Pflegereform 2027 · Stand 25. September 2026

Pflegereform 2027: Sichern Sie Ihre Ansprüche, solange die heutigen Regeln gelten

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung umbauen. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen, für neue Anträge sollen die Hürden steigen. Wer jetzt handelt, nutzt die heutigen Regeln, solange sie gelten.

Pflegegrad 1: Laut Entwurf fallen ab 2027 131 € im Monat weg, das sind 1.572 € im Jahr. Nutzen Sie den Betrag, solange er Ihnen zusteht.

  • Entlastungsbetrag 2026 voll nutzen, bevor er verfallen könnte
  • Pflegegrad noch vor der Reform beantragen oder höherstufen lassen
  • Unverbindliche Prüfung durch unser Team aus Ihrer Region

★★★★★ 4,9 bei Google · Haushaltshilfe und Betreuung über die Pflegekasse, deutschlandweit

Ansprüche vor der Reform sichern

Wir prüfen unverbindlich, was Ihnen bis zur Reform noch zusteht, und rufen Sie an.

Pflegegrad vorhanden?

Unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Pflegereform ist noch nicht beschlossen, geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
  • Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verlieren, eine Übergangsregel fehlt.
  • Der Ersatz, eine Pflegebegleitung, soll erst 2028 starten. 2027 bliebe für Pflegegrad 1 eine Lücke.
  • Für neue Anträge sollen höhere Punktgrenzen gelten, bestehende Pflegegrade haben Bestandsschutz.
  • Der Jahresbetrag der Verhinderungspflege von 3.539 € verfällt am 31. Dezember und soll 2027 kleiner werden.
  • Bis zur Reform gelten alle heutigen Leistungen. Was Sie 2026 nutzen, ist sicher.

Pflegegrad 1

1.572 € im Jahr stehen auf dem Spiel

Heute bekommt jeder mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für anerkannte Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung, direkt über die Pflegekasse. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes streicht diesen Betrag für Pflegegrad 1 ab 2027. Betroffen wären rund 950.000 Menschen.

Der geplante Bestandsschutz hilft hier nicht: Er sichert den Pflegegrad, nicht diese Leistung. Eine Übergangsregel sieht der Entwurf nicht vor. Und ob Restbeträge aus 2026 im neuen Jahr noch eingelöst werden können, hat das Bundesgesundheitsministerium offengelassen.

Als Ausgleich plant der Entwurf eine Pflegebegleitung, also Beratung statt Geld. Sie soll aber erst 2028 starten. Für Menschen mit Pflegegrad 1 entstünde 2027 damit eine Lücke ohne Unterstützung im Alltag. Erhalten bleiben sollen die Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung.

Kommt die Reform so, lässt sich der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 voraussichtlich nur noch bis Ende 2026 nutzen. Was bis dahin nicht eingesetzt ist, könnte verfallen.

Alltagsbegleiterin von Junior-Senior im Gespräch mit einer Seniorin zu Hause

Was sich laut Entwurf ändern soll

Grundlage ist der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 4. Juni 2026. Sozialverbände wie die Diakonie kritisieren ihn als Sparpaket: Die Pflegeversicherung soll eine Finanzierungslücke von rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 schließen. Beschlossen ist noch nichts, Details können sich ändern.

Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag

Laut Entwurf fallen die 131 € im Monat für Pflegegrad 1 ab 2027 weg. Das sind 1.572 € im Jahr für Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung.

Höhere Hürden für den Pflegegrad

Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten gelten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Wer knapp darüber liegt, würde nach der Reform niedriger oder gar nicht eingestuft.

Verhinderungspflege wird kleiner

Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € soll durch ein Überbrückungsbudget von 1.885 € bis 2.285 € für akute Situationen ersetzt werden.

Heute und laut Entwurf im Vergleich

LeistungHeute (2026)Laut Entwurf ab 2027
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1131 € im Monatentfällt
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 bis 5131 € im MonatSozialraumbudget 175 € im Monat
Pflegegeld Pflegegrad 2 bis 5347 € bis 990 € im MonatEntlastungsbudget 386 € bis 1.079 € im Monat, deckt künftig mehr ab
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2Überbrückungsbudget 1.885 € (PG 2 und 3) bzw. 2.285 € (PG 4 und 5) im Jahr
Einstieg Pflegegrad 1ab 12,5 Punktenab 15 Punkten
Einstieg Pflegegrad 2ab 27 Punktenab 30 Punkten
Einstieg Pflegegrad 3ab 47,5 Punktenab 50 Punkten

Alle geplanten Budgets im Detail: Pflegereform 2027 im Überblick. Bis wann ein Antrag gestellt sein sollte: Pflegegrad vor der Reform beantragen.

Was die Reform für Sie bedeutet

Sie haben Pflegegrad 1

  • Der Entlastungsbetrag soll 2027 wegfallen, 2026 steht er Ihnen noch voll zu.
  • Ob Restbeträge aus 2026 im neuen Jahr noch nutzbar sind, ist offen. Sicher ist nur, was Sie bis 31. Dezember einsetzen.
  • Haben die Einschränkungen zugenommen, lohnt ein Antrag auf Pflegegrad 2 noch vor der Reform.

Sie haben noch keinen Pflegegrad

  • Nach dem Entwurf sollen für neue Anträge höhere Punktgrenzen gelten.
  • Wer vor der Reform eingestuft ist, soll Bestandsschutz für seinen Grad haben.
  • Den Antrag deshalb im Oktober stellen, spätestens bis Ende November.

