Neues Entlastungsbudget 2027: der geplante Pflegegeld-Nachfolger im Detail
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Ersetzt: Pflegegeld
Was sich ändert: bisher und ab 2027
| Merkmal | bis 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € im Monat | 380 € im Monat (§ 37 Abs. 1) |
| Pflegegrad 3 | 599 € im Monat | 630 € im Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 € im Monat | 890 € im Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 € im Monat | 1.080 € im Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | eigene Pauschale bis 42 € im Monat | im Entlastungsbudget enthalten (§ 40 Abs. 1) |
| Beratungspflicht | Beratungsbesuch halbjährlich | bis Ende 2028 halbjährlich, ab 2029 jährliche Pflegebegleitung (§ 7c Abs. 6) |
Höhere Monatsbeträge, aus denen künftig auch Pflegehilfsmittel und geplante Ersatzpflege bezahlt werden.
Ab 2027 nach dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026 (SGB XI in der Fassung des Entwurfs), noch nicht beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
Das neue Entlastungsbudget ist der geplante Nachfolger des Pflegegelds: ab 1. Januar 2027 monatlich 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (3), 890 € (4) und 1.080 € (5) für alle, die ihre Pflege zu Hause überwiegend selbst organisieren. Es soll flexibler sein als das heutige Pflegegeld und zugleich mehr abdecken: auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die Ersatzpflege bei Verhinderung sollen daraus bezahlt werden.
380 bis 1.080 €
geplant je Pflegegrad 2 bis 5, monatlich
ab 01.01.2027
geplanter Start laut Gesetzentwurf
Kabinettsentwurf
beschlossen am 30.09.2026, noch kein Gesetz
- Kostenlos und unverbindlich
- Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist
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Wie hoch das neue Entlastungsbudget sein soll
| Pflegegrad | Pflegegeld heute (2026) | Neues Entlastungsbudget (Kabinettsentwurf) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld | kein Entlastungsbudget | unverändert |
| 2 | 347 € | 380 € | +33 € |
| 3 | 599 € | 630 € | +31 € |
| 4 | 800 € | 890 € | +90 € |
| 5 | 990 € | 1.080 € | +90 € |
Das Plus von 31 bis 90 € klingt zunächst gut, ist aber kein reiner Zuwachs: Aus dem neuen Budget sollen künftig Leistungen bezahlt werden, die heute eigene, zusätzliche Töpfe haben. Wer heute Pflegegeld, die 42-€-Pflegebox und stundenweise Verhinderungspflege parallel nutzt, hat 2026 rechnerisch mehr zur Verfügung als das künftige Budget allein hergibt. Ab 2028 sieht der Entwurf immerhin eine jährliche Dynamisierung vor, die Beträge sollen also regelmäßig steigen statt wie bisher nur alle paar Jahre.
Neu eingestufte Pflegebedürftige: Der Kabinettsentwurf hat die zunächst geplante Kürzung auf das halbe Budget in den ersten drei Monaten fallen gelassen. Geblieben ist eine Begleitung: Wer neu Pflegegrad 2 oder 3 erhält, kann in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen in der eigenen Häuslichkeit oder per Videokonferenz abrufen. Bestandsfälle behalten ihre Ansprüche.
Wofür das neue Entlastungsbudget verwendet werden kann
- Anerkennung für pflegende Angehörige: wie beim heutigen Pflegegeld frei weitergebbar an Tochter, Ehemann oder Nachbarin, die pflegen,
- Ersatzpflege bei Verhinderung: Die stundenweise oder tageweise Vertretung der Pflegeperson soll direkt aus dem Budget bezahlt werden können, ohne das heutige separate Verfahren der Verhinderungspflege,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz; die heutige 42-€-Pauschale (Pflegebox) soll darin aufgehen,
- Körperpflege, Betreuung, Haushaltsführung: selbst organisierte Hilfen rund um den Alltag.
Nicht aus dem Entlastungsbudget laufen sollen: Leistungen ambulanter Pflegedienste (dafür kommt das Sachleistungsbudget, laut Kabinettsentwurf 890 bis 2.530 € monatlich), die Angebote zur Unterstützung im Alltag (dafür das Sozialraumbudget von 175 €) und akute Überbrückungen wie Kurzzeitpflege (dafür das Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr).
Entlastungsbudget oder Pflegegeld: der Unterschied im Detail
| Pflegegeld (heute) | Neues Entlastungsbudget (geplant) | |
|---|---|---|
| Charakter | freie Geldleistung, keine Nachweise | flexibles Budget für mehrere Zwecke |
| Deckt ab | nur die selbst organisierte Pflege; Hilfsmittel und Ersatzpflege haben eigene Töpfe | Pflege, Ersatzpflege und Verbrauchshilfsmittel aus einem Topf |
| Zielgruppe | Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege | unverändert Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege |
| Auszahlung | monatlich aufs Konto | flexibel; Details zur Auszahlung regelt das Gesetzgebungsverfahren |
| Pflicht daneben | Beratungseinsatz nach § 37.3 | Pflegebegleitung als neues Begleitangebot, verpflichtende Elemente geplant |
| Anpassung | unregelmäßige Erhöhungen per Gesetz | jährliche Dynamisierung ab 2028 geplant |
Kurz gesagt: mehr Geld und mehr Flexibilität auf dem Papier, aber auch mehr Verantwortung, denn Familien müssen künftig selbst priorisieren, ob das Budget in die Anerkennung der Tochter, die Ersatzpflege oder die Hilfsmittel fließt. Was das emotional besetzte Schlagwort dazu taugt, klärt Wird das Pflegegeld abgeschafft?
Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget kombinieren
Wie heute bei der Kombinationsleistung sollen sich beide Budgets mischen lassen: Je weniger vom Sachleistungsbudget ein Pflegedienst verbraucht, desto mehr Entlastungsbudget bleibt übrig, anteilig gerechnet.
Fallbeispiel Familie Weber, Pflegegrad 3 (Entwurfszahlen: 630 € Entlastungsbudget, 1.590 € Sachleistungsbudget):
| Szenario | Pflegedienst nutzt | Entlastungsbudget übrig |
|---|---|---|
| Tochter pflegt komplett selbst | 0 % | volle 630 € |
| Pflegedienst kommt morgens (50 %) | 795 € (50 %) | 315 € (50 %) |
| Pflegedienst übernimmt fast alles | 1.431 € (90 %) | 63 € (10 %) |
Im Urlaub der Tochter würde Familie Weber die Ersatzpflege direkt aus dem verbleibenden Entlastungsbudget bezahlen, ergänzt um das Überbrückungsbudget, falls stationär überbrückt werden muss. Das Sozialraumbudget für die wöchentliche Haushaltshilfe liefe unabhängig davon weiter, so das Konzept des Entwurfs.
Offene Fragen des Entwurfs, ehrlich benannt
- Übergangsregeln: Wie laufende Pflegegeld-Bescheide 2027 konkret umgestellt werden, regelt der Entwurf bislang nur im Grundsatz (Besitzstandsschutz beim Pflegegrad, Details offen).
- Verhinderungspflege-Volumen: Heute stehen 3.539 € im Jahr separat bereit; künftig teilt sich die Ersatzpflege das Entlastungsbudget mit allem anderen. Für Familien mit viel stundenweiser Entlastung kann das enger werden, das Überbrückungsbudget (2.285 € im Jahr) fängt nur einen Teil auf.
- Nachweispflichten: Ob und wie die Verwendung des Budgets belegt werden muss, ist im Verfahren noch umstritten.
- Zeitplan: Referentenentwurf seit 04.06.2026, Kabinettsbeschluss am 30.09.2026, Beratung in Bundestag und Bundesrat steht aus. Ob der 01.01.2027 hält, ist offen.
Verlässliche Primärquelle ist die Pflege-Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums; die Gesamtschau aller vier Budgets steht in unserem Überblick Pflegereform 2027. Wir aktualisieren beide Seiten bei jedem Verfahrensschritt.
Was Sie 2026 konkret tun sollten
- Alle heutigen Töpfe parallel nutzen, solange sie eigenständig sind: Pflegegeld, 131 € Entlastungsbetrag, 42-€-Pflegebox, 3.539 € Verhinderungspflege. Nichts davon wird durch Warten besser.
- Pflegegrad-Anträge und Höherstufungen nicht aufschieben: Die Punktgrenzen sollen steigen; wer 2026 eingestuft wird, fällt unter den Besitzstandsschutz (Antrag stellen).
- Feste Strukturen aufbauen: Ein anerkannter Anbieter für Haushalt und Betreuung rechnet heute über den Entlastungsbetrag ab und ab 2027 über das Sozialraumbudget, für Sie ändert sich nur der Name des Topfes.
- Auf dem Laufenden bleiben: Sobald das Gesetz beschlossen ist, rechnen wir alle Kundenbudgets automatisch um und melden uns vorher.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 05.10.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der geplante Nachfolger des Pflegegelds ab 2027: monatlich 380 bis 1.080 € je nach Pflegegrad für selbst organisierte häusliche Pflege, inklusive Pflegehilfsmitteln und Ersatzpflege. Es steht im Gesetzentwurf des PNOG (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026) und ist noch nicht beschlossen.
Laut Kabinettsentwurf 380 € bei Pflegegrad 2, 630 € bei Pflegegrad 3, 890 € bei Pflegegrad 4 und 1.080 € bei Pflegegrad 5, jeweils monatlich, künftig jährlich dynamisiert.
Nein, das sind zwei Baustellen: Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget von 175 € werden. Das neue Entlastungsbudget ersetzt das Pflegegeld.
Nein. Der heutige gemeinsame Jahresbetrag (oft ebenfalls Entlastungsbudget genannt) betrifft Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und soll durch ein Überbrückungsbudget von einheitlich 2.285 € abgelöst werden.
Anteilig wie die heutige Kombinationsleistung: Nutzt der Pflegedienst 50 % des Sachleistungsbudgets, bleiben 50 % des Entlastungsbudgets. Die Kasse rechnet das automatisch.
Nein, diese Regel steht im Kabinettsentwurf nicht mehr. Der Referentenentwurf hatte für neue Pflegegrad-2- und -3-Fälle drei Monate lang das halbe Budget vorgesehen; geblieben sind bis zu zwei zusätzliche Beratungen in dieser Zeit.
Geplant ist der 1. Januar 2027. Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; bis zur Verkündung gilt das heutige Recht unverändert.
Nein, es existiert noch nicht. Heute beantragen Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nach geltendem Recht; wir helfen Ihnen dabei.
Die Monatsbeträge steigen, decken aber mehr ab. Familien, die heute Pflegebox und viel Verhinderungspflege zusätzlich nutzen, sollten 2026 alle Töpfe ausschöpfen; für Bestandsfälle verspricht der Entwurf Schutzregeln.
Die heutigen Zusatztöpfe ausschöpfen, Pflegegrad-Anträge oder Höherstufungen unter den aktuellen Punktgrenzen stellen und feste Versorgungsstrukturen aufbauen, die die Reform unbeschadet überstehen.
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Lieber direkt sprechen? 040 334646 440
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