Pflegebegutachtung und Pflegegutachten: Ablauf, Fristen, Bewertung
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Bewertet wird Selbstständigkeit, nicht Diagnose
Die Pflegebegutachtung ist der Termin, der über den Pflegegrad entscheidet. Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse einen Gutachter nach Hause. Gesetzlich Versicherte bekommen Besuch vom Medizinischen Dienst, privat Versicherte von Medicproof. Der Gutachter sieht sich sechs Lebensbereiche an und vergibt Punkte dafür, wie selbstständig die Person darin noch ist (§ 15 SGB XI).
Das Ergebnis dieses Termins heißt Pflegegutachten. Es geht an die Pflegekasse, und Sie bekommen es automatisch mit dem Bescheid zugeschickt, wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Lesen Sie es. Dort steht, an welcher Stelle Punkte gefehlt haben.
45 bis 90 Minuten
übliche Dauer des Hausbesuchs
25 Arbeitstage
Frist für die Entscheidung der Pflegekasse
70 €
für jede angefangene Woche nach Ablauf der Frist
Eine Diagnose allein bringt keinen Pflegegrad. Entscheidend ist, was im Alltag nicht mehr allein gelingt, und dazu zählt auch, wenn jemand nur noch mit Erinnerung, Anleitung oder Beaufsichtigung zurechtkommt.
Was ein Pflegegutachten ist und wann es erstellt wird
Das Pflegegutachten ist das schriftliche Ergebnis der Begutachtung. Es enthält die festgestellten Punkte je Modul, den daraus errechneten Pflegegrad und eine Einschätzung, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist. Dazu kommen Empfehlungen: Hilfsmittel, Rehabilitation, Maßnahmen im Wohnumfeld (§ 18b SGB XI).
Diese Empfehlungen sind mehr wert, als viele denken. Empfiehlt der Gutachter ein Hilfsmittel und stimmen Sie zu, gilt das bereits als Antrag darauf. Sie müssen also nicht noch einmal gesondert beantragen, was im Gutachten steht.
Begutachtet wird in vier Situationen:
- Erstantrag: Sie beantragen zum ersten Mal einen Pflegegrad. Wie das geht, steht in unserem Leitfaden Pflegegrad beantragen.
- Höherstufung: Der Zustand hat sich verschlechtert, der bisherige Grad passt nicht mehr.
- Widerspruch: Nach einem Widerspruch wird in der Regel erneut begutachtet, oft von einem anderen Gutachter.
- Wiederholungsbegutachtung: Die Pflegekasse prüft von sich aus nach, meist wenn im ersten Gutachten ein Termin dafür vorgeschlagen wurde.
Ablauf der Pflegebegutachtung, Schritt für Schritt
- Antrag geht ein. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, die Form ist freigestellt. Die Kasse muss den Begutachtungsauftrag innerhalb von drei Arbeitstagen weitergeben (§ 18 Abs. 1 SGB XI).
- Termin wird angekündigt. Der Medizinische Dienst meldet sich schriftlich oder telefonisch. Passt der Termin nicht, weil die wichtigste Pflegeperson arbeitet, verschieben Sie ihn. Das ist üblich und schadet dem Antrag nicht.
- Der Hausbesuch. Er dauert meist 45 bis 90 Minuten und findet dort statt, wo die Person tatsächlich lebt (§ 18a SGB XI). Gespräch, einige Beobachtungen, ein Blick in Bad und Schlafzimmer.
- Beobachtung statt Untersuchung. Der Gutachter bittet vielleicht darum, aufzustehen, ein paar Schritte zu gehen oder die Arme zu heben. Er untersucht nicht wie ein Arzt.
- Das Gutachten geht an die Kasse. Die Pflegekasse entscheidet und teilt das Ergebnis schriftlich mit, spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
- Bescheid und Gutachten kommen zusammen. Das Gutachten liegt dem Bescheid bei, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben.
Wie lange es in der Praxis dauert und woran es meistens hakt, haben wir in Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag? zusammengetragen.
Krankenhaus, Hospiz, Pflegezeit: wenn es schneller gehen muss
Für drei Situationen hat der Gesetzgeber eigene, deutlich kürzere Fristen festgelegt. Wer in einer davon steckt, sollte das bei der Antragstellung ausdrücklich sagen, denn die Kasse muss den Fall sonst nicht erkennen.
| Situation | Frist für die Begutachtung |
|---|---|
| Krankenhaus oder stationäre Reha | unverzüglich, spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang |
| Hospiz oder ambulante Palliativversorgung | dieselbe verkürzte Frist |
| zu Hause, wenn ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt hat | spätestens 10 Arbeitstage |
| Kurzzeitpflege nach Krankenhaus oder Reha | spätestens am 10. Arbeitstag nach Beginn |
In diesen Fällen wartet die Pflegekasse nicht die vollen 25 Arbeitstage ab, sondern entscheidet unverzüglich, sobald ihr die Empfehlung vorliegt (§ 18a Abs. 5 bis 7 SGB XI). Mehr dazu in unserem Artikel zum Eilantrag auf einen Pflegegrad.
