Haushaltshilfe privat, Pflegekasse oder Krankenkasse: Was passt zu mir?

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Mit Pflegegrad ist die Pflegekasse der richtige Weg: ab Pflegegrad 1 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 deutlich mehr, Abrechnung direkt, meist ohne Eigenanteil. Vorübergehend eingeschränkt nach OP oder Krankheit und ohne Pflegegrad 2: Krankenkasse nach § 38 SGB V, befristet, mit kleiner Zuzahlung. Privat zahlt, wer weder Pflegegrad noch Krankheitsfall hat oder mehr Stunden möchte, als die Budgets hergeben.

Die drei Wege schließen sich nicht aus. Viele Haushalte kombinieren: Pflegekasse für den festen Wochentermin, privat für alles darüber hinaus.

Entscheidungsbaum: vier Fragen

  1. Haben Sie einen Pflegegrad? Ja: Pflegekasse (weiter bei Frage 4). Nein: Frage 2.
  2. Ist die Einschränkung vorübergehend, etwa nach OP, Krankenhaus oder schwerer Krankheit? Ja: Krankenkasse, ärztliche Verordnung holen (Haushaltshilfe auf Rezept). Nein: Frage 3.
  3. Könnte ein Pflegegrad infrage kommen? Dauerhafte Einschränkungen beim Gehen, Tragen, Putzen, Kochen sprechen oft schon für Pflegegrad 1. Ja: Antrag stellen, bis zur Entscheidung privat überbrücken. Nein: privat.
  4. Reicht das Budget für Ihren Bedarf? Ja: alles über die Pflegekasse. Nein: Pflegekasse plus private Zusatzstunden.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Die drei Wege im Vergleich

PflegekasseKrankenkassePrivat
VoraussetzungPflegegrad 1 bis 5Krankheit, OP, Krankenhaus; ärztliche Verordnungkeine
Dauerunbefristet, monatlichmeist bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochensolange Sie möchten
Eigenanteilin der Regel 0 €, solange das Budget reicht10 %, 5 bis 10 € pro Tagvoller Preis
Anbieteranerkannt nach § 45a SGB XIzugelassen bei der Kassefrei wählbar
Abrechnungdirekt mit der Kassedirekt mit der KasseRechnung an Sie
Steuerentfällt (Kasse zahlt)Zuzahlung absetzbar20 % der Kosten nach § 35a EStG

Der Unterschied, den viele unterschätzen: Eine privat beschäftigte Putzhilfe lässt sich nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen, auch nicht nachträglich, weil die Anerkennung nach § 45a fehlt. Details im Artikel Entlastungsbetrag für private Putzfrau oder Minijob.

Rechenbeispiel: Was die Pflegekasse Monat für Monat übernimmt

Frau K., Pflegegrad 2, lebt allein, Tochter kommt am Wochenende. Sie möchte einmal pro Woche Haushaltshilfe und alle zwei Wochen Begleitung zum Einkauf.

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, angespart aus dem Vorjahr sind noch 400 € übrig.
  • Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 bis zu 318 € im Monat, für Alltagsunterstützung nutzbar.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € im Jahr, wenn die Tochter als Pflegeperson verhindert ist.

Ergebnis: Der feste Wochentermin plus die Einkaufsbegleitung sind vollständig gedeckt, Frau K. zahlt nichts dazu, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt, weil die Einsätze stundenweise laufen. Erst wenn sie zusätzlich eine tägliche Mittagsbetreuung möchte, käme ein privater Anteil dazu. Wie viele Stunden aus Ihren Budgets werden, zeigt der Budget-Rechner.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Privat zahlen Sie den vollen Preis selbst. Über die Pflegekasse übernimmt die Kasse die Kosten bis zur Budgethöhe, in der Regel ohne Eigenanteil. Solange ein Pflegegrad vorliegt, ist die Pflegekasse fast immer der günstigere Weg.

Ja. Viele nutzen die Kassenbudgets für den festen Wochentermin und buchen zusätzliche Stunden privat dazu. Die privaten Stunden sind nach § 35a EStG zu 20 % steuerlich absetzbar.

Ja, nach § 38 SGB V bei Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt, befristet und mit ärztlicher Verordnung. Ab Pflegegrad 2 verweist sie auf die Pflegekasse.

Überbrücken Sie privat oder über die Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt rückwirkend ab Antragsmonat, sobald der Pflegegrad anerkannt ist; anerkannte Anbieter können dann ab diesem Zeitpunkt abrechnen.

Nur, wenn sie bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter angestellt ist oder selbst anerkannt ist. Eine private Anstellung oder ein Minijob reicht dafür nicht.

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