Noch 2026 erledigen

Pflegereform 2027: Was Sie jetzt noch tun sollten

Zum Jahreswechsel verfallen Budgets, die es 2027 so nicht mehr geben soll, und die Hürden für den Pflegegrad steigen. Fünf Dinge lohnen sich deshalb noch in diesem Jahr — zwei davon kosten Sie nur ein Telefonat.

Stand: 1. Oktober 2026. Die Reform liegt als Referentenentwurf vor und ist nicht beschlossen. Alle Angaben dazu stehen deshalb unter Vorbehalt — was heute gilt, gilt bis zum 31. Dezember 2026 unverändert.

1

Entlastungsbetrag: Guthaben aufbrauchen

bis 31.12.2026 einsetzen

So ist es heute

131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Was Sie nicht abrufen, sammelt sich an und ist heute noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Bei zwölf ungenutzten Monaten liegen 1.572 € auf dem Konto der Pflegekasse.

Was der Entwurf vorsieht

Ab 2027 soll das Sozialraumbudget an seine Stelle treten: 175 € im Monat für Pflegegrad 2 bis 5, für Pflegegrad 1 soll der Anspruch ganz entfallen. Angespartes Guthaben wird voraussichtlich nicht in das neue System mitgenommen. Was Sie aus 2026 bis zum Jahresende nicht abrufen, ist dann weg.

Was Sie tun sollten

  • Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Entlastungsbetrags, formlos per Telefon oder E-Mail.
  • Verplanen Sie das Guthaben jetzt für feste Stunden bis zum 31. Dezember 2026 — je später im Jahr, desto knapper werden die Termine.
  • Rechnen Sie über einen anerkannten Dienst ab, dann geht die Abrechnung direkt an die Kasse und Sie treten nicht in Vorleistung.
2

Verhinderungspflege jetzt noch nutzen

verfällt am 31.12.2026

So ist es heute

3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Der Betrag lässt sich auch stundenweise einsetzen, etwa für Haushaltshilfe und Betreuung, und verfällt zum Jahresende.

Was der Entwurf vorsieht

An seine Stelle soll ein Überbrückungsbudget treten: 1.885 € für Pflegegrad 2 und 3, 2.285 € für Pflegegrad 4 und 5. Es ist nur noch für Akutsituationen gedacht — wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt. Für die regelmäßige Haushaltshilfe und Betreuung lässt es sich dann nicht mehr einsetzen. Deshalb: Was Ihnen 2026 noch zusteht, jetzt für Haushaltshilfe und Betreuung nutzen, bevor es zum Jahresende verfällt.

Was Sie tun sollten

  • Lassen Sie sich den Restbetrag für 2026 von der Pflegekasse nennen.
  • Planen Sie die Stunden jetzt, nicht im Dezember: Im letzten Quartal sind Termine knapp.
  • Achten Sie auf die Abrechnung — eingereicht werden muss bis zum Ende des Folgejahres, bei direkter Abrechnung übernimmt das der Dienst.
3

Bei Pflegegrad 1: Höherstufung beantragen

je früher, desto besser

So ist es heute

Pflegegrad 1 bringt heute den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat — für viele die einzige Leistung, über die Haushaltshilfe läuft.

Was der Entwurf vorsieht

Laut Entwurf verliert Pflegegrad 1 diesen Anspruch ab 2027 ersatzlos. Gleichzeitig sollen die Punktgrenzen steigen: Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Punkten. Wer heute eingestuft wird, behält seinen Pflegegrad (Bestandsschutz) — wer erst 2027 begutachtet wird, misst sich an den neuen Hürden.

Was Sie tun sollten

  • Antrag auf Höherstufung stellen, sobald sich der Pflegebedarf erhöht hat. Formlos genügt, unsere Vorlage unten passt für jede Pflegekasse.
  • Zwei Wochen Pflegetagebuch führen und das Gutachten anfordern — ohne das Gutachten lässt sich später nichts begründen.
  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: ein Monat ab Zugang des Bescheids, formlos, Begründung nachreichbar. Rund jeder dritte Widerspruch führt zu einer besseren Einstufung.
4

Haushaltshilfe vom Pflegedienst rechtzeitig klären

Klärung im Herbst, Wechsel vor Januar

So ist es heute

Viele bekommen die Haushaltshilfe heute von ihrem ambulanten Pflegedienst miterledigt, abgerechnet über die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag.

Was der Entwurf vorsieht

Das Sozialraumbudget ist den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI vorbehalten — also anerkannten Betreuungsdiensten und der Nachbarschaftshilfe. Ambulante Pflegedienste dürfen es nicht nutzen; sie rechnen weiterhin über die Pflegesachleistung ab. Wer die Haushaltshilfe heute vom Pflegedienst bekommt, steht ab 2027 also ohne da, wenn er nichts ändert.

Was Sie tun sollten

  • Klären Sie mit Ihrem Pflegedienst schriftlich, wie er die Haushaltshilfe ab Januar abrechnen will — und lassen Sie sich die Antwort nicht mündlich geben.
  • Warten Sie damit nicht bis Dezember: Wer im Januar ohne Hilfe dasteht, findet nicht von heute auf morgen Ersatz.
  • Suchen Sie parallel einen nach § 45a SGB XI anerkannten Betreuungsdienst. Beides nebeneinander ist erlaubt: Der Pflegedienst macht die Pflege, der Betreuungsdienst den Haushalt.
5

Ohne Pflegegrad: jetzt noch beantragen

Antrag noch 2026 stellen

So ist es heute

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen. Er wird in der Begutachtung in Punkten gemessen: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5.

Was der Entwurf vorsieht

Die Hürden sollen steigen: Pflegegrad 1 erst ab 15 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50. Wer jetzt begutachtet wird, wird nach den heutigen Maßstäben eingestuft und behält seinen Pflegegrad. Wer bis Januar wartet, wird an den neuen Werten gemessen — und kann bei unverändertem Zustand eine Stufe tiefer landen oder ganz herausfallen.

Was Sie tun sollten

  • Antrag jetzt stellen. Formlos genügt: ein Anruf bei der Pflegekasse oder die Vorlage unten, die bei jeder Kasse passt.
  • Das Antragsdatum zählt: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat des Eingangs, nicht erst ab der Begutachtung.
  • Zwei Wochen Pflegetagebuch führen und beim Termin den schlechten Tag schildern, nicht den besten.

Was im Entwurf steht

Diese Seite sagt, was zu tun ist. Was genau geplant ist, mit Beträgen und Punktgrenzen, steht ausführlich im Ratgeber.

Sie wissen nicht, wie viel noch auf Ihrem Budget liegt?

Wir fragen das für Sie bei der Pflegekasse ab, rechnen aus, wie viele Stunden das sind, und stellen eine feste Alltagshilfe aus Ihrer Nähe. Abgerechnet wird direkt mit der Kasse.