Pflegegrad 1 ab 2027: Was bleibt und was wegfällt
Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse ab 2027 nichts mehr für Hilfe im Alltag. Der Entlastungsbetrag fällt ersatzlos weg, ebenso die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es bleiben einige wenige Leistungen.

Jetzt noch 2026 handeln: Höherstufung bis 31.12.2026 beantragen. Ab 1. Januar 2027 gelten nach dem Gesetzentwurf höhere Punktgrenzen für alle Pflegegrade. Maßgeblich ist das Recht am Tag der Antragstellung § 142b Abs. 1 SGB XI-E: Wer den Antrag auf einen Pflegegrad oder auf Höherstufung noch bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse stellt, wird nach den bisherigen, niedrigeren Grenzen begutachtet, auch wenn der Termin erst 2027 stattfindet. Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht, warten Sie deshalb nicht bis zum neuen Jahr.
Ihren jetzigen Pflegegrad verlieren Sie durch die neuen Grenzen nicht § 142b Abs. 2 SGB XI-E. Herabgestuft werden kann nur, wer tatsächlich wieder selbständiger geworden ist. Rechnen Sie Anfang 2027 mit längeren Wartezeiten: Vom 1. Januar bis 30. April 2027 gilt die übliche Frist von 25 Arbeitstagen für den Bescheid nicht § 142b Abs. 3 SGB XI-E. So gehen Sie vor: Höherstufung beantragen · Pflegegrad vor der Reform beantragen
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Was bei Pflegegrad 1 ab 2027 wegfällt
| Leistung | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | entfällt |
| Sozialraumbudget (Nachfolger) | – | nur ab PG 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ca. 42 € / Monat | entfällt |
| Summe pro Jahr | bis ca. 2.076 € | 0 € |
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind künftig im Entlastungsbudget enthalten, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt. Einen Bestandsschutz für den Entlastungsbetrag in der häuslichen Pflege sieht der Entwurf nicht vor.
Was Ihnen mit Pflegegrad 1 noch zusteht
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, z. B. für ein barrierefreies Bad (bis 4.180 € je Maßnahme)
- technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf
- digitale Pflegeanwendungen und Unterstützung dabei
- Pflegekurse für Angehörige
- Beratung: bis Ende 2028 halbjährlich, nach neuer Einstufung bis zu zwei zusätzliche Termine in den ersten drei Monaten; ab 2029 Pflegebegleitung
§ 28a SGB XI-E
Neue Schwelle für Pflegegrad 1
Für eine neue Einstufung sind ab 2027 15 statt 12,5 Punkte nötig. Wer Pflegegrad 1 schon hat, behält ihn.
Was Sie jetzt tun können
- Guthaben 2026 nutzen: Ihr angesparter Entlastungsbetrag verfällt nach dem Entwurf am 31.12.2026.
- Bedarf prüfen: Hat sich Ihr Hilfebedarf erhöht, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Anträge aus 2026 werden noch nach den bisherigen Regeln begutachtet. Mehr unter Pflegegrad beantragen 2026.
- Hilfe ab 2027 planen: Haushaltshilfe und Begleitung sind ab 2027 bei Pflegegrad 1 nur noch privat bezahlt möglich. Wir beraten Sie zu den Kosten.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 ab 2027 nach dem Gesetzentwurf
Der Entwurf legt für Pflegegrad 1 einen eigenen, abschließenden Leistungskatalog fest § 28a SGB XI-E. Ab 2027 stehen Ihnen zu:
- Pflegeberatung bis Ende 2028, danach die Pflegebegleitung
- technische Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, etwa für ein barrierefreies Bad
- digitale Pflegeanwendungen und die ergänzende Unterstützung dabei
- Pflegekurse für Angehörige
- Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und gemeinschaftlichen Wohnformen
- Versorgung, wenn die Pflegeperson zur Vorsorge oder Reha geht
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung der Angehörigen
Nicht mehr dabei: der Entlastungsbetrag, die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und, für neue Heimbewohner, der Zuschuss von 131 € im Pflegeheim.
Beratung bei Pflegegrad 1 bis Ende 2028
In den ersten drei Monaten nach der ersten Einstufung können Sie bis zu zwei zusätzliche Beratungen abrufen, danach halbjährlich eine Beratung zu Hause § 37 Abs. 3 SGB XI-E. Ab 2029 übernimmt die Pflegebegleitung. Die Gesetzesbegründung nennt sie ausdrücklich als Gegenleistung für den gestrichenen Entlastungsbetrag.
Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1 ab 2027
Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 ab 2027 nichts mehr. Das Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Eine Übergangsregel für den Entlastungsbetrag zu Hause enthält der Entwurf nicht. Zwei Wege bleiben:
- Guthaben 2026 jetzt nutzen: Was bis 31.12.2026 nicht verbraucht ist, verfällt nach dem Entwurf.
- Höherstufung prüfen: Mit Pflegegrad 2 bekommen Sie ab 2027 das Sozialraumbudget von 175 € und das Entlastungsbudget von 380 € im Monat. Ein Antrag bis 31.12.2026 wird nach den bisherigen Punktgrenzen begutachtet.
Pflegegrad 1 im Pflegeheim
Den Zuschuss von 131 € im Monat bei vollstationärer Pflege gibt es ab 2027 nicht mehr für neue Bewohner. Wer ihn 2026 schon bezogen hat, behält ihn § 144 Abs. 7 SGB XI-E.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 ab 2027
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein, der Pflegegrad bleibt bestehen. Es fallen aber fast alle Geldleistungen weg, insbesondere der Entlastungsbetrag.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 ab 2027 noch den Entlastungsbetrag?
Nein. Nach dem Gesetzentwurf entfällt er ab 1.1.2027 ersatzlos.
Was steht mir mit Pflegegrad 1 ab 2027 noch zu?
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse und Beratung, ab 2029 die Pflegebegleitung.
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Nur wenn sich Ihr Hilfebedarf tatsächlich erhöht hat. Dann gelten für Anträge aus 2026 noch die bisherigen Schwellenwerte.
Gibt es bei Pflegegrad 1 einen Bestandsschutz für den Entlastungsbetrag?
Einen Besitzstand regelt der Gesetzentwurf nur für den Zuschuss im Pflegeheim. Für den Entlastungsbetrag zu Hause enthält er keine Übergangsregel, er entfällt ab 1. Januar 2027.
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