Ärztlich verordnete Bettruhe
Vorzeitige Wehen, ein verkürzter Gebärmutterhals oder Blutungen: Wer liegen soll, kann weder putzen noch einkaufen. Genau für diese Wochen ist die Haushaltshilfe gedacht.
Bettruhe, Risikoschwangerschaft oder die ersten Wochen mit Baby: Wenn Sie den Haushalt gerade nicht schaffen, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Ohne Zuzahlung, ohne Pflegegrad und auch in der ersten Schwangerschaft.



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Nicht die Schwangerschaft selbst begründet den Anspruch, sondern dass Sie den Haushalt ihretwegen gerade nicht führen können. Diese Situationen sind die häufigsten.
Vorzeitige Wehen, ein verkürzter Gebärmutterhals oder Blutungen: Wer liegen soll, kann weder putzen noch einkaufen. Genau für diese Wochen ist die Haushaltshilfe gedacht.
Bluthochdruck, Präeklampsie, Schwangerschaftsdiabetes mit Komplikationen oder eine Mehrlingsschwangerschaft. Nicht der Mutterpass-Eintrag zählt, sondern ob Sie den Haushalt noch schaffen dürfen.
Anhaltendes Erbrechen (Hyperemesis), Kreislaufprobleme, Beckenschmerzen oder Ischias. Wenn die Beschwerden die Hausarbeit unmöglich machen, reicht das als Grund.
Liegen Sie in der Klinik, bleibt der Haushalt samt Geschwisterkindern zurück. Auch dann kann die Kasse eine Haushaltshilfe bewilligen.
Das Wochenbett ist Erholungszeit. Nach einer ambulanten Geburt, einer Hausgeburt oder einer frühen Entlassung fehlt die Versorgung der Station — dann übernimmt die Haushaltshilfe zu Hause.
Eine Bauchoperation mit Baby im Arm: Heben, Tragen und Bücken sind wochenlang eingeschränkt. Kinderwagen, Wasserkasten und Wäschekorb sind in dieser Zeit tabu.
Ob Sie sich schonen müssen und wie lange, entscheidet Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt. Diese Seite erklärt den Anspruch, sie ersetzt keine medizinische Beratung.
Ihre Frauenärztin verordnet die Haushaltshilfe, weil Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung nicht weiterführen können. Die Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Erst wenn die Kasse sie bewilligt hat, kann die Haushaltshilfe beginnen. Stehen Grund, Zeitraum und Stunden pro Tag darin, entscheidet die Kasse meist schnell.
Lebt eine andere Person bei Ihnen, die den Haushalt übernehmen kann, zahlt die Kasse nicht. Ein Partner, der tagsüber arbeitet, zählt für diese Zeit in der Regel nicht dazu. Mehr dazu im Ratgeber Partner berufstätig, Familie hilft.
Was Sie nicht brauchen: einen Pflegegrad, ein Kind im Haushalt oder eine Zuzahlung. Das unterscheidet die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft von der Haushaltshilfe bei Krankheit.
Eine feste Person, die zu vereinbarten Zeiten kommt. Sie kennt Ihre Wohnung, Ihre Abläufe und, wenn es sie gibt, Ihre Kinder.
Nicht dabei sind medizinische Aufgaben und die Versorgung des Neugeborenen. Dafür sind Hebamme und Frauenärztin da.
Die Kosten der Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung. Wie viele Stunden am Tag und für wie lange, legt die Kasse anhand der Verordnung und Ihres Haushalts fest. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht.
Die Haushaltshilfe beginnt erst, wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung bewilligt hat. Rückwirkend zahlen die Kassen in der Regel nicht. Wer einen Kaiserschnitt oder eine Mehrlingsgeburt vor sich hat, kann schon vor der Entbindung alles vorbereiten.
Schritt für Schritt erklärt im Ratgeber Haushaltshilfe in der Schwangerschaft beantragen.
Der Ablauf
Drei Schritte erledigen Sie mit Ihrer Ärztin und Ihrer Krankenkasse. Sobald die Bewilligung da ist, übernehmen wir den Rest.
Ihre Ärztin oder die Klinik verordnet die Haushaltshilfe — mit Grund, Zeitraum und Stunden pro Tag.
Bescheinigung und Antrag gehen an Ihre Krankenkasse. Wir sagen Ihnen, was hineingehört.
Die Krankenkasse prüft und bewilligt, meist in wenigen Tagen. Mit der Bewilligung kann es losgehen.
