Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 · aktualisiert 05.10.2026
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Pflegereform 2027 für Pflegedienste: Haushaltshilfe ab 2027

Ab 2027 können ambulante Pflegedienste Haushalts- und Betreuungsleistungen nicht mehr über den Entlastungsbetrag abrechnen. Das neue Sozialraumbudget gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Junior-Senior übernimmt diese Kunden gern.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026 · Grundlage: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Stethoskop und Pflegetasche auf einem Bett

Was sich für Pflegedienste ändert

TopfFür Pflegedienste ab 2027
SachleistungsbudgetJa Hauptbudget, 890 bis 2.530 €, inklusive Ersatzpflege
EntlastungsbudgetNein Geldleistung an den Pflegebedürftigen
SozialraumbudgetNein nur anerkannte Alltagsangebote
ÜberbrückungsbudgetNur Notfall Notdienst in Akutsituationen

Außerdem entfallen die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 ab 2029 zugunsten der Pflegebegleitung der Pflegekassen.

So übergeben Sie Kunden an uns

  1. Sie geben Ihrem Kunden unser Infoblatt oder leiten ihm unsere E-Mail-Vorlage weiter. Es werden keine Kundendaten an uns übermittelt.
  2. Der Kunde meldet sich selbst bei uns, telefonisch oder über das Anfrageformular.
  3. Optional: Mit schriftlicher Einwilligung des Kunden geben Sie Name und Telefonnummer für einen Rückruf weiter.

Ihre Pflege beim Kunden läuft unverändert weiter. Wir übernehmen ausschließlich Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung.

Infoblatt, Kurzüberblick und E-Mail-Vorlage für Ihre Kunden senden wir Ihnen gern zu. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Was sich für ambulante Pflegedienste konkret ändert

  • Sozialraumbudget: Pflegedienste können darüber nicht mehr abrechnen. Bisher war der Entlastungsbetrag auch bei Pflegediensten einsetzbar.
  • Sachleistungsbudget: bleibt zugelassenen Diensten vorbehalten § 36 Abs. 4 SGB XI-E und umfasst ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung.
  • Akutsituationen 2027: Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste können über das Überbrückungsbudget abrechnen, ab drei Tagen nur mit Zustimmung der Kasse § 39 Abs. 6 SGB XI-E. Ab 2028 schließen die Kassen dafür ergänzende Verträge für einen Notdienst § 69 Abs. 1a SGB XI-E.
  • Kostenübersicht: Für Leistungen aus dem Überbrückungsbudget müssen Sie Pflegebedürftigen eine schriftliche Übersicht über Kosten und abgerechneten Betrag geben § 39 Abs. 4 SGB XI-E.
  • Beratungsbesuche: laufen bis Ende 2028 weiter. Die Pflegekassen sollen bei der Pflegebegleitung bestehende Strukturen berücksichtigen, die Begründung nennt dabei ausdrücklich ambulante Pflegedienste.
  • Betreuungsdienste: Angebote zur Unterstützung im Alltag können sich alternativ als ambulante Betreuungseinrichtung zulassen lassen. Eine Zulassung schließt die Anerkennung nach Landesrecht aus § 45a Abs. 1 SGB XI-E.

Häufige Fragen von Pflegediensten zur Pflegereform

Darf ich Kundendaten an Junior-Senior weitergeben?

Nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden. Ohne Einwilligung geben Sie nur unser Infoblatt weiter, und der Kunde meldet sich selbst.

Kann mein Pflegedienst 2027 den Entlastungsbetrag noch abrechnen?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird durch das Sozialraumbudget ersetzt, das nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag abrechnen dürfen.

Kann ein Pflegedienst 2027 noch über das Sozialraumbudget abrechnen?

Nein. Das Sozialraumbudget ist nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und anerkannte Nachbarschaftshilfe gedacht. Pflegedienste rechnen über das Sachleistungsbudget ab.

Für Pflegedienste

Kunden an Junior-Senior übergeben

Ihre Kunden brauchen ab 2027 weiter Hilfe im Haushalt, die Sie nicht mehr über den Entlastungsbetrag abrechnen können? Wir übernehmen die Alltagshilfe, Ihre Pflege läuft wie gewohnt weiter. Rufen Sie uns an, wir besprechen den Ablauf und schicken Ihnen das Infoblatt für Ihre Kunden.

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