Pflege-Lexikon
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad (1 bis 5) misst, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist, und bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen. Er wird nach einer Begutachtung anhand von Punkten vergeben: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Schon Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe, Zuschüsse für Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Wohnungsumbau. Was jeweils dazugehört: Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse: so geht es.
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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026