Pflege-Lexikon

Was ist der Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Menschen, die einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegen: 600 € im Jahr ab Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H. Er gilt ohne Einzelnachweise.

600 bis 1.800 €Steuerfreibetrag je Jahr§ 33b EStG

Eingetragen wird er in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, nötig ist die Steuer-ID der gepflegten Person. Voraussetzungen und die Pflegegeld-Regel: Pflegepauschbetrag im Ratgeber.

Fragen zu Ihrem Anspruch?

Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen
Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026