Checkliste für den Pflegegrad: so bereiten Sie die Begutachtung vor
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Zwei Wochen Vorbereitung entscheiden über Jahre
Der Termin dauert anderthalb Stunden, das Ergebnis gilt oft jahrelang. Wer unvorbereitet hineingeht, verlässt sich darauf, dass in diesen 90 Minuten alles zur Sprache kommt, was im Alltag schwerfällt. Das klappt selten.
Drei Dinge machen den Unterschied: ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, die Pflegeperson am Tisch und alle Unterlagen griffbereit. Alles andere auf dieser Seite ist Feinarbeit.
2 Wochen
Pflegetagebuch vor dem Termin
1 Monat
Frist für den Widerspruch
0 €
Kosten der Begutachtung
Falls Sie noch gar nicht so weit sind: Der Antrag geht formlos, ein Anruf bei der Pflegekasse reicht. Den Weg dorthin beschreibt Pflegegrad beantragen.
Sobald der Antrag raus ist
- Pflegeperson festlegen. Wer kennt den Alltag am besten? Diese Person muss beim Termin dabei sein, notfalls wird der Termin dafür verschoben.
- Termin prüfen. Passt er in die Arbeitszeit der Pflegeperson? Falls nicht: anrufen und verlegen. Das ist üblich und schadet nicht.
- Pflegetagebuch beginnen. Je früher, desto aussagekräftiger. Zwei Wochen sind gut, eine Woche ist besser als nichts.
- Arztbesuche zusammentragen. Kalender durchgehen, Termine des letzten halben Jahres notieren. Das ist Modul 5 und wird nach Häufigkeit bewertet.
- Nicht aufräumen. Eine blitzsaubere Wohnung, die sonst nicht so aussieht, spricht gegen den Antrag.
- Nicht trainieren. Manche üben vorher das Aufstehen. Bewertet wird der normale Alltag, nicht die Bestleistung.
Das Pflegetagebuch: die wichtigste Stunde Arbeit
Ein Pflegetagebuch ist kein Tagebuch im eigentlichen Sinn, sondern eine Strichliste. Notiert wird je Tag, wobei geholfen wurde, wie lange und auf welche Art: erinnert, angeleitet, unterstützt oder vollständig übernommen.
Was unbedingt hinein gehört:
- Die Nacht. Aufstehen, Rufen, Toilettengänge, Umlagern. Nachts passiert viel, und tagsüber erinnert sich niemand daran.
- Das Erinnern. Ans Trinken, an die Tabletten, ans Essen. Das ist Hilfe, auch wenn man dabei nichts anfasst.
- Die schlechten Tage. Nicht nur den Durchschnitt. Wenn jeder dritte Tag schwierig ist, muss das sichtbar sein.
- Das Verhalten. Unruhe, Ängste, Abwehr beim Waschen. Gehört zu Modul 3 und wird nach Häufigkeit gezählt.
Unterlagen, die am Tisch liegen sollten
Legen Sie alles in einer Mappe bereit, Kopien genügen. Der Gutachter nimmt nichts mit, schaut aber hinein.
- Pflegetagebuch
- aktueller Medikamentenplan
- Arztbriefe und Befunde, vor allem aus dem letzten Jahr
- Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Liste der vorhandenen Hilfsmittel: Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl, Hausnotruf
- Kontaktdaten der behandelnden Ärzte
- Vollmacht oder Betreuerausweis, falls jemand vertritt
- Verträge mit Pflegedienst oder Betreuungsdienst, falls schon jemand kommt
- eine Liste Ihrer eigenen Fragen
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenAm Tag des Termins
- Normalen Tagesablauf lassen. Nicht extra anziehen, nicht extra frisieren, nicht vorher duschen, wenn das sonst Hilfe braucht.
- Pflegeperson ist da, von Anfang an, nicht erst zur zweiten Hälfte.
- Unterlagenmappe auf den Tisch.
- Störungen abstellen. Fernseher aus, Telefon leise, Besuch später.
- Zeit einplanen. Rechnen Sie mit bis zu zwei Stunden, damit niemand unter Druck gerät.
- Wohnung zeigen lassen. Bad, Schlafzimmer, Treppen gehören dazu. Es geht um Sturzrisiken und Hilfsmittel, nicht um Ordnung.
