Haushaltshilfe privat, Pflegekasse oder Krankenkasse: Was passt zu mir?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Mit Pflegegrad ist die Pflegekasse der richtige Weg: ab Pflegegrad 1 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 deutlich mehr, Abrechnung direkt, meist ohne Eigenanteil. Vorübergehend eingeschränkt nach OP oder Krankheit und ohne Pflegegrad 2: Krankenkasse nach § 38 SGB V, befristet, mit kleiner Zuzahlung. Privat zahlt, wer weder Pflegegrad noch Krankheitsfall hat oder mehr Stunden möchte, als die Budgets hergeben.
Die drei Wege schließen sich nicht aus. Viele Haushalte kombinieren: Pflegekasse für den festen Wochentermin, privat für alles darüber hinaus.
Entscheidungsbaum: vier Fragen
- Haben Sie einen Pflegegrad? Ja: Pflegekasse (weiter bei Frage 4). Nein: Frage 2.
- Ist die Einschränkung vorübergehend, etwa nach OP, Krankenhaus oder schwerer Krankheit? Ja: Krankenkasse, ärztliche Verordnung holen (Haushaltshilfe auf Rezept). Nein: Frage 3.
- Könnte ein Pflegegrad infrage kommen? Dauerhafte Einschränkungen beim Gehen, Tragen, Putzen, Kochen sprechen oft schon für Pflegegrad 1. Ja: Antrag stellen, bis zur Entscheidung privat überbrücken. Nein: privat.
- Reicht das Budget für Ihren Bedarf? Ja: alles über die Pflegekasse. Nein: Pflegekasse plus private Zusatzstunden.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenDie drei Wege im Vergleich
| Pflegekasse | Krankenkasse | Privat | |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 1 bis 5 | Krankheit, OP, Krankenhaus; ärztliche Verordnung | keine |
| Dauer | unbefristet, monatlich | meist bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen | solange Sie möchten |
| Eigenanteil | in der Regel 0 €, solange das Budget reicht | 10 %, 5 bis 10 € pro Tag | voller Preis |
| Anbieter | anerkannt nach § 45a SGB XI | zugelassen bei der Kasse | frei wählbar |
| Abrechnung | direkt mit der Kasse | direkt mit der Kasse | Rechnung an Sie |
| Steuer | entfällt (Kasse zahlt) | Zuzahlung absetzbar | 20 % der Kosten nach § 35a EStG |
Der Unterschied, den viele unterschätzen: Eine privat beschäftigte Putzhilfe lässt sich nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen, auch nicht nachträglich, weil die Anerkennung nach § 45a fehlt. Details im Artikel Entlastungsbetrag für private Putzfrau oder Minijob.
Rechenbeispiel: Was die Pflegekasse Monat für Monat übernimmt
Frau K., Pflegegrad 2, lebt allein, Tochter kommt am Wochenende. Sie möchte einmal pro Woche Haushaltshilfe und alle zwei Wochen Begleitung zum Einkauf.
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, angespart aus dem Vorjahr sind noch 400 € übrig.
- Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 bis zu 318 € im Monat, für Alltagsunterstützung nutzbar.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € im Jahr, wenn die Tochter als Pflegeperson verhindert ist.
Ergebnis: Der feste Wochentermin plus die Einkaufsbegleitung sind vollständig gedeckt, Frau K. zahlt nichts dazu, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt, weil die Einsätze stundenweise laufen. Erst wenn sie zusätzlich eine tägliche Mittagsbetreuung möchte, käme ein privater Anteil dazu. Wie viele Stunden aus Ihren Budgets werden, zeigt der Budget-Rechner.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Privat zahlen Sie den vollen Preis selbst. Über die Pflegekasse übernimmt die Kasse die Kosten bis zur Budgethöhe, in der Regel ohne Eigenanteil. Solange ein Pflegegrad vorliegt, ist die Pflegekasse fast immer der günstigere Weg.
Ja. Viele nutzen die Kassenbudgets für den festen Wochentermin und buchen zusätzliche Stunden privat dazu. Die privaten Stunden sind nach § 35a EStG zu 20 % steuerlich absetzbar.
Ja, nach § 38 SGB V bei Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt, befristet und mit ärztlicher Verordnung. Ab Pflegegrad 2 verweist sie auf die Pflegekasse.
Überbrücken Sie privat oder über die Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt rückwirkend ab Antragsmonat, sobald der Pflegegrad anerkannt ist; anerkannte Anbieter können dann ab diesem Zeitpunkt abrechnen.
Nur, wenn sie bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter angestellt ist oder selbst anerkannt ist. Eine private Anstellung oder ein Minijob reicht dafür nicht.
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