Pflege-Lexikon

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Der gemeinsame Jahresbetrag ist das seit 1. Juli 2025 zusammengelegte Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, frei auf beide Leistungen verteilbar, jede davon für bis zu acht Wochen im Jahr.

3.539 €je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2§ 42a SGB XI

Der Betrag verfällt am 31. Dezember und startet am 1. Januar neu. Am meisten holen Familien heraus, die ihn stundenweise über das Jahr verteilen, etwa als festen freien Vormittag der pflegenden Angehörigen: Verhinderungspflege stundenweise.

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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026