Fragenkatalog zur Pflegebegutachtung: Was der Medizinische Dienst fragt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: 64 Kriterien, eine einzige Frage dahinter
Der Gutachter hat kein Gespräch im Kopf, sondern ein Formular. Das Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI besteht aus sechs Modulen mit zusammen 64 Einzelkriterien. Hinter jedem einzelnen steht dieselbe Frage: Wie viel davon schafft die Person noch allein?
Nicht jedes Kriterium wird wörtlich abgefragt. Vieles erschließt der Gutachter aus dem Gespräch über den Tagesablauf. Wenn Sie aber wissen, welche Kriterien es gibt, merken Sie im Termin, wann ein Bereich zu kurz kommt, und können ihn von sich aus ansprechen.
Die Skala: Wie jede Frage bewertet wird
In den meisten Modulen gibt es vier Stufen. Der Unterschied zwischen Stufe 0 und Stufe 1 entscheidet über erstaunlich viele Punkte.
| Stufe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| selbstständig | schafft es allein, auch langsam oder mit Hilfsmittel |
| überwiegend selbstständig | braucht Vorbereitung, Erinnerung oder Zureden |
| überwiegend unselbstständig | kann nur kleine Teile selbst übernehmen |
| unselbstständig | kann es gar nicht oder fast nicht |
Wichtig: Ein Hilfsmittel macht niemanden unselbstständig. Wer mit Rollator allein zum Bad kommt, gilt als selbstständig. Wer dagegen nur geht, wenn jemand nebenher läuft, gilt es nicht.
Zwei Module weichen ab. In Modul 3 wird nicht Selbstständigkeit bewertet, sondern Häufigkeit: nie oder sehr selten, selten, häufig, täglich. In Modul 5 wird gezählt, wie oft eine Maßnahme nötig ist, pro Tag, pro Woche oder pro Monat.
Modul 1: Mobilität (10 Prozent)
Fünf Kriterien, rein körperlich. Es geht nur um die Bewegung selbst, nicht darum, ob die Person weiß, wohin sie will.
- Positionswechsel im Bett: Kann sie sich allein umdrehen und aufrichten?
- Stabile Sitzposition halten: Sitzt sie sicher auf der Bettkante oder am Tisch, ohne zu kippen?
- Umsetzen: Kommt sie vom Bett in den Sessel, vom Stuhl in den Rollstuhl?
- Fortbewegen in der Wohnung: Kommt sie vom Zimmer ins Bad und zurück?
- Treppensteigen: Schafft sie eine normale Treppe zwischen zwei Etagen?
Typische Nachfrage: „Zeigen Sie mir einmal, wie Sie aufstehen.“ Sagen Sie vorher, wenn das heute besser geht als sonst, etwa weil die Schmerzmittel frisch wirken.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zusammen 15 Prozent)
Elf Kriterien. Hier heißt die Skala nicht selbstständig, sondern: Fähigkeit vorhanden, größtenteils vorhanden, in geringem Maße vorhanden, nicht vorhanden.
- Personen erkennen: Erkennt sie Angehörige, die täglich kommen?
- Örtliche Orientierung: Weiß sie, wo sie ist? Findet sie zurück, wenn sie das Haus verlässt?
- Zeitliche Orientierung: Tageszeit, Wochentag, Jahreszeit.
- Erinnern: Weiß sie noch, was gestern war, wer zu Besuch war?
- Mehrschrittige Handlungen steuern: Kaffee kochen von Anfang bis Ende, ohne zwischendurch stehen zu bleiben.
- Entscheidungen treffen: Passende Kleidung für das Wetter wählen.
- Sachverhalte verstehen: Erklärungen aufnehmen und behalten.
- Risiken erkennen: Herdplatte, Glatteis, offene Haustür, fremde Anrufer.
- Bedürfnisse mitteilen: Kann sie sagen, dass sie Durst hat oder Schmerzen?
- Aufforderungen verstehen: Reagiert sie auf eine einfache Bitte?
- Am Gespräch beteiligen: Kommt ein Gespräch zustande, auch mit Fremden?