Pflegegrad 2 bis 5 und pflegende Angehörige

  • Der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege gilt je Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember.
  • 2027 soll es dafür nur noch ein kleineres Überbrückungsbudget geben.
  • Stundenweise Entlastung zu Hause lässt sich 2026 noch voll aus dem Jahresbetrag bezahlen.

Ihre Checkliste bis zum Jahresende

Was Sie 2026 erledigen sollten, damit keine Ansprüche verloren gehen. Wir helfen bei jedem Punkt.

  1. 1

    Bis Ende Oktober

    Pflegegrad beantragen oder Höherstufung stellen, wenn Hilfe nötig ist. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.

  2. 2

    Ab sofort

    Entlastungsbetrag einsetzen: feste Haushaltshilfe oder Betreuung über einen anerkannten Anbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet.

  3. 3

    Ab sofort

    Bei der Pflegekasse nachfragen, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 noch offen ist.

  4. 4

    Bis 31. Dezember

    Jahresbetrag der Verhinderungspflege nutzen, auch stundenweise für freie Nachmittage der pflegenden Angehörigen.

  5. 5

    Bis 31. Dezember

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Hausnotruf beantragen, solange es eigene Ansprüche sind.

Was nach Ihrer Anfrage passiert

  1. 1

    Wir rufen Sie an

    Innerhalb von 24 Stunden meldet sich unser Team aus Ihrer Region, unverbindlich.

  2. 2

    Wir prüfen Ihre Ansprüche

    Welche Beträge aus 2026 sind noch offen? Lohnt sich ein Antrag oder eine Höherstufung vor der Reform? Wir sagen es Ihnen und unterstützen beim Antrag.

  3. 3

    Wir setzen Ihre Budgets ein

    Wir organisieren Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung aus Ihrer Nachbarschaft und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Warum Junior-Senior

Anerkannter Anbieter

Wir rechnen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab.

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betreut seit 2021, mit allen Pflegekassen.

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Die Termine

  • 4. Juni 2026

    Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums

  • 2., 16. und 23. September 2026

    Kabinettstermine ohne Beschluss verstrichen

  • 30. September 2026

    Nächster angemeldeter Kabinettstermin

  • 31. Dezember 2026

    Letzter Tag für den Jahresbetrag 2026 und voraussichtlich für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

  • 1. Januar 2027

    Geplanter Start der ersten Teile

Stand: 25. September 2026. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Entscheidung.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein, Stand 25. September 2026. Die Kabinettstermine am 2., 16. und 23. September sind ohne Beschluss verstrichen, der nächste angemeldete Termin ist der 30. September. Danach müssten noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin gelten alle heutigen Leistungen unverändert.

Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wirklich weg?

So sieht es der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor: Ab 2027 soll es für Pflegegrad 1 keinen Entlastungsbetrag mehr geben, das sind 131 € im Monat oder 1.572 € im Jahr. Betroffen wären rund 950.000 Menschen. Endgültig ist das erst, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Schützt mich der Bestandsschutz, wenn ich Pflegegrad 1 schon habe?

Der Bestandsschutz im Entwurf bezieht sich auf den Pflegegrad selbst: Wer eingestuft ist, behält seinen Grad. Für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 sieht der Entwurf keine Übergangsregel vor. Nach heutigem Stand fällt er also auch für Menschen weg, die schon Pflegegrad 1 haben.

Was bekommt man mit Pflegegrad 1 nach der Reform noch?

Laut Entwurf vor allem Beratung: Eine Pflegebegleitung soll als fester Ansprechpartner kommen, allerdings erst 2028. Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung sollen bleiben. Eine Geldleistung für Unterstützung im Alltag wie heute der Entlastungsbetrag ist für Pflegegrad 1 nicht mehr vorgesehen.

Was passiert mit angesparten Beträgen aus 2026?

Nach heutigem Recht lassen sich nicht genutzte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres nachholen. Ob das bei Pflegegrad 1 nach der Reform noch gilt, ist offen, das Bundesgesundheitsministerium hat sich dazu nicht geäußert. Wer sicher gehen will, nutzt den Betrag noch 2026.

Warum sollte ich jetzt handeln und nicht abwarten?

Weil mehrere Ansprüche mit dem Jahreswechsel kleiner werden oder wegfallen könnten: der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, der Jahresbetrag der Verhinderungspflege und die heutigen, niedrigeren Punktgrenzen für neue Anträge.

Ist das eine Petition?

Nein. Wir sammeln keine Unterschriften. Mit dem Formular bitten Sie uns um einen Rückruf: Wir prüfen unverbindlich, welche Ansprüche Sie bis zur Reform noch haben, und beraten Sie zu Haushaltshilfe und Betreuung über die Pflegekasse.

Bin ich nach dem Rückruf zu etwas verpflichtet?

Nein. Das Gespräch ist unverbindlich. Entscheiden Sie sich für unsere Unterstützung, rechnen wir mit Pflegegrad direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ich habe schon Pflegegrad 2 oder höher. Lohnt sich der Rückruf trotzdem?

Ja. Wir prüfen, ob eine Höherstufung vor der Reform sinnvoll ist, und helfen, Entlastungsbetrag und Jahresbetrag aus 2026 noch zu nutzen, bevor sie verfallen oder umgebaut werden.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. Damaschke

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Stand: 25. September 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.