Hilfe für alleinstehende Senioren: Wer kommt, wer zahlt, wie es anfängt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Regelmäßig jemand, der kommt
Für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ist die wichtigste Hilfe eine feste Person, die regelmäßig kommt: für Haushalt, Einkauf, Begleitung und ein Gespräch. Dafür zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 deutlich mehr; dazu kommen Hausnotruf, Essen auf Rädern, Pflegehilfsmittel und die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach Krankheit. Wer allein lebt, braucht außerdem jemanden, der hinschaut: Angehörige, Nachbarn oder eben die Alltagsbegleiterin, die merkt, wenn etwas nicht stimmt.
Was alleinlebenden Älteren am häufigsten fehlt
- Kraft für den Haushalt: Putzen, Fenster, Wäsche tragen, Betten beziehen werden zur Tagesaufgabe oder bleiben liegen.
- Sichere Wege: Einkauf, Arzt, Bank, Friedhof. Wer unsicher geht, geht seltener raus, und der Radius schrumpft.
- Jemand, der hinschaut: Stürze, vergessene Medikamente, ein leerer Kühlschrank fallen niemandem auf, wenn niemand kommt.
- Gesellschaft: Tage ohne Gespräch sind für viele das Schwerste. Einsamkeit macht krank, das ist gut belegt.
- Struktur: Ein fester Termin in der Woche ordnet die übrigen Tage.
Mehr zur Einsamkeit und was dagegen hilft: Depression und Einsamkeit im Alter.
Die wichtigsten Hilfen im Überblick
| Hilfe | Was sie bringt | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung | Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Begleitung, Gesellschaft, feste Bezugsperson | Pflegekasse ab Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag 131 €), ab PG 2 mehr; ohne Pflegegrad privat oder nach Krankheit die Krankenkasse |
| Hausnotruf | Knopf am Handgelenk, Hilfe rund um die Uhr | Pflegekasse 25,50 € im Monat ab Pflegegrad 1 |
| Essen auf Rädern | Warme Mahlzeit täglich | meist privat, teils Zuschuss vom Sozialamt |
| Pflegehilfsmittel | Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion | Pflegekasse 42 € im Monat ab Pflegegrad 1 |
| Wohnungsanpassung | Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Treppenlift | Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme |
| Nachbarschaftshilfe | Registrierte Helferin aus der Nachbarschaft | Entlastungsbetrag, je nach Bundesland |
| Pflegedienst | Körperpflege, Medikamente, Verbände | Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2, Krankenkasse bei Verordnung |
Für die meisten Alleinlebenden ist die Haushaltshilfe der Anfang, weil sie Haushalt, Wege und Gesellschaft in einer Person verbindet. Details: Haushaltshilfe für Pflegebedürftige, Alltagsbegleitung, Essen auf Rädern.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenOhne Pflegegrad geht wenig, mit Pflegegrad 1 schon viel
Viele Alleinlebende haben keinen Pflegegrad, weil sie „doch noch alles selbst machen“. Genau das führt dazu, dass Hilfe erst nach dem Sturz kommt. Pflegegrad 1 ist bewusst niedrig angesetzt: Wer beim Treppensteigen, Tragen, Duschen oder beim Überblick über Medikamente erste Einschränkungen hat, erreicht die nötigen 12,5 Punkte oft schon. Damit stehen 131 € im Monat für eine Haushaltshilfe zur Verfügung, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und der Wohnungszuschuss. Einschätzen in zwei Minuten: Pflegegradrechner; der Ablauf steht in Pflegegrad beantragen.
Bis zum Bescheid lässt sich die Hilfe privat beginnen oder, nach Krankenhaus und Operation, über die Krankenkasse.
Aus der Ferne organisieren: So machen es Kinder, die weit weg wohnen

- Pflegegrad anstoßen, auch telefonisch, mit Vollmacht für die Kommunikation mit der Kasse.
- Eine feste Hilfe vor Ort beauftragen, die regelmäßig kommt und auf Wunsch nach jedem Termin kurz Rückmeldung gibt.
- Hausnotruf einrichten und Nachbarn oder einen Schlüsselkontakt benennen.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung klären, solange es entspannt geht.
- Feste Anrufzeiten vereinbaren; Struktur hilft beiden Seiten.
Unsere Alltagsbegleiterinnen sind für viele Kundinnen, deren Kinder in anderen Städten leben, die Augen vor Ort. Die Abstimmung mit Angehörigen läuft per Telefon oder Nachricht, so wie es vereinbart ist. Was Angehörigen sonst noch hilft: Hilfe für pflegende Angehörige.
So fängt es an
- Postleitzahl eingeben oder anrufen, wir prüfen die Verfügbarkeit in der Nähe.
- Kostenloses Kennenlernen zu Hause, gern mit Angehörigen am Tisch oder am Telefon.
- Feste Termine, feste Person, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Der erste Einsatz ist meist innerhalb einer Woche möglich. Wie der Termin abläuft, steht auf unserer Seite Leistungen.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit fester Bezugsperson, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Pflegehilfsmittel, Wohnungsanpassung, Nachbarschaftshilfe und bei Bedarf Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Ohne Pflegegrad zahlen Sie privat, außer nach Krankenhaus, Operation oder schwerer Krankheit, dann die Krankenkasse nach § 38 SGB V. Meist lohnt sich der Pflegegrad-Antrag, schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat.
Mindestens einmal pro Woche zu einer festen Zeit, damit Struktur entsteht und jemand regelmäßig hinschaut. Mit Pflegegrad 2 sind auch zwei bis drei Termine pro Woche finanzierbar.
Ja, wenn die Kundin das möchte: ein kurzer Anruf oder eine Nachricht nach dem Termin, bei Auffälligkeiten sofort. Das wird beim Kennenlernen vereinbart.
Eine feste Bezugsperson, die zuhört und mit zum Markt oder in den Park geht, ist oft wirksamer als jedes Programm. Gesellschaft und Begleitung gehören bei uns zur Leistung und laufen über dieselben Budgets.
Nach der Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden, das Kennenlernen ist meist innerhalb einer Woche möglich.
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