Haushaltshilfe in der Schwangerschaft beantragen: Schritt für Schritt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
So beantragen Sie die Haushaltshilfe in vier Schritten
- Verordnung holen bei Ihrer Frauenärztin oder in der Klinik
- Antrag stellen bei Ihrer Krankenkasse, mit dem Formular der Kasse oder formlos
- Haushaltshilfe finden, am besten parallel, damit es nach der Bewilligung sofort losgeht
- Bewilligung abwarten, erst dann startet die Haushaltshilfe
Die Leistung ist zuzahlungsfrei. Wichtig: Die Haushaltshilfe beginnt erst nach der Bewilligung durch die Krankenkasse. Rückwirkend zahlen die Kassen in der Regel nicht.
Schritt 1: die Verordnung
Ohne Verordnung keine Haushaltshilfe. Sie muss zeigen, dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung nicht führen können. Hilfreich sind vier Angaben:
- der Grund, etwa Bettruhe, vorzeitige Wehen oder Kaiserschnitt
- was Sie nicht dürfen, etwa heben, stehen, Treppen steigen
- der Zeitraum, von wann bis voraussichtlich wann
- die Stunden Hilfe pro Tag
Viele Kassen stellen dafür ein eigenes Formular bereit. Laden Sie es vorher herunter und nehmen Sie es mit in die Praxis.
Schritt 2: der Antrag bei der Krankenkasse
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, per Formular, Post, App oder formlos per E-Mail. Die Kasse braucht neben der Verordnung ein paar Angaben zu Ihrem Haushalt:
- Wer im Haushalt lebt, mit Alter der Kinder
- Wann Ihr Partner nicht da ist, am besten mit Arbeitszeiten und Arbeitsweg
- Welche Aufgaben anfallen, etwa Einkauf, Wäsche, Kita-Wege
- Wer die Haushaltshilfe übernehmen soll, ein Dienst wie wir oder eine selbst gesuchte Person
Je konkreter Ihre Angaben, desto seltener fragt die Kasse nach. Rückfragen kosten Tage, die Sie gerade nicht haben.
Schritt 3: Wer die Haushaltshilfe übernimmt
Sie haben zwei Wege:
- Ein Dienst: Nach der Bewilligung zahlt die Kasse einen zugelassenen Anbieter. Sie bekommen eine feste Kraft, Vertretung bei Krankheit und müssen nichts vorstrecken, wenn der Dienst mit der Kasse abrechnet.
- Eine selbst gesuchte Kraft: Nach § 38 Absatz 4 SGB V, der für die Schwangerschaft entsprechend gilt, erstattet die Kasse die Kosten in angemessener Höhe. Für Verwandte bis zum zweiten Grad, also Eltern, Großeltern oder Geschwister, zahlt sie aber keinen Lohn, sondern nur Fahrkosten und Verdienstausfall.
Wie das mit Partner, Oma und Nachbarin genau aussieht, erklärt der Ratgeber Partner berufstätig, Familie hilft.
Wenn die Kasse ablehnt
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich und ohne Kosten. Die häufigsten Ablehnungsgründe lassen sich oft ausräumen:
| Begründung der Kasse | Was hilft |
|---|---|
| „Ihr Partner kann den Haushalt führen“ | Arbeitszeiten und Arbeitsweg belegen, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers |
| „Die Notwendigkeit ist nicht belegt“ | ergänzende Verordnung mit konkreter Einschränkung und Stundenbedarf |
| „Der Umfang ist zu hoch“ | Tagesablauf aufschreiben: Kinder, Wege, Mahlzeiten, Wäsche |
| „Zuzahlung fällig“ | Hinweis, dass die Leistung nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei ist |
Checkliste für Ihren Antrag
- Verordnung mit Grund, Einschränkung, Zeitraum und Stunden pro Tag
- Antragsformular der Kasse oder formloses Schreiben
- Angaben zu allen Personen im Haushalt, Alter der Kinder
- Arbeitszeiten des Partners
- gewünschter Anbieter der Haushaltshilfe
- Start erst, wenn die Bewilligung der Krankenkasse vorliegt
Den Anspruch im Überblick lesen Sie auf unserer Seite Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 24h SGB V, Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten Kassen haben ein Formular, ein formloser Antrag mit Verordnung reicht aber auch.
In der Regel nicht. Die Haushaltshilfe beginnt erst, wenn die Krankenkasse die Verordnung bewilligt hat. Ist es eilig, rufen Sie Ihre Kasse an und bitten um eine schnelle Entscheidung.
Mit vollständigen Unterlagen entscheiden viele Kassen innerhalb weniger Tage. Fehlen Angaben, dauert es länger. Deshalb lohnt sich die Checkliste.
Weisen Sie darauf hin, dass die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei ist. Die Zuzahlung gilt nur bei Haushaltshilfe wegen Krankheit.
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