Pflege-Lexikon
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einfach zur Entlastung. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 € je Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bereit, auch stundenweise nutzbar.
3.539 €je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2§ 39 SGB XI
Bei Einsätzen unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Übernehmen dürfen Dienste, Nachbarn oder Verwandte. Die häufigsten Fragen: Wofür einsetzen? und stundenweise nutzen.
Fragen zu Ihrem Anspruch?
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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026