Haushaltshilfe über die AOK

Sie sind bei der AOK versichert und möchten wissen, was Ihnen an Haushaltshilfe zusteht? Die kurze Antwort: Mit einem Pflegegrad zahlt die AOK-Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Damit finanzieren Sie eine regelmäßige Haushaltshilfe, ohne selbst etwas dazuzuzahlen.

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
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Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

Zwei Wege zur Haushaltshilfe

„Haushaltshilfe über die AOK“ kann zweierlei bedeuten. Hier sehen Sie auf einen Blick, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Über die AOK-Pflegekasse

§ 45b SGB XI · dafür sind wir da

  • 131 € monatlich, dauerhaft
  • Ab Pflegegrad 1, ohne Altersgrenze
  • Regelmäßig, zu festen Zeiten
  • Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Betreuung
  • Direkt abgerechnet, ohne Rechnung an Sie

Über die AOK als Krankenkasse

§ 38 SGB V · gut zu wissen

  • Befristet, meist wenige Wochen
  • Nach Krankenhausaufenthalt oder Kur
  • Oder wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt
  • Auch ohne Pflegegrad möglich
  • Auskunft dazu gibt Ihnen die AOK direkt

So beantragen Sie sie bei der AOK

  1. Ärztliche Bescheinigung (Klinik oder Hausarzt) mit Stunden und Dauer
  2. Antrag bei der AOK, Formular oder formlos, meist in wenigen Tagen bewilligt
  3. Anbieter wählen: Wir rechnen nach § 38 direkt mit der AOK ab, Zuzahlung 10 % (5 bis 10 € pro Tag)
Alle Schritte und Fristen im Detail

Beides schließt sich nicht aus: Wer nach einer Operation kurzfristig Hilfe braucht und zugleich einen Pflegegrad hat, kann beide Wege nacheinander nutzen. Im Erstgespräch ordnen wir für Ihre Situation ein, was sich wie kombinieren lässt.

Elf AOKs, ein Anspruch

Die AOK ist kein einheitlicher Verband, sondern besteht aus elf eigenständigen Regionalkassen: AOK Nordwest, AOK Bayern, AOK Rheinland/Hamburg und so weiter. Für den Entlastungsbetrag spielt das keine Rolle, denn der Betrag ist gesetzlich festgelegt und überall gleich hoch. Unterschiede gibt es bei Formularen und Ansprechpartnern, und die kennen wir für die Regionen, in denen wir arbeiten.

So kommen Sie zu Ihrer Haushaltshilfe

1

Pflegegrad prüfen

Liegt noch keiner vor, schätzen wir mit Ihnen ein, was realistisch ist, und begleiten Sie durch den Antrag bei der AOK.

2

Verfügbarkeit klären

Sie geben Ihre Postleitzahl ein, wir prüfen, ob wir in Ihrer Region eine passende Kraft haben, und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

3

Probetermin, dann Start

Sie lernen Ihre Alltagshilfe kostenlos kennen. Passt es, unterschreiben Sie die Abtretungserklärung. Ab dann läuft die Abrechnung ohne Ihr Zutun.

Sie wissen nicht, wie viele Stunden Ihr Budget hergibt?

In 2 Minuten berechnen

Häufige Fragen: AOK und Haushaltshilfe

Was zahlt die AOK für eine Haushaltshilfe?+

Mit einem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Er ist gesetzlich festgelegt und bei jeder Pflegekasse gleich hoch, auch bei der AOK. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Je nach Pflegegrad kommen weitere Budgets hinzu, etwa die Verhinderungspflege.

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was kann ich tun?+

Unsere Leistungen laufen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, den es ab Pflegegrad 1 gibt. Wir schätzen deshalb zuerst mit Ihnen ein, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, und begleiten Sie durch das Verfahren bei der AOK. Für die Zeit bis zur Anerkennung ist eine private Beauftragung möglich. Wer kurzfristig Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt braucht, erkundigt sich zusätzlich bei der AOK nach der Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V.

Muss ich bei der AOK einen Antrag stellen?+

Für den Entlastungsbetrag ist kein eigener Antrag nötig, er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu. Bei uns unterschreiben Sie einmal eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und gehen nicht in Vorleistung.

Kann ich mir den Anbieter frei aussuchen?+

Ja. Sie sind nicht an Vorschläge Ihrer Kasse gebunden. Voraussetzung ist allein, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Diese Anerkennung haben wir in allen Bundesländern, in denen wir arbeiten, und sie ist die Bedingung dafür, dass die AOK die Rechnung übernimmt.

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