Urlaub mit Pflegebedürftigen
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Urlaub trotz Pflegebedürftigkeit, ja, das geht!
Viele Familien glauben, dass ein Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen unmöglich sei. Doch mit der richtigen Planung und Unterstützung können auch Menschen mit Pflegebedarf verreisen, und gemeinsam schöne Erinnerungen schaffen.
Ein Urlaub kann die Lebensqualität enorm steigern: Tapetenwechsel tut der Seele gut, neue Eindrücke regen geistig an, und gemeinsame Zeit stärkt die Beziehung. Auch für pflegende Angehörige ist ein Urlaub wichtige Erholung, ob gemeinsam oder als Auszeit, während die Betreuungskraft übernimmt.
Die Möglichkeiten reichen vom Tagesausflug über Kurzurlaub im barrierefreien Hotel bis zur mehrwöchigen Reise. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung.
Planung und Checkliste für den Urlaub
Eine sorgfältige Planung ist der Schlüssel für einen entspannten Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen:
Vor der Reise
- Arzt konsultieren: Reisefähigkeit abklären, Medikamentenvorrat für die Reise und Reserve besorgen
- Unterkunft prüfen: Barrierefreiheit, ebenerdiger Zugang, rollstuhlgerechtes Bad, Aufzug
- Versicherung abschließen: Reiserücktrittsversicherung mit Pflegebedürftigkeit als Grund, Auslandskrankenversicherung
- Pflegehilfsmittel: Klären, welche Hilfsmittel vor Ort verfügbar sind oder mitgebracht werden müssen
- Notfallplan: Nächstes Krankenhaus am Urlaubsort recherchieren, Arztbriefe kopieren
Checkliste zum Einpacken
- Medikamente (ausreichend + Reserve) und Medikationsplan
- Arztbrief und Notfallausweis
- Versicherungskarte und Auslandskrankenversicherung
- Pflegehilfsmittel (Inkontinenzversorgung, Gehhilfen, etc.)
- Bequeme Kleidung, die leicht an- und auszuziehen ist
- Sonnenschutz, Kopfbedeckung, ausreichend Getränke
- Vertraute Gegenstände (Kissen, Fotos), besonders bei Demenz wichtig
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenBarrierefreie Reiseziele und Unterkünfte
Immer mehr Hotels und Reiseziele stellen sich auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Gäste ein:
Beliebte barrierefreie Reiseziele in Deutschland
- Ostsee und Nordsee: Viele Kurorte bieten barrierefreie Strandkörbe, Rollstuhlrampen zum Strand und angepasste Unterkünfte
- Bayerische Seen: Barrierefreie Wanderwege, rollstuhlgerechte Schifffahrten
- Harz und Schwarzwald: Zunehmend barrierefreie Wanderwege und Hotels
- Städtereisen: Berlin, München, Hamburg bieten umfangreich barrierefreie Infrastruktur
Spezielle Angebote
- Pflegehotels: Hotels mit integrierter Pflegeversorgung, ideal für Paare, bei denen ein Partner pflegebedürftig ist
- Reiseveranstalter für Senioren: Spezialisierte Anbieter organisieren barrierefreie Gruppenreisen mit Betreuung
- Kur- und Rehabilitationseinrichtungen: Verbinden Erholung mit Gesundheitsförderung
Tipp: Die Kennzeichnung „barrierefrei" ist nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie immer konkret nach: Gibt es Stufen? Wie breit sind die Türen? Ist das Bad mit Rollstuhl nutzbar? Hat das Bett die richtige Höhe?
Reisen mit demenzerkrankten Angehörigen
Reisen mit Menschen mit Demenz erfordert besondere Rücksicht, ist aber in frühen und mittleren Stadien gut möglich:
- Bekannte Ziele wählen: Orte, die der Person vertraut sind, geben Sicherheit
- Routine beibehalten: Essenszeiten, Schlafenszeiten und Tagesablauf möglichst wie zu Hause gestalten
- Vertraute Gegenstände mitnehmen: Eigenes Kissen, Lieblingstasse, Fotos, schaffen Orientierung
- Reizüberflutung vermeiden: Ruhige Umgebung bevorzugen, laute Orte und große Menschenmengen meiden
- Notfallarmband: Mit Name, Adresse und Telefonnummer für den Fall, dass die Person sich verirrt
- Kurze Anreise: Lange Flugreisen vermeiden, Autofahrt oder kurze Zugfahrt bevorzugen
- Flexible Planung: Keine durchgetakteten Programme, Pausen einplanen, spontan reagieren können
Wie eine Betreuungskraft den Urlaub ermöglicht
Eine Betreuungskraft von Junior-Senior macht Urlaub auf zwei Arten möglich:
Variante 1: Die Betreuungskraft reist mit
Die Betreuungskraft begleitet die pflegebedürftige Person und ihre Familie in den Urlaub. Sie übernimmt wie gewohnt die Betreuung, Grundpflege und Alltagsunterstützung, nur am anderen Ort. So können Angehörige den Urlaub wirklich genießen, während ihr pflegebedürftiges Familienmitglied optimal versorgt ist.
Variante 2: Angehörige verreisen, Betreuungskraft bleibt
Pflegende Angehörige brauchen dringend Erholung. Wenn sie selbst verreisen möchten, übernimmt die Betreuungskraft die Versorgung zu Hause. Die betreute Person bleibt in gewohnter Umgebung mit vertrauter Bezugsperson, und die Angehörigen können unbesorgt Kraft tanken.
In beiden Fällen werden die Kosten für die Betreuung durch die Verhinderungspflege (bis zu 3.539 € pro Jahr) und ggf. den Entlastungsbetrag teilweise gedeckt.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, welche Urlaubslösung zu Ihrer Situation passt.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, grundsätzlich ist das möglich und wird von vielen Familien so gehandhabt. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer am Urlaubsort. Besprechen Sie die Details frühzeitig mit Junior-Senior, damit wir alles organisieren können.
Die Urlaubsreise selbst wird nicht von der Pflegekasse bezahlt. Aber die Betreuungskosten können über Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr) finanziert werden, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren und die Betreuungskraft übernimmt.
Ja, auch mit höherem Pflegegrad ist Urlaub möglich, mit der richtigen Vorbereitung und Begleitung. Pflegehotels sind auf genau diese Situation spezialisiert. Wichtig ist, die Reisefähigkeit vorab mit dem Arzt abzuklären.
Ein Pflegehotel kombiniert Hotelurlaub mit Pflegeversorgung. Es gibt barrierefreie Zimmer, geschultes Personal und bei Bedarf Pflegeleistungen, ideal für Paare, bei denen ein Partner pflegebedürftig ist und der andere Erholung braucht.
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