Pflege-Lexikon

Was ist das Entlastungsbudget?

Entlastungsbudget ist der gängige Name für den gemeinsamen Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI), seit 1. Juli 2025 flexibel für beide Leistungen einsetzbar.

3.539 €je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2§ 42a SGB XI

Achtung, gleicher Name für zwei Dinge: Die geplante Pflegereform 2027 nennt auch den Nachfolger des Pflegegelds "Entlastungsbudget". Was heute gilt, steht im Ratgeber Entlastungsbudget, was geplant ist in Pflegereform 2027.

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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026