Eine feste Kraft aus Ihrer Nähe, zu vereinbarten Zeiten, mit Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.
Wir rechnen unkompliziert direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie strecken nichts vor und reichen keine Belege ein. Eine Zuzahlung fällt nicht an.
Tipp: Die Geburt steht noch bevor? Lassen Sie sich die Bescheinigung jetzt ausstellen und fragen Sie uns gleich an. Liegt die Bewilligung vor, wenn Sie mit dem Baby nach Hause kommen, können wir sofort starten.
Jetzt anfragenBeide zahlt die Krankenkasse, aber nach unterschiedlichen Regeln. Wer die beiden verwechselt, bekommt falsche Auskünfte zu Zuzahlung und Kindern.
| Schwangerschaft (§ 24h SGB V) | Krankheit (§ 38 SGB V) | |
|---|---|---|
| Anlass | Schwangerschaft, Entbindung, Wochenbett | Krankheit, OP, Krankenhausaufenthalt |
| Zuzahlung | keine | 10 %, 5 bis 10 € pro Tag |
| Kind im Haushalt | nicht nötig | nicht nötig, verlängert aber den Anspruch |
| Höchstdauer | keine feste, nach Verordnung | 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen |
| Verordnung | Frauenärztin oder Klinik | Hausärztin, Klinik, Operateur |
| Start | nach Bewilligung der Krankenkasse | nach Bewilligung der Krankenkasse |
Alles zur Haushaltshilfe bei Krankheit: Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Die Grundlage ist § 24h SGB V. Typische Gründe sind verordnete Bettruhe, eine Risikoschwangerschaft, starke Beschwerden, ein Klinikaufenthalt oder die Zeit nach der Geburt. Nötig sind eine ärztliche Verordnung und die Bewilligung Ihrer Krankenkasse.
Nein. Die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung ist zuzahlungsfrei. Die bekannte Zuzahlung von 5 bis 10 € am Tag gilt nur für die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V.
Nein. Anders als bei der Haushaltshilfe wegen Krankheit setzt § 24h SGB V kein Kind im Haushalt voraus. Auch in der ersten Schwangerschaft besteht der Anspruch. Leben schon Kinder bei Ihnen, gehört deren Betreuung zu den Aufgaben der Haushaltshilfe.
In der Regel ja, und zwar für die Zeit, in der er außer Haus ist. Entscheidend ist, ob eine andere Person im Haushalt den Haushalt tatsächlich weiterführen kann. Wer den ganzen Tag arbeitet, kann das tagsüber nicht. Die Kasse kann aber erwarten, dass er morgens, abends und am Wochenende mit anpackt. Nennen Sie im Antrag deshalb seine Arbeitszeiten.
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Die Kasse richtet sich nach der Verordnung, nach der Zahl und dem Alter der Kinder und danach, wann Ihr Partner da ist. Bei strenger Bettruhe mit Kleinkind wird deutlich mehr bewilligt als bei einer Frau, die sich nur schonen soll. Schreiben Sie im Antrag konkret, was am Tag anfällt.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse bewilligt für den Zeitraum, den die Ärztin oder der Arzt verordnet, und verlängert, wenn eine neue Verordnung kommt. Nach der Geburt sind es meist einige Tage bis wenige Wochen, nach einem Kaiserschnitt oder bei Komplikationen länger.
Die Verordnung stellt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt aus, in der Klinik der behandelnde Arzt. Darin stehen der Grund, der voraussichtliche Zeitraum und die Stunden pro Tag. Die Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Erst wenn die Kasse sie bewilligt hat, kann die Haushaltshilfe beginnen.
Ja, aber bezahlt wird sie dafür nicht. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, also Eltern, Großeltern und Geschwistern, erstattet die Kasse keinen Stundenlohn, sondern nur Fahrkosten und nachgewiesenen Verdienstausfall. Wer wirklich entlastet werden will, fährt mit einer festen Haushaltshilfe meist besser.
Allein nicht. Ein Beschäftigungsverbot betrifft Ihre Arbeit, nicht Ihren Haushalt. Es kommt darauf an, ob Sie auch zu Hause nicht mehr putzen, tragen und einkaufen dürfen. Das muss die Verordnung ausdrücklich sagen.
Das hängt vom Tarif ab. § 24h SGB V gilt nur für gesetzlich Versicherte. Private Tarife und die Beihilfe regeln die Haushaltshilfe eigenständig, manche großzügig, manche gar nicht. Fragen Sie vor dem Einsatz bei Ihrer Versicherung nach.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 05.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.