Medikamentengabe & Wechselwirkungen

6 Min. LesezeitVeröffentlicht am , aktualisiert am
  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Medikamentensicherheit im Alter

Ältere Menschen nehmen im Durchschnitt 5–8 verschiedene Medikamente täglich ein. Mit jedem zusätzlichen Medikament steigt das Risiko für Wechselwirkungen und Einnahmefehler. Eine strukturierte Medikamentenverwaltung ist deshalb lebenswichtig.

Häufige Probleme:

  • Medikamente werden vergessen oder doppelt eingenommen
  • Verwechslung ähnlich aussehender Tabletten
  • Einnahme zur falschen Tageszeit (vor/nach dem Essen)
  • Unbekannte Wechselwirkungen
  • Eigenmächtige Dosisänderung oder Absetzung

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Den Medikamentenplan richtig nutzen

Jeder Patient mit drei oder mehr verordneten Medikamenten hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Arzt. Dieser enthält:

  • Name und Wirkstoff jedes Medikaments
  • Dosierung (morgens, mittags, abends, nachts)
  • Einnahmehinweise (vor/nach dem Essen, mit Wasser)
  • Grund der Einnahme

Hängen Sie den Plan gut sichtbar auf (z. B. in der Küche) und geben Sie eine Kopie an die Betreuungskraft.

Was die Betreuungskraft übernehmen darf

Die Betreuungskraft darf:

  • An die Einnahme erinnern
  • Medikamente bereitstellen (aus der Medikamentenbox nehmen und anreichen)
  • Den Medikamentenplan lesen und die Einnahme überwachen
  • Veränderungen melden (Nebenwirkungen, vergessene Einnahmen)

Die Betreuungskraft darf nicht:

  • Medikamente selbst dosieren oder die Dosis ändern
  • Medikamente per Spritze verabreichen
  • Medikamente ohne ärztliche Anordnung geben

Für diese Aufgaben ist ein ambulanter Pflegedienst (Behandlungspflege) zuständig.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Die Betreuungskraft darf an die Einnahme erinnern und vorbereitete Medikamente (z. B. aus der Medikamentenbox) anreichen. Dosierung, Injektionen und Änderungen am Medikamentenplan sind examinierten Pflegekräften vorbehalten.

Jeder Patient mit drei oder mehr verordneten Medikamenten hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Bitten Sie Ihren Hausarzt darum. Die Apotheke kann den Plan ebenfalls erstellen oder ergänzen.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

Jetzt beraten lassen

Verwandte Artikel

Unser Online-Kundenportal kommt bald.

Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.

Bald für Sie verfügbar
Jetzt beraten lassen