Das ist das Modul, in dem Demenz sichtbar wird. Wer hier ehrlich antwortet, obwohl der Angehörige daneben sitzt und sich schämt, holt die Punkte, die später das Pflegegeld bedeuten. Mehr dazu in Pflegegrad bei Demenz.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Dreizehn Kriterien, bewertet nach Häufigkeit. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur das höhere Ergebnis, beide zusammen ergeben 15 Prozent.
- Motorische Auffälligkeiten: Umherlaufen, nicht sitzen bleiben können.
- Nächtliche Unruhe: Aufstehen, Wandern, Tag und Nacht vertauschen.
- Selbstschädigendes Verhalten.
- Beschädigen von Gegenständen.
- Körperliche Aggression gegen andere.
- Verbale Aggression: Beschimpfen, Drohen.
- Auffälliges Rufen oder Schreien.
- Abwehr von Hilfe: Lässt sich nicht waschen, verweigert Medikamente.
- Wahnvorstellungen.
- Ängste: Angst allein zu sein, Angst vor dem Dunkeln.
- Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung.
- Sozial unpassendes Verhalten.
- Sonstige unpassende Handlungen, etwa Horten verdorbener Lebensmittel.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenModul 4: Selbstversorgung (40 Prozent)
Dreizehn Kriterien und mit Abstand das wichtigste Modul. Hier entscheidet sich der Pflegegrad.
- Vorderen Oberkörper waschen.
- Körperpflege am Kopf: Kämmen, Zähne oder Prothese, Rasieren.
- Intimbereich waschen.
- Duschen oder Baden einschließlich Haarewaschen.
- Oberkörper an- und auskleiden.
- Unterkörper an- und auskleiden, einschließlich Schuhe und Strümpfe.
- Essen mundgerecht zubereiten, Getränke eingießen.
- Essen: Besteck führen, Portion aufessen.
- Trinken: Wird genug getrunken, ohne Erinnerung?
- Toilette oder Toilettenstuhl benutzen.
- Folgen von Harninkontinenz bewältigen, Umgang mit Katheter.
- Folgen von Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma.
- Ernährung über Sonde oder parenteral.
Die entscheidende Unterscheidung lautet hier nicht „kann sie oder kann sie nicht“, sondern: Wie viel muss ich dabei tun? Kleidung herauslegen, das Wasser anstellen, ans Trinken erinnern, die Zahnbürste in die Hand geben, das alles ist Hilfe und zählt.
Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie (20 Prozent)
Sechzehn Kriterien. Gezählt wird hier die Häufigkeit: wie oft am Tag, in der Woche oder im Monat eine Maßnahme nötig ist und wer sie übernimmt.
Täglich oder mehrmals täglich:
- Medikamente richten und einnehmen
- Injektionen, etwa Insulin
- Versorgung von Zugängen, Absaugen, Sauerstoff
- Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
- Messen und Deuten von Werten: Blutzucker, Blutdruck, Gewicht
- Anlegen von Prothese, Orthese, Stützstrumpf
Mehrmals wöchentlich oder seltener:
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Versorgung eines Stomas
- Katheterisieren, Abführmaßnahmen
- Therapien zu Hause: Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie
- zeit- oder technikaufwendige Maßnahmen zu Hause
Termine außer Haus:
- Arztbesuche
- Besuche bei Therapeuten oder in Ambulanzen
- zeitlich ausgedehnte Termine, etwa Dialyse oder Bestrahlung
- Frühförderung bei Kindern
Dauerhaft: Einhalten einer Diät oder anderer Vorgaben, die mit der Krankheit zusammenhängen.
Zählen Sie vorher nach. „Wir gehen oft zum Arzt“ ist keine Angabe, „im letzten Vierteljahr elf Termine“ schon. Die Terminzettel im Kalender sind hier Gold wert.
Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte (15 Prozent)
Sechs Kriterien. Dieses Modul wird im Termin oft am schnellsten abgehandelt und dabei unterschätzt.
- Tagesablauf gestalten und sich auf Veränderungen einstellen.
- Ruhen und Schlafen: Kommt ein normaler Rhythmus zustande?
- Sich beschäftigen: Gibt es noch etwas, das von allein stattfindet, oder sitzt sie den ganzen Tag vor dem Fernseher?
- In die Zukunft planen: Termine merken, Geburtstage, Einkäufe vorausdenken.
