Neues Entlastungsbudget 2027: der geplante Pflegegeld-Nachfolger im Detail

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Das neue Entlastungsbudget ist der geplante Nachfolger des Pflegegelds: ab 1. Januar 2027 monatlich 386 € (Pflegegrad 2), 638 € (3), 889 € (4) und 1.079 € (5) für alle, die ihre Pflege zu Hause überwiegend selbst organisieren. Es soll flexibler sein als das heutige Pflegegeld und zugleich mehr abdecken: auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die Ersatzpflege bei Verhinderung sollen daraus bezahlt werden.

386 bis 1.079 €

geplant je Pflegegrad 2 bis 5, monatlich

ab 01.01.2027

geplanter Start laut Referentenentwurf

Entwurfsstand

noch nicht beschlossen (Stand 25.08.2026)

Wie hoch das neue Entlastungsbudget sein soll

PflegegradPflegegeld heute (2026)Neues Entlastungsbudget (Entwurf)Differenz
1kein Pflegegeldkein Entlastungsbudgetunverändert
2347 €386 €+39 €
3599 €638 €+39 €
4800 €889 €+89 €
5990 €1.079 €+89 €

Das Plus von 39 bis 89 € klingt zunächst gut, ist aber kein reiner Zuwachs: Aus dem neuen Budget sollen künftig Leistungen bezahlt werden, die heute eigene, zusätzliche Töpfe haben. Wer heute Pflegegeld, die 42-€-Pflegebox und stundenweise Verhinderungspflege parallel nutzt, hat 2026 rechnerisch mehr zur Verfügung als das künftige Budget allein hergibt. Ab 2028 sieht der Entwurf immerhin eine jährliche Dynamisierung vor, die Beträge sollen also regelmäßig steigen statt wie bisher nur alle paar Jahre.

Ersteinsteiger-Regel: Wer 2027 neu Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Budgets bekommen, im Gegenzug eine intensive Pflegebegleitung als festen Ansprechpartner. Bestandsfälle sollen ihre Ansprüche behalten.

Wofür das neue Entlastungsbudget verwendet werden kann

  • Anerkennung für pflegende Angehörige: wie beim heutigen Pflegegeld frei weitergebbar an Tochter, Ehemann oder Nachbarin, die pflegen,
  • Ersatzpflege bei Verhinderung: Die stundenweise oder tageweise Vertretung der Pflegeperson soll direkt aus dem Budget bezahlt werden können, ohne das heutige separate Verfahren der Verhinderungspflege,
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz; die heutige 42-€-Pauschale (Pflegebox) soll darin aufgehen,
  • Körperpflege, Betreuung, Haushaltsführung: selbst organisierte Hilfen rund um den Alltag.

Nicht aus dem Entlastungsbudget laufen sollen: Leistungen ambulanter Pflegedienste (dafür kommt das Sachleistungsbudget, laut Entwurf 889 bis 2.529 € monatlich), die Angebote zur Unterstützung im Alltag (dafür das Sozialraumbudget von 175 €) und akute Überbrückungen wie Kurzzeitpflege (dafür das Überbrückungsbudget von 1.885 bzw. 2.285 € im Jahr).

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Entlastungsbudget oder Pflegegeld: der Unterschied im Detail

Pflegegeld (heute)Neues Entlastungsbudget (geplant)
Charakterfreie Geldleistung, keine Nachweiseflexibles Budget für mehrere Zwecke
Deckt abnur die selbst organisierte Pflege; Hilfsmittel und Ersatzpflege haben eigene TöpfePflege, Ersatzpflege und Verbrauchshilfsmittel aus einem Topf
ZielgruppePflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflegeunverändert Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege
Auszahlungmonatlich aufs Kontoflexibel; Details zur Auszahlung regelt das Gesetzgebungsverfahren
Pflicht danebenBeratungseinsatz nach § 37.3Pflegebegleitung als neues Begleitangebot, verpflichtende Elemente geplant
Anpassungunregelmäßige Erhöhungen per Gesetzjährliche Dynamisierung ab 2028 geplant

Kurz gesagt: mehr Geld und mehr Flexibilität auf dem Papier, aber auch mehr Verantwortung, denn Familien müssen künftig selbst priorisieren, ob das Budget in die Anerkennung der Tochter, die Ersatzpflege oder die Hilfsmittel fließt. Was das emotional besetzte Schlagwort dazu taugt, klärt Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget kombinieren

Wie heute bei der Kombinationsleistung sollen sich beide Budgets mischen lassen: Je weniger vom Sachleistungsbudget ein Pflegedienst verbraucht, desto mehr Entlastungsbudget bleibt übrig, anteilig gerechnet.

