Haushaltshilfe
Unterstützung bei allen Aufgaben rund um Ihren Haushalt.
Orientierung
Wir sagen Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse zu Ihrer Lage passt, stellen eine feste Alltagshilfe aus Ihrer Nähe und übernehmen den Papierkram dazu. Sie behalten die Entscheidungen, wir den Weg dorthin.



Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft
Sagen Sie uns, worum es geht
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns, prüfen Ihren Anspruch und sagen Ihnen ehrlich, was geht — auch, wenn eine andere Stelle besser passt.
Unterstützung anfragen040 334646 440Unverbindlich. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Drei Bereiche, alle über die Budgets Ihrer Kasse abrechenbar. Sie entscheiden, was regelmäßig gemacht wird — und können es jederzeit ändern.
Unterstützung bei allen Aufgaben rund um Ihren Haushalt.
Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen und Aktivitäten.
Gemeinsame Aktivitäten und Gesellschaft für mehr Lebensqualität.
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse aus einem dieser drei Töpfe. Welcher es wird, klären wir im Erstgespräch — oft lassen sie sich kombinieren.
| Leistung | Höhe | Ab wann | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI | 131 € im Monat | ab Pflegegrad 1 | Sammelt sich an, verfällt am 30.06. des Folgejahres |
| Verhinderungspflege§ 39 SGB XI | 3.539 € im Jahr | ab Pflegegrad 2 | Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, verfällt zum Jahresende |
| Kombinationsleistung§ 38 SGB XI | bis 40 % der Pflegesachleistung | ab Pflegegrad 2 | Das Pflegegeld sinkt anteilig, unterm Strich bleibt mehr übrig |
Ohne Pflegegrad zahlt in vielen Fällen die Krankenkasse: Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, in der Schwangerschaft oder ganz ohne Pflegegrad. Wie viel Ihnen zusteht, rechnet der Pflegebudget-Rechner aus; den voraussichtlichen Pflegegrad schätzt der Pflegegradrechner.
Über das Formular oder telefonisch. Wir brauchen Postleitzahl, Situation und eine Erreichbarkeit — mehr nicht.
Welcher Topf zahlt, wie viele Stunden das ergibt und was dafür nötig ist. Sie bekommen eine klare Auskunft, auch wenn sie einmal lautet: Dafür sind wir die Falschen.
Ein unverbindlicher Termin bei Ihnen zu Hause, meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Dort legen wir gemeinsam fest, was regelmäßig gemacht wird.
Antrag, Bewilligung, Abrechnung mit der Kasse, Vertretung bei Ausfall. Sie bekommen die Stunden, nicht die Verwaltung.
Unsere Teams arbeiten dort, wo Sie wohnen. Wählen Sie Ihren Standort — dort steht, wer zuständig ist und welche Stadtteile dazugehören.
Die Beratung, der Antrag und die Abrechnung kosten Sie nichts extra. Bezahlt werden die Stunden der Alltagshilfe, und die rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab, solange ein Budget vorhanden ist. Sie zahlen nur, was über das Budget hinausgeht, und das besprechen wir vorher.
Drei: der Entlastungsbetrag mit 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2 und die Kombinationsleistung, über die sich bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen lassen. Welcher Weg in Ihrem Fall der beste ist, rechnen wir vor dem ersten Einsatz durch.
Für die Leistungen der Pflegekasse ja, Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad zahlt in bestimmten Fällen die Krankenkasse: nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Krankheit oder in der Schwangerschaft nach § 38 und § 24h SGB V. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welcher Weg bei Ihnen trägt.
Das Kennenlernen zu Hause findet meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden statt. Wie schnell danach die regelmäßigen Einsätze starten, hängt davon ab, ob das Budget schon bewilligt ist — bei vorhandenem Entlastungsbetrag geht es sofort los.
Nein. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen direkt mit der Kasse ab. Sie unterschreiben nur den Einsatznachweis, Rechnungen und Erstattungsanträge übernehmen wir.
Die Pflegeberatung berät und endet mit einem Plan. Wir setzen ihn um: Wir stellen die Kraft, organisieren Vertretung bei Ausfall und führen den Schriftverkehr mit der Kasse. Beides schließt sich nicht aus, die Beratung ist kostenlos und steht jedem zu.
In Hamburg, Berlin, Potsdam, München, Nürnberg, Stuttgart, Mannheim, Hannover, Leipzig, Dresden und im Ruhrgebiet und Rheinland von Köln bis Dortmund. Ob Ihre Adresse im Einsatzgebiet liegt, sagen wir Ihnen sofort nach der Anfrage.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 05.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Sie suchen eine Aufgabe statt Hilfe? Wie man beruflich in die Alltagsbegleitung einsteigt, steht auf unserer Karriereseite.
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040 334646 440Eine Nummer für alle Standorte: Wir beraten Sie deutschlandweit.