Inkontinenz: Tipps für Angehörige
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Inkontinenz im Alter verstehen
Inkontinenz betrifft Millionen Menschen in Deutschland, besonders im Alter. Fast jeder Dritte über 80 ist betroffen. Trotzdem ist das Thema mit Scham besetzt, was dazu führt, dass viele Betroffene keine Hilfe suchen.
Wichtig zu wissen: Inkontinenz ist kein normaler Alterungsprozess und in vielen Fällen behandelbar. Sprechen Sie offen mit dem Arzt darüber.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenHilfsmittel und Versorgung
- Inkontinenzeinlagen und -hosen: Moderne Produkte sind diskret, saugfähig und geruchsbindend
- Bettschutzeinlagen: Schützen die Matratze, werden als Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) bezuschusst
- Toilettensitzerhöhung: Erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen
- Nachtstuhl/Toilettenstuhl: Für den Weg zur Toilette in der Nacht
Tipp: Viele Inkontinenz-Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt. Lassen Sie sich ein Rezept vom Arzt ausstellen.
Unterstützung durch die Betreuungskraft
Eine einfühlsame Betreuungskraft unterstützt bei Inkontinenz diskret und würdevoll:
- Regelmäßige Toilettengänge anbieten und begleiten
- Sorgfältige Hautpflege, Reinigung, Trocknung und Eincremen zur Vermeidung von Hautreizungen
- Wäsche und Bettwäsche zeitnah wechseln
- Diskretion wahren, die Würde des Betroffenen steht an erster Stelle
- Trinken nicht einschränken, ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig, auch bei Inkontinenz

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42 SGB VII, Haushaltshilfe der Unfallversicherung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Die Krankenkasse übernimmt nach ärztlicher Verordnung die Kosten für Inkontinenzeinlagen, Pants und Vorlagen. Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen werden über den Pflegehilfsmittel-Zuschuss (42 €/Monat) finanziert.
Ja, die Betreuungskraft unterstützt bei Toilettengängen, Hautpflege und Wäschewechsel, diskret und einfühlsam. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist auch nachts jemand vor Ort.
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