Fallbeispiel Familie Weber, Pflegegrad 3 (Entwurfszahlen: 638 € Entlastungsbudget, 1.590 € Sachleistungsbudget):

SzenarioPflegedienst nutztEntlastungsbudget übrig
Tochter pflegt komplett selbst0 %volle 638 €
Pflegedienst kommt morgens (50 %)795 € (50 %)319 € (50 %)
Pflegedienst übernimmt fast alles1.431 € (90 %)64 € (10 %)

Im Urlaub der Tochter würde Familie Weber die Ersatzpflege direkt aus dem verbleibenden Entlastungsbudget bezahlen, ergänzt um das Überbrückungsbudget, falls stationär überbrückt werden muss. Das Sozialraumbudget für die wöchentliche Haushaltshilfe liefe unabhängig davon weiter, so das Konzept des Entwurfs.

Offene Fragen des Entwurfs, ehrlich benannt

  • Übergangsregeln: Wie laufende Pflegegeld-Bescheide 2027 konkret umgestellt werden, regelt der Entwurf bislang nur im Grundsatz (Besitzstandsschutz beim Pflegegrad, Details offen).
  • Verhinderungspflege-Volumen: Heute stehen 3.539 € im Jahr separat bereit; künftig teilt sich die Ersatzpflege das Entlastungsbudget mit allem anderen. Für Familien mit viel stundenweiser Entlastung kann das enger werden, das Überbrückungsbudget (1.885/2.285 €) fängt nur einen Teil auf.
  • Nachweispflichten: Ob und wie die Verwendung des Budgets belegt werden muss, ist im Verfahren noch umstritten.
  • Zeitplan: Referentenentwurf seit 04.06.2026, Kabinettsbeschluss mehrfach verschoben, erste Lesung frühestens Herbst 2026. Ob der 01.01.2027 hält, ist offen.

Verlässliche Primärquelle ist die Pflege-Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums; die Gesamtschau aller vier Budgets steht in unserem Überblick Pflegereform 2027. Wir aktualisieren beide Seiten bei jedem Verfahrensschritt.

Was Sie 2026 konkret tun sollten

  1. Alle heutigen Töpfe parallel nutzen, solange sie eigenständig sind: Pflegegeld, 131 € Entlastungsbetrag, 42-€-Pflegebox, 3.539 € Verhinderungspflege. Nichts davon wird durch Warten besser.
  2. Pflegegrad-Anträge und Höherstufungen nicht aufschieben: Die Punktgrenzen sollen steigen; wer 2026 eingestuft wird, fällt unter den Besitzstandsschutz (Antrag stellen).
  3. Feste Strukturen aufbauen: Ein anerkannter Anbieter für Haushalt und Betreuung rechnet heute über den Entlastungsbetrag ab und ab 2027 über das Sozialraumbudget, für Sie ändert sich nur der Name des Topfes.
  4. Auf dem Laufenden bleiben: Sobald das Gesetz beschlossen ist, rechnen wir alle Kundenbudgets automatisch um und melden uns vorher.
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Der geplante Nachfolger des Pflegegelds ab 2027: monatlich 386 bis 1.079 € je nach Pflegegrad für selbst organisierte häusliche Pflege, inklusive Pflegehilfsmitteln und Ersatzpflege. Es steht im Referentenentwurf des PNOG und ist noch nicht beschlossen.

Laut Entwurf 386 € bei Pflegegrad 2, 638 € bei Pflegegrad 3, 889 € bei Pflegegrad 4 und 1.079 € bei Pflegegrad 5, jeweils monatlich, ab 2028 jährlich dynamisiert.

Nein, das sind zwei Baustellen: Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget von 175 € werden. Das neue Entlastungsbudget ersetzt das Pflegegeld.

Nein. Der heutige gemeinsame Jahresbetrag (oft ebenfalls Entlastungsbudget genannt) betrifft Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und soll durch ein Überbrückungsbudget von 1.885 bzw. 2.285 € abgelöst werden.

Anteilig wie die heutige Kombinationsleistung: Nutzt der Pflegedienst 50 % des Sachleistungsbudgets, bleiben 50 % des Entlastungsbudgets. Die Kasse rechnet das automatisch.

Der Entwurf sieht für neue Pflegegrad-2- und -3-Fälle in den ersten drei Monaten 50 % des Budgets vor, verbunden mit einer intensiven Pflegebegleitung. Bestandsfälle sind davon nicht betroffen.

Geplant ist der 1. Januar 2027, sofern das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen wird. Der Zeitplan hat sich bereits mehrfach verschoben; bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.

Nein, es existiert noch nicht. Heute beantragen Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nach geltendem Recht; wir helfen kostenlos dabei.

Die Monatsbeträge steigen, decken aber mehr ab. Familien, die heute Pflegebox und viel Verhinderungspflege zusätzlich nutzen, sollten 2026 alle Töpfe ausschöpfen; für Bestandsfälle verspricht der Entwurf Schutzregeln.

Die heutigen Zusatztöpfe ausschöpfen, Pflegegrad-Anträge oder Höherstufungen unter den aktuellen Punktgrenzen stellen und feste Versorgungsstrukturen aufbauen, die die Reform unbeschadet überstehen.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

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