- Umgang mit Menschen im direkten Kontakt.
- Kontakte nach außen pflegen: Telefonate, Besuche, Vereine, Nachbarn.
Genau hier setzt unsere Arbeit an: Eine feste Betreuungskraft, die zweimal die Woche kommt, bringt Struktur in den Tag und hält den Kontakt nach draußen aufrecht. Das ist keine Pflege, sondern Alltagsbegleitung, und sie wird ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezahlt.
Fünf Antworten, die regelmäßig Punkte kosten
- „Das geht eigentlich noch.“ Eigentlich heißt meistens: mit Erinnerung, mit Zureden, mit jemandem daneben. Sagen Sie, was Sie dabei tun.
- Den guten Tag zeigen. Viele reißen sich beim Termin zusammen. Sprechen Sie das an: „Heute geht es ihr besser als an den meisten Tagen.“
- Die Nacht vergessen. Nächtliches Aufstehen, Rufen, Toilettengänge. Das fragt der Gutachter nicht immer von sich aus.
- Scham bei Inkontinenz. Das ist ein eigenes Kriterium mit eigenem Punktwert. Wer es verschweigt, verschenkt es.
- Für die Person antworten. Lassen Sie sie erst selbst reden, ergänzen Sie danach. Der Gutachter muss beide Seiten hören.
Fragen, die Sie dem Gutachter stellen sollten
Am Ende des Termins ist meistens Zeit dafür, und die Antworten helfen Ihnen weiter:
- Welche Module haben Sie als besonders eingeschränkt gesehen?
- Empfehlen Sie Hilfsmittel? Wenn ja, welche?
- Halten Sie eine Rehabilitation für sinnvoll?
- Schlagen Sie eine Wiederholungsbegutachtung vor, und wann?
- Habe ich etwas vergessen, das Sie noch brauchen?
Eine Einstufung nennt der Gutachter nicht, das darf er auch nicht. Entschieden wird in der Pflegekasse.
Wie der Termin insgesamt abläuft und welche Fristen dabei gelten, steht in unserer Übersicht zur Pflegebegutachtung. Was Sie vorher erledigen sollten, haben wir in einer Checkliste für den Pflegegrad gesammelt.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 28.10.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der Gutachter arbeitet sechs Module mit zusammen 64 Kriterien ab: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte. Hinter jedem Kriterium steht dieselbe Frage: Wie viel davon schafft die Person noch allein?
Das Begutachtungsinstrument umfasst 64 Einzelkriterien. Nicht alle werden wörtlich abgefragt, vieles erschließt der Gutachter aus dem Gespräch über den Tagesablauf und aus der Beobachtung. Der Hausbesuch dauert deshalb meist 45 bis 90 Minuten.
Überwiegend selbstständig heißt: Die Person macht es im Kern selbst, braucht aber Vorbereitung, Erinnerung oder Zureden. Wer sich wäscht, nachdem jemand das Wasser angestellt und die Seife gereicht hat, ist überwiegend selbstständig, nicht selbstständig. Dieser Unterschied entscheidet über viele Punkte.
Nein. Hilfsmittel machen niemanden unselbstständig. Wer mit Rollator allein ins Bad kommt, gilt als selbstständig. Anders ist es, wenn jemand nur geht, solange eine Person nebenher läuft oder stützt.
Beides sind eigene Kriterien mit eigenem Punktwert: Inkontinenz in Modul 4, nächtliche Unruhe in Modul 3. Der Gutachter fragt nicht immer von sich aus danach. Sprechen Sie es an, auch wenn es unangenehm ist, sonst fehlen die Punkte im Gutachten.
Ja, und das sollten Sie auch. Lassen Sie die pflegebedürftige Person zuerst antworten und ergänzen Sie danach aus Ihrer Sicht. Der Gutachter braucht beide Blickwinkel, weil viele Betroffene ihre Einschränkungen unbewusst herunterspielen.
Nein, das darf er nicht. Er erstellt das Gutachten, entschieden wird in der Pflegekasse. Sie bekommen das Ergebnis mit dem Bescheid, spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang, und das Gutachten liegt bei, sofern Sie nicht widersprochen haben.
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