Pflegegrad 1: wieviel Geld?

Pflegegrad 1, oft Pflegestufe 1 genannt: alle Leistungen 2026. Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat für Haushaltshilfe, dazu Pflegehilfsmittel und Zuschüsse. Mit Tabelle und Beispiel.

Von Alessandro S. Damaschke · Zuletzt geprüft am 26.08.2026

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Pflegegrad 1 ist besonders, denn hier gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Ihre zentrale Geldleistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, dazu kommen Pflegehilfsmittel, ein Zuschuss zum Hausnotruf, die Wohnraumanpassung und eine kostenlose Pflegeberatung.

Klingt nach wenig, ist aber der Schlüssel: Mit dem Entlastungsbetrag holen Sie sich regelmäßige Haushaltshilfe ins Haus, ohne selbst zu zahlen. Wie das geht, zeigen wir hier.

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 nutzen

Was Ihnen zusteht, steht hier. Wie Sie es in echte Entlastung verwandeln, zeigt unsere Leistungsseite: feste Bezugsperson, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegestufe 1 oder Pflegegrad 1? Was heute gilt

Wenn Sie „Pflegestufe 1“ sagen und heute einen Bescheid haben, geht es um Pflegegrad 1. Die Pflegestufen wurden Ende 2016 abgeschafft, seit dem 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade. Im Alltag ist der alte Begriff geblieben, und beim Amt versteht man ihn auch.

Eine Besonderheit gilt allerdings gerade bei diesem Grad: Pflegegrad 1 wurde 2017 neu geschaffen. Niemand wurde aus einer alten Pflegestufe dorthin überführt. Wer damals Pflegestufe 1 hatte, kam in Pflegegrad 2 oder 3. Pflegegrad 1 bekommen seither Menschen, die vorher gar keine Leistung erhalten hätten.

Alte Pflegestufe bis 2016ohne eingeschränkte Alltagskompetenzmit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0kein PflegegradPflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5Pflegegrad 5

Die Überleitung lief automatisch nach § 140 SGB XI, ohne neue Begutachtung. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, wird ohnehin nach den Punkten des aktuellen Verfahrens eingestuft. Wie viele Punkte nötig sind, steht weiter unten unter den Voraussetzungen.

Und die Frage, um die es meistens geht: Bei Pflegegrad 1 bekommen Sie 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was daraus im Jahr zusammenkommt und welche Budgets zusätzlich zur Verfügung stehen, steht in der Tabelle oben.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1: die Tabelle 2026

Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 1 (Stand 2026):

LeistungHöhe
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Pflegehilfsmittelbis 42 €/Monat
Hausnotrufbis 25,50 €/Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 €/Maßnahme
Zuschuss vollstationär131 €/Monat
Pflegeberatungkostenlos

Ihre Leistungen bei Pflegegrad 1 im Monat

Entlastungsbetrag131 €
Pflegehilfsmittel42 €
Hausnotruf25,50 €

Pflegegrad 1 kennt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Der Entlastungsbetrag (gold) von 131 € ist Ihre zentrale Geldleistung, genau dafür sind wir da.

Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine Verhinderungspflege: Diese gibt es erst ab Pflegegrad 2. Umso wichtiger ist bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag.

Alle diese Ansprüche stehen im Sozialgesetzbuch XI: der Entlastungsbetrag in § 45b, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung in § 40, die kostenlose Pflegeberatung in § 7a. Pflegegeld nach § 37 und Pflegesachleistungen nach § 36 setzen dagegen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Der Entlastungsbetrag: Ihre wichtigste Leistung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist die einzige laufende Geldleistung bei Pflegegrad 1, und er ist zweckgebunden: für Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Anbieter.

Wie ein solcher Einsatz konkret abläuft und wie viele Stunden mit 131 € zusammenkommen, zeigt unsere Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1.

Genau hier setzen wir an. Als landesrechtlich anerkannter Anbieter rechnen wir die 131 € direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und zahlen in der Regel keinen Cent selbst.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1

  • Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz, bequem als monatliche Pflegebox.
  • Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufknopf, der im Ernstfall schnell Hilfe holt.
  • Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für ebenerdige Dusche, Haltegriffe oder Rampen. Vor dem Umbau beantragen.
  • Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung, Termin binnen zwei Wochen.
  • Digitale Pflegeanwendungen (bis 40 €/Monat): Geprüfte Apps zur Unterstützung im Alltag.

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s vergeben. Es ist die niedrigste Stufe und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Modul 1 · 10 %
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 & 3 · 15 %
Kognition & Verhalten
Gedächtnis, Orientierung, psychische Lagen
Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
Modul 5 · 20 %
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · 15 %
Alltag & Kontakte
Tagesgestaltung, soziale Teilhabe
Ergebnis
12,5 bis unter 27 Punkte
ergeben Pflegegrad 1

Wichtig: Schon diese geringe Einstufung löst den Anspruch auf den Entlastungsbetrag aus. Viele, die noch keinen Antrag gestellt haben, hätten bereits Anspruch auf Pflegegrad 1.

Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Rechenbeispiel: Was 131 € möglich machen

Ob sich für Sie zusätzlich ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad lohnt, schätzen wir im Erstgespräch ehrlich ein.

