Pflegegeld Auszahlungstermine 2026: Wann das Geld kommt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Pflegekasse zahlt das Pflegegeld im Voraus, in der Regel am ersten Werktag des Monats, für den es bestimmt ist. Fällt der Erste auf Wochenende oder Feiertag, wird meist am vorherigen Bankarbeitstag angewiesen, sodass das Geld pünktlich da ist. Private Pflegeversicherungen zahlen dagegen nachträglich, also am Ende oder nach Ablauf des Monats.
1. Werktag
üblicher Zahltag der gesetzlichen Kassen
im Voraus
gesetzlich; privat im Nachhinein
347 bis 990 €
je nach Pflegegrad
Die Auszahlungstermine 2026 im Überblick
Maßgeblich ist der erste Bankarbeitstag des Monats. Für 2026 ergibt sich dieser Rhythmus:
| Monat | Erster Werktag | Hinweis |
|---|---|---|
| Januar 2026 | Freitag, 2. Januar | 1. Januar ist Feiertag |
| Februar 2026 | Montag, 2. Februar | 1. Februar ist ein Sonntag |
| März 2026 | Montag, 2. März | 1. März ist ein Sonntag |
| April 2026 | Mittwoch, 1. April | |
| Mai 2026 | Montag, 4. Mai | 1. Mai ist Feiertag |
| Juni 2026 | Montag, 1. Juni | regional Pfingstmontag |
| Juli 2026 | Mittwoch, 1. Juli | |
| August 2026 | Montag, 3. August | 1. August ist ein Samstag |
| September 2026 | Dienstag, 1. September | |
| Oktober 2026 | Donnerstag, 1. Oktober | |
| November 2026 | Montag, 2. November | 1. November ist ein Sonntag |
| Dezember 2026 | Dienstag, 1. Dezember |
Die genaue Wertstellung hängt von Kasse und Bank ab, ein bis zwei Bankarbeitstage Unterschied sind normal. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenErster Monat, Krankenhaus, Todesfall
- Erste Zahlung nach der Bewilligung: Sie erfolgt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, oft als Sammelüberweisung mehrerer Monate. Bei langer Bearbeitung kommen 70 € je angefangener Verzugswoche dazu, wenn die Kasse die Frist von 25 Arbeitstagen überschreitet.
- Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft die ersten 28 zusammenhängenden Tage weiter, danach ruht es bis zur Rückkehr.
- Tageweise Verhinderungspflege: Für die vollen Vertretungstage wird das Pflegegeld halbiert, der erste und letzte Tag zählen voll. Bei stundenweiser Vertretung ändert sich nichts.
- Todesfall: Gezahlt wird bis zum Ende des Sterbemonats; bereits überwiesene Beträge fordert die Kasse nicht zurück.
- Umzug ins Heim: Ab dem Einzugsmonat entfällt das Pflegegeld, es gelten die stationären Leistungen.
Das Geld ist nicht gekommen: was jetzt?
- Zwei Bankarbeitstage abwarten: Buchungslauf und Bank brauchen manchmal etwas länger.
- Kontodaten prüfen: Häufigste Ursache sind veraltete IBAN oder ein geschlossenes Konto, etwa nach Bankwechsel.
- Beratungseinsatz prüfen: Wurde der Termin nach § 37 Absatz 3 versäumt, kürzt oder stoppt die Kasse die Zahlung, ein Nachholtermin löst das.
- Bei der Kasse anrufen: Sie sieht sofort, ob die Zahlung angewiesen wurde und woran es hakt.
- Schriftlich nachfassen: Bleibt es unklar, hilft ein kurzes Schreiben mit Bitte um Auszahlung und Fristsetzung.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB XI, Kombinationsleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Gesetzliche Pflegekassen zahlen im Voraus, meist am ersten Werktag des Monats. Fällt der Erste auf Wochenende oder Feiertag, wird in der Regel am Bankarbeitstag davor angewiesen.
Die gesetzliche Pflegekasse zahlt im Voraus für den laufenden Monat. Private Pflegeversicherungen rechnen dagegen nachträglich ab, das Geld kommt dort erst nach Monatsende.
Der 1. Mai ist Feiertag, der 2. und 3. Mai fallen auf das Wochenende. Die Zahlung wird daher zum Montag, 4. Mai, erwartet, je nach Kasse auch schon am 30. April.
Meist wenige Wochen nach dem Bescheid, dann rückwirkend ab dem Antragsmonat. Überschreitet die Kasse die Frist von 25 Arbeitstagen, stehen Ihnen 70 € je angefangener Verzugswoche zu.
Häufigste Gründe: versäumter Beratungseinsatz, tageweise Verhinderungspflege (dann die Hälfte) oder eine Kombinationsleistung mit dem Pflegedienst. Der Bescheid nennt den Grund.
Ja, auf Wunsch auch auf das Konto einer bevollmächtigten Person. Dafür genügt eine schriftliche Mitteilung mit IBAN an die Pflegekasse.
Es wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt und für diesen Monat nicht zurückgefordert.
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz zeitlich unbegrenzt. In anderen Ländern zahlt die Kasse für Aufenthalte von insgesamt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weiter.
347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen, die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.
Nein, der Rhythmus richtet sich nach dem Buchungslauf der Kasse. Wer regelmäßig knapp ist, kann aber Dauerlastschriften auf einen späteren Monatstag legen.
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Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?
Die kurze Antwort: höchstens 25 Arbeitstage, also etwa fünf Wochen. Im Krankenhaus und bei palliativer Versorgung eine Woche. Was die Frist bedeutet, wann es 70 € je Verzugswoche gibt und wie Sie das Verfahren beschleunigen.
Wofür darf man das Pflegegeld verwenden?
Die kurze Antwort: für alles, das Pflegegeld ist frei verwendbar und muss nicht belegt werden. Was üblich und sinnvoll ist, was steuerlich gilt und welche eine Pflicht daran hängt.
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