Pflege-Lexikon

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einfach zur Entlastung. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 € je Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bereit, auch stundenweise nutzbar.

3.539 €je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2§ 39 SGB XI

Bei Einsätzen unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Übernehmen dürfen Dienste, Nachbarn oder Verwandte. Die häufigsten Fragen: Wofür einsetzen? und stundenweise nutzen.

Fragen zu Ihrem Anspruch?

Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026