Hilfe im Garten für Senioren: was geht und wer es bezahlt

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Leichte Arbeiten rund ums Haus übernimmt eine anerkannte Haushaltshilfe, die eigentliche Gartenpflege in aller Regel nicht. Die Trennlinie verläuft dort, wo die Arbeit aufhört, die Haushaltsführung zu sichern, und zur Gartengestaltung wird.

0 € Eigenanteil*

für die anerkannten Arbeiten im Kassenbudget

131 €

Entlastungsbetrag im Monat ab Pflegegrad 1

20 %

der privaten Kosten über die Steuer zurück

Konkret heißt das: Den Weg zur Haustür von Laub freihalten, Blumen gießen, die Terrasse kehren und Mülltonnen bewegen gehört zum Einsatz. Hecke schneiden, Rasen mähen als Dauerauftrag und Beete neu anlegen gehören nicht dazu und bleiben privat.

Welche Gartenarbeit die Pflegekasse übernimmt

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist an Leistungen gebunden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Reine Gartenpflege steht in den meisten Länderverordnungen nicht im Katalog, in Hessen ist die Pflege von Außenanlagen sogar ausdrücklich ausgenommen.

Anerkannt wird dagegen häufig, was zur Sicherung des Haushalts und der Wege gehört:

TätigkeitEinordnungWarum
Laub vom Zugang und der Treppe räumenmeist anerkanntsichert den Weg zur Haustür, verhindert Stürze
Terrasse und Hofeinfahrt kehrenmeist anerkanntgehört zur Reinigung des Wohnumfelds
Blumen und Kübel gießenmeist anerkanntTeil der Haushaltsführung
Mülltonnen herausstellenmeist anerkanntAlltagsaufgabe, oft körperlich nicht mehr möglich
Rasen mähen als Dauerauftragmeist nicht anerkanntgilt als Gartenpflege, nicht als Haushaltsführung
Hecke und Bäume schneidennicht anerkannthandwerkliche Leistung an der Außenanlage
Beete anlegen, Bäume pflanzennicht anerkanntGestaltung, kein Erhalt der Selbstständigkeit

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Was privat bleibt, und wie Sie 20 Prozent zurückbekommen

Für alles, was die Kasse nicht übernimmt, gibt es einen zweiten Weg: § 35a Einkommensteuergesetz. Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich mit 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Gartenarbeit fällt ausdrücklich darunter.

VoraussetzungWas zu beachten ist
Rechnungmuss vorliegen, Arbeitskosten getrennt von Material ausgewiesen
ÜberweisungBarzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung
Ortim eigenen Haushalt, dazu zählt auch der zugehörige Garten
Abzug20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr

Wichtig: Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Rindenmulch zählen nicht mit, nur die Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Bei größeren Arbeiten lohnt es sich deshalb, das Material selbst zu besorgen und nur die Arbeit zu beauftragen.

Handwerkerleistungen wie das Fällen eines Baumes fallen unter einen eigenen Höchstbetrag von 1.200 € im Jahr, ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten. Mehr dazu unter Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Gartenhilfe in der Nähe finden

Für den Garten gibt es drei verschiedene Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Ende zahlt:

WegWofür geeignetWer zahlt
Anerkannte Haushaltshilfeleichte Arbeiten im Wohnumfeld, regelmäßigPflegekasse im Rahmen des Budgets
Garten- und LandschaftsbauHecke, Bäume, größere Umgestaltungprivat, 20 % über die Steuer zurück
Nachbarschaftshilfegelegentliche Handgriffemeist privat, in einigen Ländern über den Entlastungsbetrag

In der Praxis lohnt sich oft die Kombination: die regelmäßigen leichten Arbeiten über die anerkannte Haushaltshilfe, der große Schnitt einmal im Jahr über einen Fachbetrieb.

Bei uns gehören leichte Gartenarbeiten zum normalen Einsatz, soweit sie im jeweiligen Bundesland anerkannt sind. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall abgerechnet werden kann.

Warum der Garten oft als Erstes zur Last wird

Viele Familien bemerken den steigenden Hilfebedarf zuerst am Garten, nicht in der Wohnung. Das hat einen einfachen Grund: Gartenarbeit verlangt Kraft, Gleichgewicht und Bücken über längere Zeit, und genau das lässt zuerst nach.

Dazu kommt der Zeitdruck der Jahreszeiten. Eine Wohnung kann eine Woche warten, ein Rasen im Mai nicht. Wer das nicht mehr schafft, erlebt den eigenen Garten als ständigen Vorwurf, und für viele ältere Menschen ist das der Punkt, an dem sie über einen Umzug nachdenken.

Deshalb lohnt es sich, hier früh Unterstützung zu holen. Wer den Zugang frei und die Terrasse nutzbar hält, bleibt draußen aktiv, und das wirkt sich auf vieles andere aus. Welche Möglichkeiten es sonst noch gibt, im gewohnten Zuhause zu bleiben, steht unter Wohnen im Alter.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nur eingeschränkt. Leichte Arbeiten im direkten Wohnumfeld, etwa Laub vom Zugang räumen, Terrasse kehren oder Blumen gießen, werden häufig als Teil der Haushaltsführung anerkannt. Die eigentliche Gartenpflege wie Rasenmähen oder Heckenschnitt gehört in den meisten Bundesländern nicht dazu.

Das regelt jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung, und die Anerkennung des Anbieters gilt nur für die Leistungen in seinem Konzept. Hessen etwa schließt die Pflege von Außenanlagen ausdrücklich aus. Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach, was in Ihrem Fall abgerechnet werden kann.

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Nein, nur Arbeitszeit und Fahrtkosten. Pflanzen, Erde oder Rindenmulch zählen nicht mit. Bei größeren Arbeiten lohnt es sich deshalb, das Material selbst zu kaufen und nur die Arbeit zu beauftragen.

Das hängt vom Weg ab. Leichte Arbeiten über eine anerkannte Haushaltshilfe werden im Rahmen Ihres Kassenbudgets abgerechnet, dafür entstehen Ihnen keine Kosten.* Für Fachbetriebe im Garten- und Landschaftsbau zahlen Sie privat und holen 20 Prozent über die Steuer zurück.

Leichte Arbeiten rund ums Haus gehören zum normalen Einsatz, soweit sie im jeweiligen Bundesland anerkannt sind. Größere Gartenpflege wie Baumschnitt gehört nicht dazu, dafür ist ein Fachbetrieb der richtige Weg.

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Ohne Pflegegrad können Sie eine Hilfe privat beauftragen und die Arbeitskosten mit 20 Prozent über die Steuer geltend machen.

Steuerlich ja: Für § 35a EStG zählt der zum Haushalt gehörende Garten mit, auch Arbeiten auf dem Grundstück außerhalb des Hauses. Bei der Pflegekasse ist die Einordnung enger und richtet sich nach der Landesverordnung.

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