Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 · aktualisiert 05.10.2026
Pflegereform 2027 › Pflegebegleitung

Pflegebegleitung: Feste Begleitung durch die Pflegekasse

Ab 1. Januar 2029 haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf eine fachliche Pflegebegleitung. Sie ersetzt die bisherigen Beratungsbesuche und die Pflegeberatung und gilt für alle Pflegegrade.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026 · Grundlage: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Junge Angehörige erklären einem älteren Herrn etwas auf dem Tablet

Was die Pflegebegleitung leistet

  • Bedarf erkennen, auch anhand des Gutachtens des Medizinischen Dienstes
  • ein stabiles Versorgungsarrangement aufbauen und einen Versorgungsplan erstellen
  • Angehörige anleiten und entlasten
  • bei Reha- und Präventionsempfehlungen, Hilfsmitteln und nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützen
  • in Akutsituationen helfen und die Notwendigkeit eines Notdiensts oder einer Akut-Kurzzeitpflege einschätzen

§ 7c Abs. 2 SGB XI-E

Ablauf

  1. Nach dem ersten Pflegegrad bietet die Pflegekasse einen konkreten Termin zu Hause an.
  2. Weitere Termine gibt es, wenn die Pflegebegleitperson sie für nötig hält. Auf Wunsch telefonisch oder per Video.
  3. Bei besonderem Unterstützungsbedarf übernimmt sie ein Fallmanagement.
Pflicht für Pflegegeld-Bezieher: Wer Pflegegeld bezieht, muss ab 2029 einmal im Jahr eine Pflegebegleitung zu Hause abrufen. Sonst kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall kann sie es entziehen § 7c Abs. 6.

Wer die Pflegebegleitung macht

Verantwortlich sind die Pflegekassen. Sie sollen die Begleitung möglichst in die Pflegestützpunkte einbinden und können sie auch an Dritte übertragen. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt bekommt eine feste Stelle.

Bis Ende 2028: Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3

  • Pflegegeld-Bezieher mit Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich
  • Neu eingestufte Pflegegrade 1 bis 3: bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten
  • Jede zweite Beratung auf Wunsch per Video

Pflichttermin für Pflegegeld-Bezieher: was passiert, wenn ich ihn nicht wahrnehme?

Ab 2029 müssen alle, die Pflegegeld beziehen, einmal im Jahr eine Pflegebegleitung zu Hause abrufen § 7c Abs. 6 SGB XI-E. Der Termin dient auch dazu festzustellen, dass die Versorgung sichergestellt ist.

  • Wird der Termin nicht abgerufen, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen, im Wiederholungsfall kann sie es entziehen.
  • Ist die Versorgung nicht sichergestellt, folgt ein verpflichtender weiterer Termin und danach ein Fallmanagement.
  • Nach der Begründung ist dieser Pflichttermin per Video nicht zulässig. Andere Termine können Sie auf Wunsch telefonisch oder digital wahrnehmen § 7c Abs. 3 SGB XI-E.

Gegenüber heute wird der Pflichttermin seltener: einmal im Jahr statt halbjährlich.

Was die Pflegebegleitung im Einzelnen übernimmt

  • Hilfebedarf ermitteln und einen Versorgungsplan erstellen
  • im Alltag anleiten und schulen, auch die Angehörigen zu Hause
  • Empfehlungen zu Vorsorge und Reha aus dem Gutachten umsetzen
  • bei der Entlassung aus dem Krankenhaus unterstützen
  • zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln beraten und bei Anträgen helfen
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige aufzeigen
  • in Akutsituationen unterstützen und den Bedarf einschätzen

Fundstelle: § 7c Abs. 2 SGB XI-E. Die Pflegebegleitung ist werktags tagsüber auch zwischen den Terminen ansprechbar. Schulungen zu Hause sind ab 2029 nicht mehr Teil der Pflegekurse, sondern Aufgabe der Pflegebegleitung.

Organisation und Finanzierung

Verantwortlich sind die Pflegekassen. Sie benennen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt eine zuständige Stelle, sollen die Pflegestützpunkte einbinden und können die Aufgabe ganz oder teilweise an Dritte geben § 7d Abs. 1 SGB XI-E. Für jede pflegebedürftige Person zu Hause stehen dafür 146 € im Jahr bereit § 7d Abs. 3 SGB XI-E. Die genauen Richtlinien und die Anforderungen an die Qualifikation der Pflegebegleiter sollen bis 30. September 2027 vorliegen.

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Häufige Fragen zur Pflegebegleitung

Ab wann gibt es die Pflegebegleitung?

Ab dem 1. Januar 2029. Bis dahin gelten die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3.

Ist die Pflegebegleitung Pflicht?

Für Pflegegeld-Bezieher einmal im Jahr. Für alle anderen ist sie ein freiwilliges Angebot.

Bekommt Pflegegrad 1 eine Pflegebegleitung?

Ja. Sie ist ab 2029 eine der wenigen Leistungen, die Pflegegrad 1 noch erhält.

Kann ich die Pflegebegleitung per Video oder Telefon machen?

Auf Wunsch ja, alle Termine können telefonisch oder digital stattfinden. Den jährlichen Pflichttermin für Pflegegeld-Bezieher erlaubt die Gesetzesbegründung aber nicht per Video.

Wird mir das Pflegegeld gekürzt, wenn ich die Pflegebegleitung nicht abrufe?

Ja, ab 2029. Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld angemessen und kann es im Wiederholungsfall entziehen.

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