Während des Gesprächs:
- Die betroffene Person zuerst antworten lassen, dann ergänzen.
- Bei „Das geht noch“ nachsetzen: Was tun Sie dabei?
- Den schlechtesten Tag der Woche beschreiben, nicht den besten.
- Sagen, wenn der Tag heute ungewöhnlich gut läuft.
- Nichts behaupten, was nicht stimmt. Übertreibung fällt auf und kostet Glaubwürdigkeit für den ganzen Rest.
Welche Bereiche abgefragt werden, steht Modul für Modul in unserem Fragenkatalog zur Pflegebegutachtung.
Nach dem Termin
- Notizen machen, solange es frisch ist: Was wurde gefragt, was haben Sie geantwortet, was ist Ihnen hinterher eingefallen?
- Nachreichen, was gefehlt hat. Ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse mit Bezug auf den Termin genügt, solange noch nicht entschieden ist.
- Auf den Bescheid warten, höchstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Dauert es länger, stehen Ihnen 70 Euro je begonnene Woche zu.
- Gutachten lesen. Es liegt dem Bescheid bei, sofern Sie nicht widersprochen haben. Gehen Sie es Modul für Modul durch.
- Bei Bedarf widersprechen, innerhalb eines Monats. Ein formloser Einzeiler wahrt die Frist, die Begründung kommt nach.
Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
- Allein zum Termin. Ohne die Person, die täglich hilft, fehlt die Hälfte der Wahrheit.
- Tapfer sein. Viele reißen sich zusammen, wenn Besuch kommt. Verständlich, aber es kostet Pflegegrad.
- Kein Pflegetagebuch. Aus dem Kopf erinnert niemand, wie oft nachts jemand aufgestanden ist.
- Die Nacht und die Inkontinenz auslassen. Beides sind eigene Kriterien mit eigenen Punkten.
- Nach dem Bescheid aufgeben. Ein Widerspruch ist kostenlos und führt häufig zu einer Änderung. Mehr dazu in Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Und wenn der Pflegegrad da ist
Dann beginnt der Teil, der im Alltag ankommt. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag bereit, ab Pflegegrad 2 deutlich mehr. Davon lässt sich eine feste Betreuungskraft bezahlen, die regelmäßig kommt: Haushalt, Begleitung, Gesellschaft.
Antrag, Bewilligung und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir. Sie gehen nicht in Vorleistung. Was genau dazugehört, steht in Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 28.10.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Drei Dinge zählen am meisten: ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, die Anwesenheit der Person, die täglich hilft, und alle Unterlagen griffbereit in einer Mappe. Alles Weitere ist Feinarbeit. Nicht vorbereiten sollten Sie die Wohnung und die Bestleistung: Bewertet wird der normale Alltag.
Pflegetagebuch, Medikamentenplan, Arztbriefe und Befunde, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha, Schwerbehindertenausweis, eine Liste der Hilfsmittel, Kontaktdaten der Ärzte und gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis. Kopien genügen, der Gutachter nimmt nichts mit.
Pflicht ist es nicht, aber es ist die wirksamste Vorbereitung. Notiert wird je Tag, wobei geholfen wurde und auf welche Art: erinnert, angeleitet, unterstützt oder ganz übernommen. Zwei Wochen sind gut, eine Woche ist besser als nichts. Unsere Vorlage mit 14 Tagesblättern gibt es als PDF ohne Anmeldung.
Nein. Eine Wohnung, die aufgeräumter ist als sonst, verzerrt das Bild. Der Gutachter schaut nicht auf Ordnung, sondern auf Sturzrisiken, Hilfsmittel und darauf, wie der Alltag wirklich aussieht.
Ja. Wenn die wichtigste Pflegeperson an dem Tag nicht dabei sein kann, rufen Sie beim Medizinischen Dienst an und bitten um einen anderen Termin. Das ist üblich und schadet dem Antrag nicht. Nur absagen ohne neuen Termin sollten Sie nicht.
Schreiben Sie es kurz an die Pflegekasse, mit Bezug auf den Begutachtungstermin. Solange noch nicht entschieden ist, fließt es in der Regel ein. Danach bleibt der Weg über den Widerspruch, für den Sie nach Zugang des Bescheids einen Monat Zeit haben.
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