Pflege-Lexikon

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson ausfällt: bis zu acht Wochen je Kalenderjahr, bezahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2).

bis 8 Wochenje Kalenderjahr, aus 3.539 € Jahresbetrag§ 42 SGB XI

Unterkunft und Verpflegung zahlt die Kasse dabei nicht, hierfür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter. Alles Weitere: Kurzzeitpflege im Ratgeber.

Fragen zu Ihrem Anspruch?

Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen
Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026