Entlastungsbetrag 2027: Was mit Ihrem Guthaben passiert
Der Entlastungsbetrag von 131 € wird ab 2027 durch das Sozialraumbudget ersetzt. Angespartes Guthaben kann nach dem Gesetzentwurf nicht ins neue Jahr mitgenommen werden. Nutzen Sie es bis zum 31. Dezember 2026.

Jetzt noch 2026 handeln: Höherstufung bis 31.12.2026 beantragen. Ab 1. Januar 2027 gelten nach dem Gesetzentwurf höhere Punktgrenzen für alle Pflegegrade. Maßgeblich ist das Recht am Tag der Antragstellung § 142b Abs. 1 SGB XI-E: Wer den Antrag auf Höherstufung noch bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse stellt, wird nach den bisherigen, niedrigeren Grenzen begutachtet, auch wenn der Termin erst 2027 stattfindet. Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht, warten Sie deshalb nicht bis zum neuen Jahr.
Ihren jetzigen Pflegegrad verlieren Sie durch die neuen Grenzen nicht § 142b Abs. 2 SGB XI-E. Herabgestuft werden kann nur, wer tatsächlich wieder selbständiger geworden ist. Rechnen Sie Anfang 2027 mit längeren Wartezeiten: Vom 1. Januar bis 30. April 2027 gilt die übliche Frist von 25 Arbeitstagen für den Bescheid nicht § 142b Abs. 3 SGB XI-E. So gehen Sie vor: Höherstufung beantragen · Pflegegrad vor der Reform beantragen
- Kostenlos und unverbindlich
- Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist
Lieber direkt sprechen? 040 334646 440
Was sich beim Entlastungsbetrag 2027 ändert
| Entlastungsbetrag (bis 2026) | Sozialraumbudget (ab 2027) | |
|---|---|---|
| Betrag | 131 € / Monat | 175 € / Monat unter 25 Jahren 300 € |
| Pflegegrad | 1 bis 5 | nur 2 bis 5 |
| Ansparen | Reste bis zum Ende des Folgehalbjahres nutzbar | verfällt jeden Monat |
| Wofür | Angebote zur Unterstützung im Alltag, Pflegedienste, Tagespflege | nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
Restguthaben 2026: Warum es am 31.12.2026 verfällt
Heute dürfen Sie nicht genutzte Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Der Gesetzentwurf ersetzt den Entlastungsbetrag zum 1.1.2027 durch das Sozialraumbudget § 45b SGB XI und sieht keine Übergangsregel für Restbeträge vor. In der Begründung heißt es, eine Ansparmöglichkeit sei „nicht weiter erforderlich“.
Viele Pflegebedürftige haben über Monate Guthaben angesammelt, oft mehrere hundert Euro. Dieses Geld steht Ihnen zu, solange Sie es 2026 für anerkannte Leistungen einsetzen.
So nutzen Sie Ihr Guthaben jetzt
- Pflegekasse anrufen und nach Guthaben und Stichtag fragen.
- Unser Rückmeldeformular ausfüllen. Wir planen mit Ihnen Termine für Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuung bis Jahresende.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sobald Sie uns dazu berechtigt haben.
Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag fällt ersatzlos weg
Ab 2027 gibt es bei Pflegegrad 1 weder Entlastungsbetrag noch Sozialraumbudget. Mehr dazu auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027.
Entlastungsbetrag und Sozialraumbudget im Vergleich
| Entlastungsbetrag bis 2026 | Sozialraumbudget ab 2027 | |
|---|---|---|
| Betrag | 131 € im Monat | 175 € im Monat, unter 25 Jahren 300 € |
| Pflegegrade | 1 bis 5 | nur 2 bis 5 |
| Anbieter | u. a. Pflegedienste, Tagespflege, anerkannte Alltagshilfen | nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und anerkannte Nachbarschaftshilfe |
| Ansparen | Reste bis 30. Juni des Folgejahres | laut Begründung nicht vorgesehen |
| Antrag | nicht nötig | nicht nötig, Erstattung gegen Beleg |
Fundstellen: § 45b Abs. 1 und 2 SGB XI-E, Begründung zu § 45b.
Wer das Sozialraumbudget abrechnen darf
Das Sozialraumbudget ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI-E, die nach Landesrecht oder als Nachbarschaftshilfe von der Pflegekasse anerkannt sind. Dazu zählen Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger und Hilfen im Alltag und im Haushalt, das Gesetz nennt ausdrücklich Alltagsbegleiter und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Die Preise dürfen die Preise vergleichbarer Leistungen zugelassener Pflegedienste nicht übersteigen § 45b Abs. 4 SGB XI-E.
- Rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab, müssen Sie diese Abtretung der Pflegekasse einmal selbst anzeigen § 35b SGB XI-E. Auf den Belegen muss der Leistungszweck nicht mehr angegeben werden.
- Einzelne Nachbarschaftshelfer erkennen künftig die Pflegekassen an. Bis deren Richtlinien stehen, spätestens 2028, bleibt es bei der Anerkennung durch das Land § 45a Abs. 4 SGB XI-E.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag 2027
Wird der Entlastungsbetrag 2027 abgeschafft?
Ja, in seiner heutigen Form. Ab Pflegegrad 2 tritt das Sozialraumbudget mit 175 € im Monat an seine Stelle. Bei Pflegegrad 1 entfällt er ersatzlos.
Kann ich Restguthaben 2026 ins Jahr 2027 übertragen?
Nach dem Gesetzentwurf nicht. Es gibt keine Übergangsregel, und das neue Sozialraumbudget ist ausdrücklich nicht ansparbar.
Kann mein Pflegedienst den Entlastungsbetrag 2027 noch abrechnen?
Nein. Das Sozialraumbudget gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht für ambulante Pflegedienste.
Wie erfahre ich mein Guthaben?
Ihre Pflegekasse nennt Ihnen den Betrag am Telefon. Die Nummer steht auf Ihrer Versichertenkarte.
Kann ich das Sozialraumbudget für die Tagespflege nutzen?
Nein. Anders als der bisherige Entlastungsbetrag ist das Sozialraumbudget nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Die Tagespflege gibt es dafür zusätzlich zu den Budgets.
Bekommen jüngere Pflegebedürftige ein höheres Sozialraumbudget?
Ja. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt bis zu 300 € statt 175 € im Monat.
- Kostenlos und unverbindlich
- Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist
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