Verhinderungspflege 2027: Was danach kommt
Die Verhinderungspflege wird als eigene Leistung gestrichen. Der Jahresbetrag 2026 von bis zu 3.539 € ist der letzte in dieser Form. Das neue Überbrückungsbudget ist kleiner und gilt nur für Notfälle.

Jetzt noch 2026 handeln: Höherstufung bis 31.12.2026 beantragen. Ab 1. Januar 2027 gelten nach dem Gesetzentwurf höhere Punktgrenzen für alle Pflegegrade. Maßgeblich ist das Recht am Tag der Antragstellung § 142b Abs. 1 SGB XI-E: Wer den Antrag auf Höherstufung noch bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse stellt, wird nach den bisherigen, niedrigeren Grenzen begutachtet, auch wenn der Termin erst 2027 stattfindet. Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht, warten Sie deshalb nicht bis zum neuen Jahr.
Ihren jetzigen Pflegegrad verlieren Sie durch die neuen Grenzen nicht § 142b Abs. 2 SGB XI-E. Herabgestuft werden kann nur, wer tatsächlich wieder selbständiger geworden ist. Rechnen Sie Anfang 2027 mit längeren Wartezeiten: Vom 1. Januar bis 30. April 2027 gilt die übliche Frist von 25 Arbeitstagen für den Bescheid nicht § 142b Abs. 3 SGB XI-E. So gehen Sie vor: Höherstufung beantragen · Pflegegrad vor der Reform beantragen
- Kostenlos und unverbindlich
- Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist
Lieber direkt sprechen? 040 334646 440
Verhinderungspflege bisher, Überbrückungsbudget ab 2027
| 2026 | ab 2027 | |
|---|---|---|
| Betrag für Ersatzpflege | bis 3.539 € / Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege | kein eigener Betrag; geplante Ersatzpflege kommt aus Entlastungs- oder Sachleistungsbudget |
| Notfälle und Kurzzeitpflege | aus demselben Jahresbetrag | 2.285 € / Jahr Überbrückungsbudget |
| Wer darf leisten | Angehörige, Bekannte, Dienste, Alltagsbegleiter | im Notfall nur Pflege- oder zugelassene Betreuungsdienste |
| Stundenweise Hilfe im Haushalt | möglich | nicht über das Überbrückungsbudget |
Warum das neue Überbrückungsbudget kaum Ersatz ist
- Nur für Akutsituationen: ein unvorhersehbares Ereignis, etwa wenn die Pflegeperson plötzlich krank wird § 39 Abs. 2. Urlaub oder ein geplanter Termin zählen nicht.
- Ab dem 4. Tag Zustimmung nötig: Dauert der Einsatz länger als drei Kalendertage, muss 2027 und 2028 die Pflegekasse zustimmen, ab 2029 die Pflegebegleitung die Notwendigkeit bestätigen.
- Nur bestimmte Anbieter: 2027 zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste, ab 2028 nur Notdienste mit Vertrag mit der Pflegekasse.
- Keine Hauswirtschaft: Abgedeckt sind körperbezogene Pflege und Betreuung.
Für geplante Abwesenheiten, etwa den Urlaub der pflegenden Tochter, müssen Sie künftig Ihr laufendes Entlastungsbudget oder Sachleistungsbudget verwenden. Dieses Geld fehlt dann im selben Monat für die reguläre Pflege.
Jetzt handeln: Verhinderungspflege 2026 beantragen
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie die Verhinderungspflege 2026 noch voll nutzen, auch stundenweise für Haushaltshilfe und Begleitung. Bei weniger als 8 Stunden am Tag wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Wir stellen den Antrag mit Ihnen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Was aus Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und gemeinsamem Jahresbetrag wird
- Verhinderungspflege: keine eigene Leistung mehr. Ersatzpflege zu Hause wird künftig aus dem Sachleistungsbudget, dem Entlastungsbudget oder dem Sozialraumbudget bezahlt.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: wird gestrichen § 42a SGB XI. Das Geld fließt nach der Begründung in das Sachleistungs-, das Entlastungs- und das Überbrückungsbudget.
- Kurzzeitpflege: bleibt, höchstens acht Wochen im Jahr, bezahlt aus dem Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € § 42 SGB XI-E. Sie ist auch bei Urlaub der Pflegeperson möglich.
Ersatzpflege ab 2027: wer zahlt in welcher Situation?
| Situation | bezahlt aus |
|---|---|
| Urlaub der Pflegeperson, Vertretung zu Hause | Sachleistungsbudget oder Entlastungsbudget |
| Urlaub der Pflegeperson, Kurzzeitpflege im Heim | Überbrückungsbudget |
| Pflegeperson fällt plötzlich aus | Überbrückungsbudget: 2027 auch zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste, ab 2028 Notdienst der ambulanten Pflege oder Akut-Kurzzeitpflege |
| stundenweise Entlastung im Alltag | Sozialraumbudget bei anerkannten Angeboten |
Im Übergangsjahr 2027 dürfen zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste in Akutsituationen über das Überbrückungsbudget abrechnen. Dauert der Einsatz länger als drei Tage, muss die Pflegekasse zustimmen § 39 Abs. 6 SGB XI-E. Ab 2028 gibt es dafür einen Notdienst der ambulanten Pflege § 39a SGB XI-E und eine Akut-Kurzzeitpflege § 42 Abs. 4 SGB XI-E.
Tages- und Nachtpflege bleiben zusätzlich
Tages- und Nachtpflege können Sie weiter zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Überbrückungsbudget nutzen, ohne dass etwas angerechnet wird § 41 Abs. 3 SGB XI-E.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2027
Wird die Verhinderungspflege 2027 abgeschafft?
Ja. Nach dem Gesetzentwurf ist sie ab 2027 keine eigenständige Leistung mehr.
Was ist das Überbrückungsbudget?
Ein Jahresbetrag von 2.285 € für pflegerische Notfälle und Kurzzeitpflege. Es ist deutlich enger gefasst als die bisherige Verhinderungspflege.
Kann ich die Verhinderungspflege 2026 noch nachträglich nutzen?
Die Leistung muss im Jahr 2026 erbracht werden. Beantragen Sie sie deshalb so früh wie möglich.
Wer zahlt 2027, wenn ich als Pflegeperson in Urlaub fahre?
Eine Vertretung zu Hause bezahlen Sie aus dem Sachleistungs- oder dem Entlastungsbudget. Eine Kurzzeitpflege im Heim wird aus dem Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr bezahlt.
Gibt es die Kurzzeitpflege nach der Reform noch?
Ja, für bis zu acht Wochen im Jahr. Bezahlt wird sie aus dem Überbrückungsbudget. Ab 2028 kommt eine Akut-Kurzzeitpflege für plötzliche Notfälle dazu.
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