärung. Um die Nachweise kümmern wir uns.

Je nach Kombination deutlich mehr als das Pflegegeld von 347 €: Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis 318 € Umwandlungsanspruch, rund 295 € monatlicher Schnitt aus der Verhinderungspflege, 721 € Tages- und Nachtpflege sowie 42 € Pflegehilfsmittel, viele Töpfe laufen parallel.

27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Punkte kommen aus sechs Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.

Über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege zusammen bis rund 744 € im Monat, bei Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Das reicht für mehrere feste Einsätze pro Woche.

805 € monatlich für die vollstationäre Pflege, plus die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zum Eigenanteil. Alle häuslichen Leistungen dieser Seite gelten dann nicht mehr, im betreuten Wohnen dagegen weiter.

Ja, ab 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, solange die Pflegeperson höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist. Zusätzlich besteht beitragsfreier gesetzlicher Unfallschutz.

Pflegegeld (347 €) fließt aufs Konto, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung (796 €) bezahlt einen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich anteilig als Kombinationsleistung mischen.

Dieselben Leistungen wie bei Pflegegrad 2, denn beides meint heute dasselbe. Konkret: 347 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung.

347 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung. Dazu kommen Budgets, die viele nicht abrufen, etwa der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung.

Neben dem Geld stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), ein Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 € im Monat), bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige zu. Diese Leistungen gelten ab Pflegegrad 1.

Wenn Sie heute einen Bescheid bekommen, ja: Es heißt Pflegegrad 2. Wer vor 2017 eingestuft wurde, kam allerdings nicht in den gleichnamigen Grad. Pflegegrad 2 entstand aus der alten Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

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