Pflegegeld Auszahlungstermine 2026: Wann das Geld kommt

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  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt das Pflegegeld im Voraus, in der Regel am ersten Werktag des Monats, für den es bestimmt ist. Fällt der Erste auf Wochenende oder Feiertag, wird meist am vorherigen Bankarbeitstag angewiesen, sodass das Geld pünktlich da ist. Private Pflegeversicherungen zahlen dagegen nachträglich, also am Ende oder nach Ablauf des Monats.

1. Werktag

üblicher Zahltag der gesetzlichen Kassen

im Voraus

gesetzlich; privat im Nachhinein

347 bis 990 €

je nach Pflegegrad

Die Auszahlungstermine 2026 im Überblick

Maßgeblich ist der erste Bankarbeitstag des Monats. Für 2026 ergibt sich dieser Rhythmus:

MonatErster WerktagHinweis
Januar 2026Freitag, 2. Januar1. Januar ist Feiertag
Februar 2026Montag, 2. Februar1. Februar ist ein Sonntag
März 2026Montag, 2. März1. März ist ein Sonntag
April 2026Mittwoch, 1. April
Mai 2026Montag, 4. Mai1. Mai ist Feiertag
Juni 2026Montag, 1. Juniregional Pfingstmontag
Juli 2026Mittwoch, 1. Juli
August 2026Montag, 3. August1. August ist ein Samstag
September 2026Dienstag, 1. September
Oktober 2026Donnerstag, 1. Oktober
November 2026Montag, 2. November1. November ist ein Sonntag
Dezember 2026Dienstag, 1. Dezember

Die genaue Wertstellung hängt von Kasse und Bank ab, ein bis zwei Bankarbeitstage Unterschied sind normal. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Erster Monat, Krankenhaus, Todesfall

  • Erste Zahlung nach der Bewilligung: Sie erfolgt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, oft als Sammelüberweisung mehrerer Monate. Bei langer Bearbeitung kommen 70 € je angefangener Verzugswoche dazu, wenn die Kasse die Frist von 25 Arbeitstagen überschreitet.
  • Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft die ersten 28 zusammenhängenden Tage weiter, danach ruht es bis zur Rückkehr.
  • Tageweise Verhinderungspflege: Für die vollen Vertretungstage wird das Pflegegeld halbiert, der erste und letzte Tag zählen voll. Bei stundenweiser Vertretung ändert sich nichts.
  • Todesfall: Gezahlt wird bis zum Ende des Sterbemonats; bereits überwiesene Beträge fordert die Kasse nicht zurück.
  • Umzug ins Heim: Ab dem Einzugsmonat entfällt das Pflegegeld, es gelten die stationären Leistungen.

Das Geld ist nicht gekommen: was jetzt?

  1. Zwei Bankarbeitstage abwarten: Buchungslauf und Bank brauchen manchmal etwas länger.
  2. Kontodaten prüfen: Häufigste Ursache sind veraltete IBAN oder ein geschlossenes Konto, etwa nach Bankwechsel.
  3. Beratungseinsatz prüfen: Wurde der Termin nach § 37 Absatz 3 versäumt, kürzt oder stoppt die Kasse die Zahlung, ein Nachholtermin löst das.
  4. Bei der Kasse anrufen: Sie sieht sofort, ob die Zahlung angewiesen wurde und woran es hakt.
  5. Schriftlich nachfassen: Bleibt es unklar, hilft ein kurzes Schreiben mit Bitte um Auszahlung und Fristsetzung.
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Pflegekassen zahlen im Voraus, meist am ersten Werktag des Monats. Fällt der Erste auf Wochenende oder Feiertag, wird in der Regel am Bankarbeitstag davor angewiesen.

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt im Voraus für den laufenden Monat. Private Pflegeversicherungen rechnen dagegen nachträglich ab, das Geld kommt dort erst nach Monatsende.

Der 1. Mai ist Feiertag, der 2. und 3. Mai fallen auf das Wochenende. Die Zahlung wird daher zum Montag, 4. Mai, erwartet, je nach Kasse auch schon am 30. April.

Meist wenige Wochen nach dem Bescheid, dann rückwirkend ab dem Antragsmonat. Überschreitet die Kasse die Frist von 25 Arbeitstagen, stehen Ihnen 70 € je angefangener Verzugswoche zu.

Häufigste Gründe: versäumter Beratungseinsatz, tageweise Verhinderungspflege (dann die Hälfte) oder eine Kombinationsleistung mit dem Pflegedienst. Der Bescheid nennt den Grund.

Ja, auf Wunsch auch auf das Konto einer bevollmächtigten Person. Dafür genügt eine schriftliche Mitteilung mit IBAN an die Pflegekasse.

Es wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt und für diesen Monat nicht zurückgefordert.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz zeitlich unbegrenzt. In anderen Ländern zahlt die Kasse für Aufenthalte von insgesamt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weiter.

347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen, die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.

Nein, der Rhythmus richtet sich nach dem Buchungslauf der Kasse. Wer regelmäßig knapp ist, kann aber Dauerlastschriften auf einen späteren Monatstag legen.

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