Wird das Pflegegeld abgeschafft? Was die Pflegereform 2027 wirklich plant

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Nein, das Pflegegeld soll nicht ersatzlos abgeschafft werden. Geplant ist, dass es zum 1. Januar 2027 in einem neuen „Entlastungsbudget“ aufgeht, mit höheren Monatsbeträgen: laut Referentenentwurf 386 € (Pflegegrad 2), 638 € (3), 889 € (4) und 1.079 € (5) statt heute 347 bis 990 €. Dafür sollen aus dem Budget künftig auch Dinge bezahlt werden, die heute eigene Töpfe haben, etwa Pflegehilfsmittel und die Ersatzpflege.

nicht ersatzlos

Pflegegeld geht laut Plan im Entlastungsbudget auf

386 bis 1.079 €

geplante Monatsbeträge ab 2027

noch nicht beschlossen

Stand 25.08.2026: Referentenentwurf

Wichtig: Das alles steht im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 4. Juni 2026 und ist noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt das heutige Pflegegeld unverändert weiter. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt des Verfahrens.

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Was sich für Pflegegeld-Bezieher ändern würde

Heute (2026)Geplant ab 2027
NamePflegegeld (§ 37 SGB XI)Entlastungsbudget
Höhe PG 2 / 3 / 4 / 5347 / 599 / 800 / 990 €386 / 638 / 889 / 1.079 €
Verwendungfrei, ohne Nachweisweiterhin flexibel, deckt aber auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege mit ab
Eigene Töpfe danebenPflegebox 42 €, Verhinderungspflege aus 3.539 €gehen teilweise im Budget auf, Verhinderung über Entlastungs- und Überbrückungsbudget
Neueinsteiger PG 2/3voller Betrag ab Monat 1erste 3 Monate 50 %, dafür intensive Pflegebegleitung

Unterm Strich: mehr Geld auf dem Papier, aber mehr Aufgaben für dasselbe Budget. Ob eine Familie besser oder schlechter fährt, hängt davon ab, wie stark sie heute Pflegebox und Verhinderungspflege zusätzlich nutzt. Die Gesamtreform mit allen vier neuen Budgets erklärt der Artikel Pflegereform 2027.

Was Sie jetzt tun sollten (und was nicht)

  • Ruhe bewahren: Ihr laufendes Pflegegeld ist sicher, niemand muss jetzt etwas beantragen oder umstellen.
  • Heutige Ansprüche ausschöpfen: Pflegebox (42 € monatlich), Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) und Entlastungsbetrag (131 €) sind aktuell eigene Töpfe zusätzlich zum Pflegegeld. Wer sie 2026 nutzt, verliert nichts, egal was 2027 kommt.
  • Pflegegrad-Anträge nicht aufschieben: Der Entwurf verschiebt die Punktgrenzen nach oben; Bestandsfälle sollen geschützt bleiben. Ein Antrag oder eine Höherstufung noch 2026 sichert die heutigen Regeln (so geht der Antrag).
  • Schlagzeilen prüfen: „Pflegegeld wird gestrichen“ ist so nicht geplant. Verlässliche Quelle ist die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum PNOG.
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Reformentwurf sieht vor, dass es im neuen Entlastungsbudget aufgeht, mit höheren Beträgen von 386 bis 1.079 € je nach Pflegegrad. Beschlossen ist das noch nicht.

Die Monatsbeträge sollen steigen, decken dafür aber auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege mit ab, die heute eigene Töpfe sind. Das Ergebnis hängt von Ihrer Nutzung ab; Bestandsfälle sollen geschützt werden.

Nein, das heutige Pflegegeld läuft unverändert. Sinnvoll ist nur, die aktuellen Zusatztöpfe 2026 voll zu nutzen und ausstehende Pflegegrad-Anträge nicht aufzuschieben.

Nein, die 50-Prozent-Regel für die ersten drei Monate bei neuem Pflegegrad 2 oder 3 ist Teil des Entwurfs und würde frühestens ab 2027 gelten.

Er soll für Pflegegrad 2 bis 5 zum Sozialraumbudget von 175 € werden; für Pflegegrad 1 soll er entfallen. Auch das ist noch nicht beschlossen.

Beim Bundesgesundheitsministerium (FAQ zum PNOG) und hier: Wir aktualisieren unsere Reform-Artikel bei jedem Schritt des Verfahrens, zuletzt am 25.08.2026.

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