Medikamentengabe & Wechselwirkungen
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- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Medikamentensicherheit im Alter
Ältere Menschen nehmen im Durchschnitt 5–8 verschiedene Medikamente täglich ein. Mit jedem zusätzlichen Medikament steigt das Risiko für Wechselwirkungen und Einnahmefehler. Eine strukturierte Medikamentenverwaltung ist deshalb lebenswichtig.
Häufige Probleme:
- Medikamente werden vergessen oder doppelt eingenommen
- Verwechslung ähnlich aussehender Tabletten
- Einnahme zur falschen Tageszeit (vor/nach dem Essen)
- Unbekannte Wechselwirkungen
- Eigenmächtige Dosisänderung oder Absetzung
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenDen Medikamentenplan richtig nutzen
Jeder Patient mit drei oder mehr verordneten Medikamenten hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Arzt. Dieser enthält:
- Name und Wirkstoff jedes Medikaments
- Dosierung (morgens, mittags, abends, nachts)
- Einnahmehinweise (vor/nach dem Essen, mit Wasser)
- Grund der Einnahme
Hängen Sie den Plan gut sichtbar auf (z. B. in der Küche) und geben Sie eine Kopie an die Betreuungskraft.
Was die Betreuungskraft übernehmen darf
Die Betreuungskraft darf:
- An die Einnahme erinnern
- Medikamente bereitstellen (aus der Medikamentenbox nehmen und anreichen)
- Den Medikamentenplan lesen und die Einnahme überwachen
- Veränderungen melden (Nebenwirkungen, vergessene Einnahmen)
Die Betreuungskraft darf nicht:
- Medikamente selbst dosieren oder die Dosis ändern
- Medikamente per Spritze verabreichen
- Medikamente ohne ärztliche Anordnung geben
Für diese Aufgaben ist ein ambulanter Pflegedienst (Behandlungspflege) zuständig.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Die Betreuungskraft darf an die Einnahme erinnern und vorbereitete Medikamente (z. B. aus der Medikamentenbox) anreichen. Dosierung, Injektionen und Änderungen am Medikamentenplan sind examinierten Pflegekräften vorbehalten.
Jeder Patient mit drei oder mehr verordneten Medikamenten hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Bitten Sie Ihren Hausarzt darum. Die Apotheke kann den Plan ebenfalls erstellen oder ergänzen.
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