Über die BKK-Pflegekasse
§ 45b SGB XI · dafür sind wir da
- 131 € monatlich, dauerhaft
- Ab Pflegegrad 1, ohne Altersgrenze
- Regelmäßig, zu festen Zeiten
- Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Betreuung
- Direkt abgerechnet, ohne Rechnung an Sie
Betriebskrankenkassen zahlen über ihre Pflegekasse denselben Entlastungsbetrag wie jede andere Kasse: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Damit lässt sich eine feste Haushaltshilfe finanzieren, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.



Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft
„Haushaltshilfe über die BKK“ kann zweierlei bedeuten. Hier sehen Sie auf einen Blick, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
§ 45b SGB XI · dafür sind wir da
§ 38 SGB V · gut zu wissen
So beantragen Sie sie bei der BKK
Beides schließt sich nicht aus: Wer nach einer Operation kurzfristig Hilfe braucht und zugleich einen Pflegegrad hat, kann beide Wege nacheinander nutzen. Im Erstgespräch ordnen wir für Ihre Situation ein, was sich wie kombinieren lässt.
Es gibt weit über siebzig Betriebskrankenkassen, von der BKK Mobil Oil bis zur Bosch BKK. Beim Entlastungsbetrag unterscheiden sie sich nicht, denn der Anspruch steht im Gesetz. Sagen Sie uns einfach, welche BKK es ist, dann kennen wir den richtigen Ansprechpartner für die Abrechnung.
Liegt noch keiner vor, schätzen wir mit Ihnen ein, was realistisch ist, und begleiten Sie durch den Antrag bei der BKK.
Sie geben Ihre Postleitzahl ein, wir prüfen, ob wir in Ihrer Region eine passende Kraft haben, und melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Sie lernen Ihre Alltagshilfe unverbindlich kennen. Passt es, unterschreiben Sie die Abtretungserklärung. Ab dann läuft die Abrechnung ohne Ihr Zutun.
Sie wissen nicht, wie viele Stunden Ihr Budget hergibt?
In 2 Minuten berechnenMit einem Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Für die Abrechnung unterschreiben Sie bei uns einmal eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit der Pflegekasse der BKK ab.
Ab Pflegegrad 2 beantragen Sie die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse der BKK, formlos per Brief oder über das Formular im Online-Portal der Kasse. Anzugeben sind Zeitraum, Grund der Verhinderung und wer vertritt. Eine Vorpflegezeit gibt es seit 2025 nicht mehr.
Antrag Schritt für SchrittFür die befristete Haushaltshilfe der Krankenkasse, etwa nach einer Operation, brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung und den Antrag der BKK, meist als Formular im Online-Portal. Erwachsene zahlen je Tag 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Haushaltshilfe über die KrankenkasseMit einem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Er ist gesetzlich festgelegt und bei jeder Pflegekasse gleich hoch, auch bei der BKK. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Je nach Pflegegrad kommen weitere Budgets hinzu, etwa die Verhinderungspflege.
Unsere Leistungen laufen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, den es ab Pflegegrad 1 gibt. Wir schätzen deshalb zuerst mit Ihnen ein, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, und begleiten Sie durch das Verfahren bei der BKK. Für die Zeit bis zur Anerkennung ist eine private Beauftragung möglich. Wer kurzfristig Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt braucht, erkundigt sich zusätzlich bei der BKK nach der Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V.
Für den Entlastungsbetrag ist kein eigener Antrag nötig, er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu. Bei uns unterschreiben Sie einmal eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und gehen nicht in Vorleistung.
Ja, ab Pflegegrad 2 mit dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und bei der BKK genauso hoch wie bei jeder anderen Pflegekasse. Eine Vorpflegezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.
Entweder Sie reichen Nachweise mit Datum, Stunden und Betrag ein, oder ein anerkannter Anbieter rechnet direkt ab. Bei uns läuft es direkt, dann entfällt der Papierkram. Wichtig seit 2026: Einreichen ist nur noch bis zum Ende des Folgejahres möglich.
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € kürzt das Pflegegeld nicht, beide laufen nebeneinander. Ab Pflegegrad 2 kommt zusätzlich der Umwandlungsanspruch dazu, der bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe freigibt.
Ja. Sie sind nicht an Vorschläge Ihrer Kasse gebunden. Voraussetzung ist allein, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Diese Anerkennung haben wir in allen Bundesländern, in denen wir arbeiten, und sie ist die Bedingung dafür, dass die BKK die Rechnung übernimmt.
Unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch und sagen Ihnen ehrlich, was Ihre Pflegekasse übernimmt.
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