Hilfe im Garten für Senioren: was geht und wer es bezahlt

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Leichte Gartenarbeit gehört bei uns zum Einsatz, und zwar mehr, als viele erwarten: Rasen mähen, Hecken in üblichem Umfang schneiden, Laub räumen, gießen, jäten und die Terrasse in Ordnung halten. Die Grenze liegt beim Fachbetrieb, also bei Baumfällung, Pflasterarbeiten und allem, was eine handwerkliche Ausbildung braucht.

0 € Eigenanteil*

für die Arbeiten, die Ihre Kasse abdeckt

131 €

Entlastungsbetrag im Monat ab Pflegegrad 1

20 %

der privaten Kosten über die Steuer zurück

Zwei Fragen sind dabei zu trennen. Was wir machen, steht oben. Was die Pflegekasse davon zahlt, hängt vom Bundesland ab: Arbeiten, die den Haushalt und die Wege sichern, sind fast überall gedeckt, bei der eigentlichen Gartenpflege ist die Lage uneinheitlich. Wir sagen Ihnen vor dem ersten Einsatz, was in Ihrem Fall über die Kasse läuft und was privat bleibt.

Was wir im Garten übernehmen

Leichte Gartenarbeiten gehören bei uns zum Einsatz. Dazu zählt mehr, als viele erwarten: Rasen mähen, Hecken in üblichem Umfang schneiden, Laub räumen, gießen, Beete jäten und die Terrasse in Ordnung halten. Wir sind kein Garten- und Landschaftsbau, aber alles, was den Garten gepflegt und den Alltag draußen möglich hält, machen wir mit.

Alltagsbegleiterin von Junior-Senior bei der leichten Gartenarbeit im Garten einer Kundin
TätigkeitGehört dazu
Rasen mähenja, regelmäßig in der Saison
Hecken und Sträucher schneidenja, in üblichem Umfang
Laub räumen, Wege und Treppe frei haltenja
Gießen, Beete jäten, Kübel versorgenja
Terrasse und Hofeinfahrt kehrenja
Mülltonnen herausstellen und zurückholenja
Bäume fällen, große Äste in der Höhenein, das gehört zum Fachbetrieb
Garten neu anlegen, pflastern, Zaun setzennein, das ist Handwerk

Die Grenze verläuft dort, wo Arbeiten Fachgerät, eine Leiter in größerer Höhe oder eine handwerkliche Ausbildung verlangen. Alles darunter übernimmt Ihre Alltagsbegleitung, und zwar im selben Termin wie den Haushalt, wenn Sie das möchten.

Wer die Gartenhilfe bezahlt

Hier lohnt der genaue Blick, denn es hängt davon ab, welche Arbeit gemeint ist und in welchem Bundesland Sie wohnen.

Über die Pflegekasse laufen Arbeiten, die zur Haushaltsführung und zur Sicherheit im Wohnumfeld gehören: Wege frei halten, Laub räumen, gießen, Terrasse kehren, Mülltonnen bewegen. Das ist in den Länderverordnungen zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in der Regel gedeckt.

Bei der eigentlichen Gartenpflege, also Rasen mähen als Dauerauftrag oder Heckenschnitt, ist die Lage uneinheitlich. Manche Bundesländer rechnen sie der Haushaltsführung zu, andere nicht: Hessen etwa nimmt die Pflege von Außenanlagen ausdrücklich aus. Entscheidend ist außerdem, welche Leistungen im Anerkennungskonzept des Anbieters stehen.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Was privat bleibt, und wie Sie 20 Prozent zurückbekommen

Für alles, was die Kasse nicht übernimmt, gibt es einen zweiten Weg: § 35a Einkommensteuergesetz. Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich mit 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Gartenarbeit fällt ausdrücklich darunter.

VoraussetzungWas zu beachten ist
Rechnungmuss vorliegen, Arbeitskosten getrennt von Material ausgewiesen
ÜberweisungBarzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung
Ortim eigenen Haushalt, dazu zählt auch der zugehörige Garten
Abzug20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr

Wichtig: Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Rindenmulch zählen nicht mit, nur die Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Bei größeren Arbeiten lohnt es sich deshalb, das Material selbst zu besorgen und nur die Arbeit zu beauftragen.

