Betreuungsverfügung
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- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht als Ihren rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind und keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Bei einer Vorsorgevollmacht handelt der Bevollmächtigte sofort und eigenständig, ohne Gericht. Bei einer Betreuungsverfügung muss das Gericht erst einen Betreuer bestellen, der dann unter gerichtlicher Aufsicht steht.
Die Betreuungsverfügung ist also eine Art „Plan B", sie greift, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist oder die vorhandene nicht ausreicht.
Was können Sie in der Betreuungsverfügung festlegen?
Sie können in einer Betreuungsverfügung verschiedene Wünsche äußern:
Zur Person des Betreuers
- Wen das Gericht zum Betreuer bestellen soll (z. B. Sohn, Tochter, Freund)
- Wen es auf keinen Fall bestellen soll (Ausschluss bestimmter Personen)
- Ob ein Familienmitglied oder ein Berufsbetreuer bevorzugt wird
Zu Ihren Wünschen und Gewohnheiten
- Wie und wo Sie leben möchten (zu Hause, nicht im Heim)
- Welche Gewohnheiten und Vorlieben beachtet werden sollen
- Welche religiösen oder kulturellen Bedürfnisse wichtig sind
- Wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll
- Ob eine Betreuungskraft im Haushalt gewünscht ist
Zur Pflege
- Ob Sie häusliche Pflege oder stationäre Pflege bevorzugen
- Welche Pflegeleistungen Sie sich wünschen
- Ob eine 24-Stunden-Betreuung in Betracht kommen soll
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Stunden berechnenVorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, was ist besser?
| Merkmal | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung |
|---|---|---|
| Wirkung | Sofort, ohne Gericht | Erst nach Gerichtsbeschluss |
| Kontrolle | Keine gerichtliche Aufsicht | Betreuer steht unter gerichtlicher Aufsicht |
| Geschwindigkeit | Schnell handlungsfähig | Kann Wochen bis Monate dauern |
| Vertrauen nötig | Hohes Vertrauen in den Bevollmächtigten | Weniger Vertrauen nötig (Gericht kontrolliert) |
| Kosten | Kostenlos bis ca. 200 € (Notar) | Kostenlos zu erstellen, Betreuungsverfahren kostet |
| Empfehlung | Bevorzugt, schneller, flexibler | Als Ergänzung oder wenn kein uneingeschränktes Vertrauen besteht |
Die klare Empfehlung: Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht. Die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung für den Fall, dass die Vollmacht nicht ausreicht oder der Bevollmächtigte ausfällt.
So erstellen Sie eine Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist formlos gültig. Beachten Sie dennoch:
- Schriftlich: Handschriftlich oder ausgedruckt, aber eigenhändig unterschrieben
- Datum und Ort: Auf dem Dokument vermerken
- Konkret: Je konkreter Ihre Wünsche, desto besser kann das Gericht sie berücksichtigen
- Aufbewahrung: An einem bekannten Ort, idealerweise beim Zentralen Vorsorgeregister registriert
- Information: Die gewünschte Betreuungsperson sollte informiert sein und zustimmen
Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wünsche gebunden, solange sie dem Wohl der betreuten Person nicht widersprechen. In der Praxis werden Betreuungsverfügungen in den allermeisten Fällen befolgt.
Betreuungsverfügung und Pflege
In der Betreuungsverfügung können Sie explizit festlegen, dass Sie zu Hause gepflegt werden möchten, mit einer Betreuungskraft statt in einem Pflegeheim. Das gibt dem Betreuer eine klare Handlungsanweisung.
Formulierungsbeispiel: „Ich wünsche, im Fall der Pflegebedürftigkeit in meiner eigenen Wohnung versorgt zu werden, wenn möglich mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Ein Umzug in ein Pflegeheim soll nur als letzte Möglichkeit in Betracht kommen."
Bei Junior-Senior unterstützen wir Betreuer und Bevollmächtigte dabei, eine passende Betreuungskraft zu finden, schnell, unkompliziert und transparent. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 11.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll als Ergänzung, falls der Bevollmächtigte ausfällt oder die Vollmacht in bestimmten Bereichen nicht ausreicht. Wenn Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht haben, ist sie aber nicht zwingend nötig.
Das Gericht muss Ihren Wunsch berücksichtigen, kann ihn aber ablehnen, wenn die Person ungeeignet ist oder dem Wohl der betreuten Person widerspricht. In der Praxis werden Wünsche aber in den allermeisten Fällen respektiert.
Ehrenamtliche Betreuer (Angehörige) erhalten eine Aufwandspauschale von 425 € pro Jahr. Berufsbetreuer kosten mehr und werden je nach Vermögen aus dem Vermögen der betreuten Person oder der Staatskasse bezahlt.
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