Verhinderungspflege auszahlen lassen: Was wirklich geht

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Nein, die Pflegekasse überweist die Verhinderungspflege nicht als freies Geld aufs Konto. Sie ist eine Kostenerstattung: Wer eine Vertretung organisiert und bezahlt, bekommt das Geld zurück, bis zu 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 (§ 39 SGB XI). Das Geld kommt also an, nur nie ohne Gegenleistung.

3.539 €

je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2

2 Wege

Erstattung an Sie oder Direktabrechnung

0 € Vorkasse

bei anerkannten Anbietern

Drei Wege führen zum Geld: Erstattung (Sie zahlen, die Kasse überweist zurück), Direktabrechnung (der anerkannte Anbieter rechnet ab, Sie zahlen nie etwas) oder Vergütung an Angehörige und Nachbarn, die vertreten haben.

Die drei Wege zum Geld im Vergleich

WegSo läuft esWann sinnvoll
Erstattung an SieSie bezahlen die Vertretung, reichen Beleg und Nachweis ein, die Kasse überweist auf Ihr Kontobei Privatpersonen, Nachbarn, Bekannten
DirektabrechnungDer anerkannte Anbieter rechnet jeden Einsatz direkt mit der Pflegekasse abStandardfall bei uns: kein Papierkram, keine Vorkasse
Vergütung an AngehörigeDie Kasse erstattet die Vergütung an die vertretende Person, gedeckelt beim 2-fachen Monatspflegegeld plus Auslagenwenn Tochter, Sohn oder Geschwister vertreten

Rechenbeispiel: Frau Terhoeven (Pflegegrad 3) wird von ihrem Mann gepflegt. Jeden Mittwochnachmittag übernimmt unsere Alltagshilfe vier Stunden. Über das Jahr summieren sich rund 2.900 € aus dem Jahresbetrag, abgerechnet direkt mit der Kasse. Die Familie zahlt nichts vor und bekommt trotzdem den vollen Gegenwert des Budgets, obwohl nie ein Euro auf ihrem Konto landet.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

So beantragen Sie die Auszahlung Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen: Pflegegrad 2 bis 5 und eine private Pflegeperson, die vertreten wird. Eine Vorpflegezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.
  2. Einsätze dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Stunden, Tätigkeit und gezahlter Betrag. Unser Abrechnungsbogen unten nimmt Ihnen das Formulieren ab.
  3. Bestätigung einholen: Die Ersatzpflegeperson unterschreibt, dass sie die Einsätze geleistet und das Geld erhalten hat.
  4. Einreichen: formlos per Post, Kassen-App oder Portal, zusammen mit Versichertennummer und IBAN. Ein Pflichtformular gibt es nicht.
  5. Erstattung erhalten: in der Regel binnen weniger Wochen auf Ihr Konto.

Auszahlung an Angehörige: die Grenzen

Vertreten nahe Verwandte (bis zum zweiten Grad, also Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) oder Menschen aus dem gemeinsamen Haushalt, erstattet die Kasse höchstens das 2-fache des monatlichen Pflegegelds des jeweiligen Pflegegrads. Zusätzlich zählen nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall, bis der Jahresbetrag ausgeschöpft ist.

PflegegradPflegegeldGrenze bei nahen Angehörigen
Pflegegrad 2347 €694 € im Jahr
Pflegegrad 3599 €1.198 € im Jahr
Pflegegrad 4800 €1.600 € im Jahr
Pflegegrad 5990 €1.980 € im Jahr

Für Nachbarn, Freundinnen und entfernte Verwandte gilt diese Deckelung nicht: Hier zahlt die Kasse die vereinbarte Vergütung bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 €. Die Vergütung bleibt bei Angehörigen und Menschen, die aus sittlicher Pflicht helfen, bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei.

Was stattdessen aufs Konto kommt

Wer echtes, frei verfügbares Geld sucht, findet es an anderer Stelle:

  • Pflegegeld: 347 bis 990 € monatlich, wird tatsächlich überwiesen und darf frei weitergegeben werden. Während stundenweiser Verhinderungspflege läuft es ungekürzt weiter, bei tageweiser Vertretung zur Hälfte.
  • Entlastungsbetrag: ebenfalls keine Barauszahlung, aber dieselbe Erstattungslogik, 131 € monatlich ab Pflegegrad 1.
  • Steuerbonus: Privat gezahlte Zusatzstunden bringen 20 % zurück (§ 35a EStG).
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nicht als freies Geld: Die Pflegekasse erstattet Kosten für eine Vertretung, bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Sie erhalten das Geld als Erstattung Ihrer Auslagen oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Bei vollständigen Unterlagen in der Regel wenige Wochen. Fehlende Stundenangaben oder die fehlende Unterschrift der Ersatzpflegeperson sind der häufigste Verzögerungsgrund.

Bei nahen Verwandten bis zum zweiten Grad erstattet die Kasse bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegelds, bei Pflegegrad 3 also bis 1.198 € im Jahr, plus nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Ja, für Nachbarn, Freunde und entfernte Verwandte gilt die Deckelung nicht. Hier zahlt die Kasse die vereinbarte Vergütung bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 €, gegen Quittung.

Nein, ein formloses Schreiben mit Stundennachweis und Bestätigung genügt. Viele Kassen bieten zusätzlich Formulare in App oder Portal an; unser Abrechnungsbogen als PDF deckt alle nötigen Angaben ab.

Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag nicht, dann läuft das Pflegegeld voll weiter. Bei tageweiser Vertretung wird es für die vollen Tage halbiert, erster und letzter Tag zählen voll.

Ja, seit 2026 bis zum Ende des auf den Einsatz folgenden Kalenderjahres. Einsätze aus 2025 lassen sich also noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

Sie verfällt am 31. Dezember und wird nicht ausgezahlt oder übertragen. Ab dem 1. Januar stehen die vollen 3.539 € wieder bereit.

Nein, sie beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich stundenweise Betreuung über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanzieren.

Angehörige und Personen, die aus sittlicher Pflicht helfen, bleiben bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei. Wer regelmäßig gegen Entgelt vertritt, klärt die Einordnung kurz mit dem Finanzamt.

Ja, beliebig viele Personen und Einsätze, alles läuft aus demselben Jahresbetrag. Nachbarin, Anbieter und Angehörige können sich problemlos abwechseln.

Ja, mit der Abtretungserklärung an einen anerkannten Anbieter wie Junior-Senior: Wir rechnen jeden Einsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis.

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