Grundpflege zu Hause: Aufgaben, Anleitung und Entlastung für Angehörige

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Grundpflege umfasst die täglich wiederkehrenden Verrichtungen, die ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr allein schafft: Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie kann von Angehörigen (mit Pflegegeld), von einem Pflegedienst (mit Pflegesachleistung) oder kombiniert geleistet werden.

3 Bereiche

Körperpflege, Ernährung, Mobilität

347 bis 990 €

Pflegegeld monatlich (PG 2 bis 5)

kostenlos

Pflegekurse für Angehörige

Abzugrenzen sind die Behandlungspflege (medizinisch, über die Krankenkasse) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Haushalt, über eigene Budgets). Zusammen ergeben die drei Säulen die häusliche Versorgung.

Die drei Bereiche der Grundpflege im Detail

BereichTypische Tätigkeiten
KörperpflegeWaschen am Waschbecken oder im Bett, Duschen und Baden, Zahn- und Mundpflege, Rasur, Haar- und Nagelpflege, Hautpflege, Toilettengänge, Wechsel von Inkontinenzmaterial
Ernährungmundgerechtes Zubereiten, Hilfe beim Essen und Trinken, auf ausreichende Trinkmenge achten, Schluckbeschwerden beobachten
MobilitätAufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Umlagern bei Bettlägerigkeit, Begleiten beim Gehen, Transfers vom Bett in den Stuhl

Wie viel Hilfe in diesen Bereichen nötig ist, bestimmt maßgeblich den Pflegegrad: Die Selbstversorgung wiegt in der Begutachtung mit 40 % am schwersten. Ein Pflegetagebuch über diese Tätigkeiten ist deshalb das beste Fundament für Antrag und Höherstufung.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Sicher pflegen: die wichtigsten Grundregeln für Angehörige

  • Aktivierend arbeiten: alles, was noch selbst geht, selbst machen lassen, auch wenn es länger dauert. Das erhält Fähigkeiten und Würde (aktivierende Pflege).
  • Rücken schützen: aus den Beinen arbeiten, Bett auf Arbeitshöhe, Drehbewegungen mit dem ganzen Körper, Hilfsmittel wie Rutschbrett oder Aufrichthilfe nutzen. Die Handgriffe zeigt ein kostenloser Pflegekurs.
  • Haut täglich im Blick: Druckstellen an Fersen, Steiß und Ellenbogen sind Warnzeichen. Bei Bettlägerigkeit regelmäßig umlagern und Positionswechsel fördern.
  • Feste Rituale: gleiche Reihenfolge, gleiche Zeiten, ankündigen, was als Nächstes passiert. Das gibt Sicherheit, besonders bei Demenz.
  • Intimsphäre wahren: zudecken, was gerade nicht gewaschen wird, Türen schließen, erklären statt einfach machen.
  • Trinken zählt: Ein Trinkplan mit sichtbaren Gläsern verhindert die häufigste vermeidbare Krankenhauseinweisung, die Austrocknung.

Wer die Grundpflege übernimmt und wer sie bezahlt

  • Angehörige: Die pflegebedürftige Person erhält Pflegegeld (347 bis 990 € je nach Pflegegrad) und gibt es häufig als Anerkennung weiter. Ab zehn Wochenstunden Pflege zahlt die Kasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
  • Ambulanter Pflegedienst: rechnet über die Pflegesachleistung ab (796 bis 2.299 € monatlich). Beides lässt sich mischen (Kombinationsleistung).
  • Arbeitsteilung nach Stärken: Bewährt hat sich, heikle oder schwere Aufgaben (Duschen, Transfers) dem Pflegedienst zu geben und Nähe-Aufgaben in der Familie zu behalten.

Und der Rest des Tages? Haushalt, Einkauf und Betreuung sind keine Grundpflege und haben eigene Töpfe: Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege. Wer die Grundpflege stemmt, sollte sich wenigstens diese Arbeiten abnehmen lassen, das ist der wirksamste Schutz vor Überlastung (Überlastung erkennen).

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Körperpflege (Waschen, Zahnpflege, Toilette), Ernährung (mundgerecht zubereiten, Hilfe beim Essen und Trinken) und Mobilität (Aufstehen, Anziehen, Umlagern, Transfers).

Grundpflege sind die alltäglichen Verrichtungen, bezahlt über die Pflegekasse. Behandlungspflege ist ärztlich verordnete Medizin wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, bezahlt über die Krankenkasse.

Ja, das ist der gesetzliche Normalfall der häuslichen Pflege. Dafür gibt es Pflegegeld, kostenlose Pflegekurse, Rentenbeiträge ab zehn Wochenstunden und Unfallversicherungsschutz.

Es gibt keine feste Taktung: Maßstab ist der tatsächliche Bedarf. Beim Pflegedienst vereinbaren Sie Leistungspakete, in der Familie richtet es sich nach dem Alltag.

Nein, Kochen, Putzen und Einkaufen sind hauswirtschaftliche Versorgung mit eigenen Budgets (Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch). Deshalb lässt sich beides parallel voll ausschöpfen.

In kostenlosen Pflegekursen der Pflegekassen, auf Wunsch als Einzelschulung bei Ihnen zu Hause. Auch der Beratungseinsatz nach § 37.3 gibt praktische Tipps.

Pflegebett, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Rutschbrett, Haltegriffe, dazu monatlich 42 € Verbrauchsmaterial über die Pflegebox. Beantragt wird formlos bei der Pflegekasse.

Teilaufgaben an den Pflegedienst geben (Kombinationsleistung), Haushalt und Betreuung komplett abgeben, Verhinderungspflege für freie Zeiten nutzen und bei gestiegenem Bedarf die Höherstufung des Pflegegrads prüfen.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

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