Betreuung bei körperlichen Einschränkungen

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Leben mit körperlichen Einschränkungen

Körperliche Einschränkungen im Alter entstehen häufig durch Erkrankungen wie Arthrose, Schlaganfall, Parkinson oder nach Operationen. Der Alltag wird zur Herausforderung, vom Aufstehen über das Anziehen bis zum Gang zur Toilette.

Eine Betreuungskraft unterstützt genau dort, wo Hilfe benötigt wird, ohne die verbliebene Selbstständigkeit einzuschränken. Ergänzend kann ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernehmen. Das Prinzip: So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Unterstützung im Alltag

Mobilität

  • Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen
  • Begleitung beim Gehen (mit oder ohne Hilfsmittel)
  • Transfer vom Bett in den Rollstuhl und zurück
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Sturzprävention und Sicherheit im Haushalt

Körperpflege

  • Unterstützung beim Duschen und Baden
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hautpflege und Inkontinenzversorgung

Ernährung

  • Kochen und Mahlzeiten zubereiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (bei Bedarf)
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr sicherstellen

Aktivierende Betreuung: Selbstständigkeit erhalten

Eine gute Betreuungskraft übernimmt nicht alles, sondern motiviert und unterstützt, damit die betreute Person ihre Fähigkeiten möglichst lange erhält:

  • Gemeinsame Bewegungsübungen (Stuhlgymnastik, Spaziergänge)
  • Ermutigung, Aufgaben selbst zu erledigen (z. B. sich selbst anzuziehen, soweit möglich)
  • Anpassung der Hilfe an die Tagesform, an guten Tagen mehr Eigenständigkeit fördern

Dieses Prinzip der aktivierenden Pflege ist nachweislich wirksam, um den Abbau der körperlichen Fähigkeiten zu verlangsamen.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Eine Betreuungskraft kann Grundpflege übernehmen (Körperpflege, Transfers, An-/Auskleiden). Medizinische Pflege (Wundversorgung, Injektionen) muss ein ambulanter Pflegedienst ergänzend übernehmen.

Auch bei Bettlägerigkeit ist die 24-Stunden-Betreuung möglich. Die Betreuungskraft hilft bei Lagerung, Körperpflege und Ernährung. Für medizinische Pflege wird ein ambulanter Dienst hinzugezogen.

Je nach Einschränkung können Hilfsmittel sinnvoll sein: Rollator, Duschhocker, Pflegebett, Toilettensitzerhöhung. Die Pflegekasse übernimmt einen Großteil der Kosten, wir beraten Sie gern.

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