Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft und Bettruhe
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Bekomme ich bei einer Risikoschwangerschaft eine Haushaltshilfe?
Kurz gesagt: Ja, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht mehr führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Grundlage ist § 24h SGB V. Die Krankenkasse zahlt die Haushaltshilfe dann ohne Zuzahlung, auch in der ersten Schwangerschaft und ohne Pflegegrad.
Wichtig ist ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Vermerk „Risikoschwangerschaft“ im Mutterpass allein reicht nicht. Entscheidend ist, was Ihre Ärztin Ihnen verordnet, etwa Bettruhe, strikte Schonung oder ein Verbot, schwer zu heben. Genau das muss in der Verordnung stehen.
Risikoschwangerschaft: Was für die Kasse zählt
Der Mutterpass enthält einen langen Katalog von Risikofaktoren, vom Alter über frühere Kaiserschnitte bis zu Vorerkrankungen. Viele Schwangere haben dort einen Eintrag, ohne dass sie im Alltag eingeschränkt sind. Die Krankenkasse fragt deshalb nicht nach dem Etikett, sondern nach den Folgen.
Typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe bewilligt wird:
- Vorzeitige Wehen oder ein verkürzter Gebärmutterhals, oft mit strikter Bettruhe
- Blutungen in der Schwangerschaft
- Präeklampsie oder stark erhöhter Blutdruck
- Mehrlingsschwangerschaft mit Belastungsgrenzen
- Plazenta praevia oder andere Lagebesonderheiten mit Schonungsgebot
- starke Beschwerden wie Hyperemesis, anhaltendes Erbrechen mit Kreislaufproblemen
Allen gemeinsam ist: Heben, Tragen, langes Stehen und Bücken fallen weg. Und genau daraus besteht Hausarbeit.
Was Bettruhe im Haushalt bedeutet
„Legen Sie sich hin und schonen Sie sich“ klingt einfach. Im Alltag heißt es: kein Einkauf, keine Wäsche, kein Staubsauger, kein Kochen über längere Zeit. Wer ein Kleinkind hat, darf es nicht mehr hochheben und nicht zur Kita bringen.
Eine Haushaltshilfe übernimmt in dieser Zeit:
- Reinigung von Küche, Bad und Böden
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Einkäufe und das Tragen schwerer Sachen
- Kochen und Vorkochen
- die Betreuung älterer Kinder, Kita-Wege eingeschlossen
Medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. Die Kontrollen übernehmen Frauenärztin und Hebamme.
Was in der ärztlichen Verordnung stehen sollte
Die Verordnung entscheidet darüber, wie schnell und in welchem Umfang die Kasse bewilligt. Vage Formulierungen wie „Schonung empfohlen“ führen zu Rückfragen. Bitten Sie Ihre Ärztin, vier Punkte konkret aufzuschreiben:
- Den Grund: dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können
- Die Einschränkung: etwa Bettruhe, kein Heben, kein längeres Stehen
- Den Zeitraum: von wann bis voraussichtlich wann
- Den Umfang: wie viele Stunden Hilfe pro Tag nötig sind
Viele Kassen haben ein eigenes Formular für die Verordnung. Fragen Sie vorab nach, dann muss Ihre Ärztin nichts doppelt ausfüllen. Wie der Antrag danach weitergeht, steht im Ratgeber Haushaltshilfe in der Schwangerschaft beantragen.
Wie viele Stunden die Kasse bewilligt
Eine feste Stundenzahl steht nicht im Gesetz. Die Kasse orientiert sich an drei Dingen:
- Der Verordnung: Strikte Bettruhe rechtfertigt mehr als „schwer heben vermeiden“
- Dem Haushalt: Zahl und Alter der Kinder, Größe der Wohnung
- Der Verfügbarkeit anderer: Wann ist der Partner zu Hause, wann nicht?
Eine Schwangere mit strikter Bettruhe und zwei kleinen Kindern bekommt deutlich mehr Stunden als eine Frau ohne Kinder, die sich nur schonen soll. Schreiben Sie im Antrag deshalb auf, was an einem normalen Tag anfällt und wer was nicht mehr erledigen kann.
Wenn die Schwangerschaft Sie in die Klinik führt
Manchmal endet die Bettruhe zu Hause mit einem stationären Aufenthalt. Dann bleiben Haushalt und Geschwisterkinder zurück. Auch in dieser Zeit kann die Kasse eine Haushaltshilfe bewilligen, wenn niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Der Sozialdienst der Klinik hilft bei der Verordnung.
Ein Tipp aus der Praxis: Ist absehbar, dass es auf einen Klinikaufenthalt hinausläuft, lohnt es sich, die Haushaltshilfe früh zu organisieren. Dann kennt die Kraft Ihre Familie schon, wenn es ernst wird.
Alle Grundlagen zum Anspruch finden Sie auf unserer Seite Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 24h SGB V, Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Entscheidend ist, ob Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft tatsächlich nicht führen können, etwa wegen verordneter Bettruhe. Das muss die ärztliche Verordnung ausdrücklich sagen.
Nein. Die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft nach § 24h SGB V ist zuzahlungsfrei, auch bei einer Risikoschwangerschaft.
Ja. Leben Kinder im Haushalt, gehört ihre Betreuung zur Haushaltshilfe, auch der Weg zur Kita. Geben Sie im Antrag an, wie alt die Kinder sind.
Sobald die Kasse bewilligt hat. Mit einer vollständigen Verordnung entscheiden viele Kassen innerhalb weniger Tage. Wer uns parallel anfragt, hat dann schon eine Kraft in Aussicht.
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