Was kostet Seniorenbetreuung?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Stundenweise Betreuung: die Preisspanne
Stundenweise Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung kosten in Deutschland üblicherweise 40 bis 50 € pro Stunde. Der Satz hängt von der Region, der Qualifikation der Kraft und davon ab, ob der Anbieter mit der Pflegekasse abrechnen darf.
Wie bei der Haushaltshilfe gilt: Der Stundensatz ist nur die halbe Wahrheit. Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag und weitere Budgets, sodass für die meisten Familien kein Eigenanteil entsteht.

Betreuungsformen im Kostenvergleich
Um die stundenweise Betreuung einzuordnen, hilft der Blick auf die Alternativen:
| Betreuungsform | Typische Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| Stundenweise Betreuung | 40 bis 50 € pro Stunde, nur gebuchte Zeit | Gesellschaft, Begleitung, Entlastung an einzelnen Tagen |
| Tagespflege | 60 bis 90 € pro Tag plus Fahrdienst | Regelmäßige Betreuung außer Haus, mehrere Tage pro Woche |
| 24-Stunden-Betreuung zu Hause | 2.500 bis 4.500 € pro Monat | Durchgehenden Betreuungsbedarf rund um die Uhr |
Für die vielen Situationen dazwischen, in denen zwei bis sechs Stunden pro Woche fehlen, ist die stundenweise Betreuung die passgenaue und mit Abstand günstigste Lösung.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWer zahlt: die Budgets der Pflegekasse
Drei Budgets kommen für die Finanzierung infrage und lassen sich kombinieren:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, gedacht genau für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
- Stundenweise Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Bei Einsätzen unter acht Stunden bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
- Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zusätzlich für Betreuung einsetzen.
Ohne Pflegegrad zahlen Sie privat, können aber 20 % der Kosten (bis 4.000 € jährlich) als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen. Häufig lohnt sich zuerst der Pflegegrad-Antrag, denn schon Pflegegrad 1 deckt eine wöchentliche Betreuungsstunde ab.
Was im Stundensatz enthalten sein sollte
- Feste Bezugsperson: Dieselbe Kraft zu jedem Termin, mit geregelter Vertretung bei Ausfall.
- Anfahrt: Bei seriösen Anbietern im Satz enthalten, jedenfalls im normalen Einzugsgebiet.
- Versicherung: Betriebshaftpflicht für Schäden während des Einsatzes.
- Abrechnung mit der Pflegekasse: Inklusive Abtretungserklärung, sodass Sie weder vorstrecken noch Belege einreichen.
- Dokumentierte Einsatzzeiten: Wichtig bei stundenweiser Verhinderungspflege, damit die 8-Stunden-Grenze nachweisbar eingehalten ist.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Üblich sind 40 bis 50 € pro Stunde, abhängig von Region und Anbieter. Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag und weitere Budgets, sodass in der Regel kein Eigenanteil entsteht.
Alltagsbegleitung liegt in derselben Preisspanne wie die Betreuung zu Hause, also 40 bis 50 € pro Stunde. Begleitung zu Terminen, Einkäufen und Spaziergängen zählt zu den Entlastungsleistungen und ist über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar.
Ja. Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bereit, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €. Zusammen finanzieren diese Budgets bei den meisten Familien mehrere Betreuungsstunden pro Woche ohne Eigenanteil.
Bei den üblichen zwei bis vier Stunden pro Woche liegen die Gesamtkosten zwischen etwa 250 und 600 € im Monat. Mit Pflegegrad decken die Budgets der Pflegekasse diesen Umfang in den meisten Fällen vollständig ab.
Bei wenigen Stunden pro Woche ja, weil nur die gebuchte Zeit bezahlt wird und weder Fahrdienst noch Tagespauschalen anfallen. Ab mehreren vollen Tagen pro Woche kann Tagespflege wirtschaftlicher sein, beides lässt sich auch kombinieren.
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