Pflege-Lexikon

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe braucht (§ 14 SGB XI). Der Grad der Beeinträchtigung wird in der Begutachtung gemessen und als Pflegegrad 1 bis 5 festgestellt.

Entscheidend ist die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose: Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen zählen gleichermaßen. Deshalb können auch Demenz oder Depression ohne körperliche Gebrechen zu einem Pflegegrad führen.

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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026