Handwerkerleistungen wie das Fällen eines Baumes fallen unter einen eigenen Höchstbetrag von 1.200 € im Jahr, ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten. Mehr dazu unter Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Gartenhilfe in der Nähe finden

Für den Garten gibt es drei verschiedene Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Ende zahlt:

WegWofür geeignetWer zahlt
Anerkannte Haushaltshilfeleichte Arbeiten im Wohnumfeld, regelmäßigPflegekasse im Rahmen des Budgets
Garten- und LandschaftsbauHecke, Bäume, größere Umgestaltungprivat, 20 % über die Steuer zurück
Nachbarschaftshilfegelegentliche Handgriffemeist privat, in einigen Ländern über den Entlastungsbetrag

In der Praxis lohnt sich oft die Kombination: die regelmäßigen leichten Arbeiten über die anerkannte Haushaltshilfe, der große Schnitt einmal im Jahr über einen Fachbetrieb.

Bei uns gehören leichte Gartenarbeiten zum normalen Einsatz, soweit sie im jeweiligen Bundesland anerkannt sind. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall abgerechnet werden kann.

Warum der Garten oft als Erstes zur Last wird

Viele Familien bemerken den steigenden Hilfebedarf zuerst am Garten, nicht in der Wohnung. Das hat einen einfachen Grund: Gartenarbeit verlangt Kraft, Gleichgewicht und Bücken über längere Zeit, und genau das lässt zuerst nach.

Dazu kommt der Zeitdruck der Jahreszeiten. Eine Wohnung kann eine Woche warten, ein Rasen im Mai nicht. Wer das nicht mehr schafft, erlebt den eigenen Garten als ständigen Vorwurf, und für viele ältere Menschen ist das der Punkt, an dem sie über einen Umzug nachdenken.

Deshalb lohnt es sich, hier früh Unterstützung zu holen. Wer den Zugang frei und die Terrasse nutzbar hält, bleibt draußen aktiv, und das wirkt sich auf vieles andere aus. Welche Möglichkeiten es sonst noch gibt, im gewohnten Zuhause zu bleiben, steht unter Wohnen im Alter.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Das kommt auf die Arbeit und das Bundesland an. Was den Haushalt und die Wege sichert, also Laub räumen, Terrasse kehren oder gießen, ist fast überall gedeckt. Bei der eigentlichen Gartenpflege wie Rasenmähen ist die Lage uneinheitlich: Manche Länder rechnen sie der Haushaltsführung zu, Hessen etwa nimmt die Pflege von Außenanlagen aus.

Das regelt jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung, und die Anerkennung des Anbieters gilt nur für die Leistungen in seinem Konzept. Hessen etwa schließt die Pflege von Außenanlagen ausdrücklich aus. Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach, was in Ihrem Fall abgerechnet werden kann.

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Nein, nur Arbeitszeit und Fahrtkosten. Pflanzen, Erde oder Rindenmulch zählen nicht mit. Bei größeren Arbeiten lohnt es sich deshalb, das Material selbst zu kaufen und nur die Arbeit zu beauftragen.

Das hängt vom Weg ab. Leichte Arbeiten über eine anerkannte Haushaltshilfe werden im Rahmen Ihres Kassenbudgets abgerechnet, dafür entstehen Ihnen keine Kosten.* Für Fachbetriebe im Garten- und Landschaftsbau zahlen Sie privat und holen 20 Prozent über die Steuer zurück.

Ja, leichte Gartenarbeit gehört zum normalen Einsatz: Rasen mähen, Hecken in üblichem Umfang schneiden, Laub räumen, gießen und jäten. Nicht dazu gehören Arbeiten, die Fachgerät oder eine handwerkliche Ausbildung verlangen, etwa Bäume fällen oder pflastern.

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Ohne Pflegegrad können Sie eine Hilfe privat beauftragen und die Arbeitskosten mit 20 Prozent über die Steuer geltend machen.

Steuerlich ja: Für § 35a EStG zählt der zum Haushalt gehörende Garten mit, auch Arbeiten auf dem Grundstück außerhalb des Hauses. Bei der Pflegekasse ist die Einordnung enger und richtet sich nach der Landesverordnung.

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