Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 · aktualisiert 05.10.2026
Pflegereform 2027 › Pflege-Cockpit

Pflege-Cockpit: Ihr digitaler Zugang zur Pflegekasse

Mit dem Pflege-Cockpit sollen Pflegebedürftige und ihre Bevollmächtigten alle Informationen und Anträge der Pflegeversicherung an einem digitalen Ort finden. Die Nutzung ist freiwillig.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026 · Grundlage: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Zwei Hände an einem Laptop, einer zeigt auf den Bildschirm

Was das Pflege-Cockpit können soll

  • verständliche Informationen zu allen Leistungen und eine Übersicht für Ihren Pflegegrad
  • Ihr aktueller Leistungsbezug, also wie viel von Ihren Budgets schon verbraucht ist
  • Anträge, Anfragen und Belege einreichen und den Bearbeitungsstand sehen
  • Abtretungen an Anbieter anzeigen, etwa für das Sozialraumbudget
  • Empfehlungen aus Ihrer Pflegebegutachtung einsehen
  • Anbieter und Preise suchen, Beratung und Schulungen finden

§ 7a SGB XI-E

Ab wann gibt es das Pflege-Cockpit? Der Zeitplan

  • Spätester Start der Grundfunktionen: Informationen, Leistungsübersicht, Anträge, Abtretungen, Gutachten-Empfehlungen, Anbietersuche.
  • Alle weiteren Funktionen, etwa Schulungen und zielgruppenspezifische Informationen.

Muss ich das Pflege-Cockpit nutzen?

Nein. Alle bisherigen Wege zur Pflegekasse bleiben offen: Telefon, Post, persönlicher Kontakt. Angehörige können das Cockpit nutzen, wenn Sie sie gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigen.

Weitere Funktionen bis 2030

Die Grundfunktionen müssen bis 1. Juli 2028 stehen. Bis 1. Januar 2030 kommen weitere hinzu § 7a Abs. 3 SGB XI-E:

  • Informationen zu Beratung und Hilfe, besonders zur Pflegebegleitung
  • Suche nach Schulungen und Pflegekursen
  • Informationen für bestimmte Gruppen, etwa Menschen mit Demenz oder pflegebedürftige Kinder

Schon bevor jemand pflegebedürftig ist, sollen die Kassen digital über Vorsorge und den Antrag auf einen Pflegegrad informieren § 7a Abs. 2 SGB XI-E. Ein Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte ist vorgesehen. Bis Ende 2030 wird das Cockpit ausgewertet.

Wer das Pflege-Cockpit nutzen darf

Jede pflegebedürftige Person bekommt einen eigenen Zugang. Nutzen dürfen ihn auch Angehörige oder andere Personen, die Sie gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigt haben § 7a Abs. 1 SGB XI-E. Besonders praktisch: Sie sehen, wie viel von Ihren Budgets schon verbraucht ist, und können Abtretungen an Anbieter direkt im Cockpit anzeigen und verwalten.

Welche Budgets können Sie nutzen? Wir prüfen es kostenlos

Wir prüfen mit Ihnen, was Sie für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung einsetzen können und wie Sie Ihr Guthaben 2026 noch nutzen. Sie bekommen einen Rückruf.

Pflegegrad vorhanden?

Unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
  • Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist

Lieber direkt sprechen? 040 334646 440

Häufige Fragen zum Pflege-Cockpit

Ab wann gibt es das Pflege-Cockpit?

Die Pflegekassen müssen die Grundfunktionen spätestens bis zum 1. Juli 2028 bereitstellen.

Ist das Pflege-Cockpit Pflicht?

Nein, die Nutzung ist freiwillig.

Aktuell freie Kapazitäten

Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, abgerechnet über Ihren Pflegegrad

Wir prüfen kostenlos, welches Budget Sie für unsere Hilfe einsetzen können, und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wo das möglich ist.

Pflegegrad vorhanden?

Unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
  • Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist

Lieber direkt sprechen? 040 334646 440

Weiterlesen

AnrufenRückruf anfordern