So holen Sie Ihre Leistungen ab

Alltagsbegleiterin von Junior-Senior unterstützt eine Kundin mit Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 ist der Start denkbar einfach:

  1. Sie sagen uns, wobei Sie Unterstützung möchten.
  2. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
  3. Wir kommen zum vereinbarten Termin und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Drei Wege, die viele bei Pflegegrad 1 übersehen

  • Registrierte Nachbarschaftshilfe: Auch eine Nachbarin oder ein Bekannter kann sich nach Landesrecht registrieren lassen und über die 131 € abgerechnet werden, gut für Regionen mit wenigen Anbietern.
  • Krankenkassen-Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept, unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
  • Steuerbonus für Zusatzstunden: Privat gezahlte Stunden über das Budget hinaus bringen 20 % Steuerabzug nach § 35a EStG, bis 4.000 € im Jahr (so geht es).

Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2: wann sich der Antrag lohnt

Pflegegrad 1 ist oft eine Momentaufnahme. Verschlechtert sich der Zustand, lohnt der Höherstufungsantrag, denn ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2, und mit ihm kommen 347 € Pflegegeld, 3.539 € Verhinderungspflege und der Umwandlungsanspruch dazu, zusammen mehrere hundert Euro monatlich mehr.

  • Signale für den Antrag: Waschen und Anziehen klappen nur noch mit Hilfe oder Aufforderung, Medikamente werden vergessen, nächtliche Unruhe, zunehmende Vergesslichkeit.
  • Vorbereitung: Ein bis zwei Wochen Pflegetagebuch führen und den Begutachtungstermin vorbereiten, Maßstab ist der schlechte Tag.
  • Bei Ablehnung: Rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg, mit Nachzahlung rückwirkend zum Antragsdatum.

Fallbeispiel Pflegegrad 1: Herr Krause, 79

Herr Krause, 79, wurde vom Medizinischen Dienst mit 18,75 Punkten eingestuft. Nach einer Hüftoperation geht er am Rollator, Duschen und Anziehen schafft er langsam, aber allein. Putzen, Einkäufe tragen und Fensterputzen gehen nicht mehr.

So nutzt die Familie den Pflegegrad: die 131 € für eine feste wöchentliche Haushaltshilfe, dazu Pflegebox und Hausnotruf. Seine Tochter beantragt außerdem den Zuschuss für eine bodengleiche Dusche.

Zeitaufwand-Tabelle gesucht? Heute zählen Punkte

Viele suchen nach einer „Zeitaufwand-Tabelle“ mit Pflegeminuten pro Tag. Diese Tabellen stammen aus der Zeit der Pflegestufen und gelten seit 2017 nicht mehr. Heute zählt nicht, wie viele Minuten Hilfe nötig sind, sondern wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten: Pflegegrad 1 liegt bei 12,5 bis unter 27 Punkten.

Auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen zählen als Hilfe, gerade bei Demenz macht das oft den entscheidenden Unterschied. Die Punktegrenzen aller Grade zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5, die Vorbereitung auf den Termin unsere Begutachtungs-Checkliste.

Die anderen Pflegegrade

Nicht sicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Der Pflegegradrechner gibt in zwei Minuten eine Einschätzung.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Dazu kommen Sachleistungen wie Pflegehilfsmittel (bis 42 €), ein Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassung.

Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen und eine kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld und Sachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Ja, genau dafür ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat da. Über einen anerkannten Anbieter wird er direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass in der Regel kein Eigenanteil* bleibt.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag im Mittelpunkt, der gezielt Haushaltshilfe und Betreuung finanziert.

12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Das ist die niedrigste Einstufung und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich automatisch an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Ein ganzes Jahr ergibt 1.572 €.

Niemand bekommt bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt, denn Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat geht als Kostenerstattung an den anerkannten Anbieter, der die Haushaltshilfe oder Betreuung leistet, per Abtretung direkt oder gegen eingereichte Rechnung an Sie zurück.

Rund 200 € an laufenden Leistungen: 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel und 25,50 € Hausnotruf-Zuschuss, dazu einmalig bis 4.180 € je Umbaumaßnahme. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung. Ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2 mit deutlich mehr Leistungen.

Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bei anerkannten Anbietern wie Junior-Senior, mit Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Reste sind bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparbar.

Nein, sie beginnt bei Pflegegrad 2. Stundenweise Betreuung lässt sich bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag finanzieren, und nach Klinikaufenthalten hilft die Krankenkassen-Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Bei Verschlechterung einen Höherstufungsantrag stellen, mit Pflegetagebuch und gut vorbereitetem Begutachtungstermin. Rund jeder dritte Widerspruch gegen zu niedrige Einstufungen ist erfolgreich.

Dieselben Leistungen wie bei Pflegegrad 1, denn beides meint heute dasselbe. Konkret: 131 € Entlastungsbetrag im Monat, also 1.572 € im Jahr. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht.

131 € Entlastungsbetrag im Monat, also 1.572 € im Jahr. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht. Dazu kommen Budgets, die viele nicht abrufen, etwa der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung.

Neben dem Geld stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), ein Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 € im Monat), bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige zu. Diese Leistungen gelten ab Pflegegrad 1.

Im heutigen Sprachgebrauch ja, rechtlich nein. Die Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Pflegegrad 1 wurde damals neu geschaffen, es wurde also niemand aus der alten Pflegestufe 1 dorthin überführt, sondern in Pflegegrad 2 oder 3.

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