Auszeit für pflegende Angehörige: So verschaffen Sie sich Entlastung
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Warum Auszeiten kein Luxus sind
Wer einen Angehörigen pflegt, ist im Schnitt mehrere Stunden täglich im Einsatz, oft über Jahre und zusätzlich zu Familie und Beruf. Ohne regelmäßige Pausen steigt das Risiko für Erschöpfung, Rückenprobleme und Depressionen deutlich. Studien zeigen: Pflegende Angehörige schätzen ihre eigene Gesundheit deutlich schlechter ein als der Durchschnitt.
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat Auszeiten fest eingeplant. Die Pflegeversicherung finanziert gleich mehrere Entlastungsangebote, die genau dafür da sind, dass Sie neue Kraft schöpfen können. Sie müssen sie nur kennen und nutzen.
Einen Überblick über alle Entlastungswege, von Geldleistungen bis zu den kostenlosen Kursen, gibt unser Leitartikel Hilfe für pflegende Angehörige.
Verhinderungspflege: Ihr Urlaubsbudget
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, egal ob wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil Sie einen freien Nachmittag brauchen. Die Pflegekasse zahlt dann eine Ersatzpflege.
- Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
- Budget: bis zu 3.539 € pro Jahr, seit 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege
- Flexibel: stunden-, tage- oder wochenweise nutzbar
- Wer darf vertreten: ambulante Dienste, Alltagshilfen, Nachbarn oder Verwandte
Besonders praktisch: Wird die Verhinderungspflege stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) genutzt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. So finanzieren viele Familien regelmäßige freie Nachmittage.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenKurzzeitpflege & Tagespflege: planbare Entlastung
Für längere Auszeiten, etwa einen zweiwöchigen Urlaub oder nach einem Krankenhausaufenthalt, gibt es die Kurzzeitpflege: Der Pflegebedürftige wird vorübergehend vollstationär in einer Einrichtung versorgt. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.854 € pro Jahr für maximal 8 Wochen.
Die Tagespflege entlastet dagegen im Alltag: Der Pflegebedürftige verbringt einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Tagespflege-Einrichtung, mit Betreuung, Mahlzeiten und Aktivitäten. Die Kosten trägt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld, je nach Pflegegrad bis zu 2.085 € monatlich.
Kuren für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben ein Recht auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, umgangssprachlich: eine Kur. Seit 2018 gilt: Wenn eine ambulante Vorsorge nicht ausreicht, hat die Krankenkasse eine stationäre Maßnahme zu genehmigen.
- Der Antrag läuft über die Krankenkasse, mit ärztlichem Attest
- Viele Kliniken bieten Kuren an, bei denen der Pflegebedürftige mitreisen und vor Ort betreut werden kann
- Während einer eigenen Kur ohne Mitreise übernimmt die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege die Versorgung zu Hause
Sprechen Sie das Thema aktiv bei Ihrem Hausarzt an. Erschöpfung durch Pflege ist ein anerkannter Kurgrund.
Die kleinste Auszeit: Entlastung im Alltag
Nicht jede Pause braucht einen Antrag mit Vorlauf. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1) können Sie eine anerkannte Alltagshilfe finanzieren, die regelmäßig Aufgaben übernimmt: Putzen, Einkaufen, Begleitung oder stundenweise Betreuung.
Genau hier setzen wir an: Unsere Alltagsbegleiter übernehmen wiederkehrende Aufgaben und verschaffen Ihnen damit jede Woche verlässliche freie Stunden, direkt über die Pflegekasse abgerechnet, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflegegrad 2 bis 5 stehen Ihnen bis zu 3.539 € pro Jahr zu. Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, den Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen können.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei tageweiser Nutzung wird es für diese Tage auf die Hälfte reduziert, am ersten und letzten Tag jedoch voll gezahlt.
Ja. Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorge- und Reha-Leistungen. Die Versorgung des Pflegebedürftigen wird währenddessen über Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sichergestellt, oder er reist in geeigneten Kliniken einfach mit.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1): Damit finanzieren Sie eine anerkannte Alltagshilfe für Haushalt, Einkäufe oder Betreuung. Anerkannte Anbieter wie Junior-Senior rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Verwandte Artikel
Verhinderungspflege 2026: 3.539 €, Regeln, Antrag und Beispiele
3.539 € im Jahr für die Vertretung der Pflegeperson, ohne Wartezeit, auch stundenweise: alles zur Verhinderungspflege 2026 mit gemeinsamem Jahresbetrag, 8-Stunden-Regel, Vergütungssätzen für Angehörige und der neuen Abrechnungsfrist.
Kurzzeitpflege 2026: Anspruch, Kosten und der Weg zum Platz
Nach dem Krankenhaus, beim Ausfall der Pflegeperson oder zur Entlastung: Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr. Was die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen, wie Sie einen Platz finden und welche Alternativen es gibt.
Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen
131 € jeden Monat, ab Pflegegrad 1, für Haushaltshilfe und Betreuung: Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten verschenkte Pflegeleistung. Höhe, Verwendung, Abrechnung, Ansparen und Rechenbeispiele.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.