Eine Begutachtung ohne Hausbesuch, allein nach Aktenlage, kommt vor, ist aber die Ausnahme. Sie setzt voraus, dass die vorliegenden Unterlagen für eine sichere Einschätzung ausreichen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Alltag so nicht abgebildet wird, können Sie einen Hausbesuch verlangen.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas bewertet wird: die sechs Module
Der Gutachter arbeitet ein festes Raster ab, das Begutachtungsinstrument. Es besteht aus sechs Modulen, die unterschiedlich schwer wiegen. Die Selbstversorgung zählt mit Abstand am meisten.
| Modul | Gewicht |
|---|---|
| 1 Mobilität Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erkennen, Entscheiden, Gespräch | zusammen 15 %, der höhere Wert zählt |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe | |
| 4 Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % |
| 5 Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Hilfsmittel | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte Tag gestalten, Beschäftigung, Kontakte halten | 15 % |
Dass die Module 2 und 3 zusammen nur einmal zählen, ist bei Demenz wichtig: Wer kognitiv stark eingeschränkt ist, verliert nichts dadurch, dass er sich ruhig und freundlich verhält. Wir haben das in Pflegegrad bei Demenz ausführlicher beschrieben.
Zwei weitere Bereiche werden erfasst, aber nicht mitgerechnet: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Sie sind trotzdem nicht sinnlos, denn daraus entstehen oft die Empfehlungen im Gutachten.
Welche Fragen in jedem einzelnen Modul gestellt werden, haben wir auf einer eigenen Seite gesammelt:
Von Punkten zum Pflegegrad
Aus den gewichteten Modulwerten entsteht eine Gesamtzahl zwischen 0 und 100. Erst diese Zahl ergibt den Pflegegrad.
| Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Zwischen Pflegegrad 1 und 2 liegen keine 15 Punkte, und genau dort beginnt das Pflegegeld. Deshalb entscheidet oft eine einzige gut geschilderte Alltagssituation über mehrere hundert Euro im Monat. Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht in der Punkte-Tabelle.
Wenn Sie vor dem Termin wissen wollen, worauf es hinausläuft, rechnen Sie es durch. Unser Rechner fragt dieselben sechs Bereiche ab wie der Gutachter:
Das Pflegegutachten lesen und verstehen
Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, sofern Sie nicht widersprochen haben. Falls es fehlt, fordern Sie es an, das geht jederzeit formlos. Ohne Gutachten können Sie einen Widerspruch nicht begründen, weil Sie nicht wissen, wo Punkte gefehlt haben.
Worauf Sie beim Lesen achten sollten:
- Die Punkte je Modul. Vergleichen Sie Modul für Modul mit dem, was Sie im Alltag erleben. Null Punkte bei der Selbstversorgung, obwohl Sie täglich beim Duschen helfen, ist der klassische Streitpunkt.
- Die Beschreibung des Tagesablaufs. Steht dort ein Alltag, den Sie nicht wiedererkennen, ist das ein starkes Argument.
- Die Empfehlungen. Hilfsmittel, Reha, Wohnumfeld. Was hier steht, ist bereits halb bewilligt.
- Der Termin zur Wiederholungsbegutachtung, falls einer vorgeschlagen wurde.
Wer der Medizinische Dienst ist und welche Rolle er im Verfahren hat, steht in Medizinischer Dienst: so läuft die Pflegebegutachtung.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt
Ein Widerspruch ist kostenlos, ohne Anwalt möglich und führt häufig zu einer Änderung. Vier Schritte:
- Einen Monat Zeit. Ab Zugang des Bescheids haben Sie vier Wochen. Ein formloser Einzeiler reicht, um die Frist zu wahren, die Begründung können Sie nachreichen.
- Gutachten anfordern, falls es nicht beilag.
- Begründung nachreichen. Modul für Modul, mit konkreten Situationen und, wenn vorhanden, einem Pflegetagebuch.
- Zweite Begutachtung. Meist kommt ein anderer Gutachter. Diesmal mit Vorbereitung.
Ausführlich beschrieben in Widerspruch gegen den Pflegegrad und Pflegegrad abgelehnt.
Sobald der Pflegegrad steht, fangen wir an
Der Pflegegrad ist kein Selbstzweck, er ist ein Budget. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag bereit, ab Pflegegrad 2 kommt deutlich mehr dazu. Damit bezahlen Sie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, ohne eigenes Geld in die Hand zu nehmen.
Wir übernehmen Antrag, Bewilligung und Abrechnung mit der Pflegekasse und stellen eine feste Betreuungskraft aus Ihrer Nähe. Sie gehen nicht in Vorleistung, und Sie bekommen nicht jede Woche ein neues Gesicht an die Tür.
Was eine Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause übernimmt, steht in Alltagsbegleitung.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 28.10.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Die Pflegebegutachtung ist der Hausbesuch, mit dem über den Pflegegrad entschieden wird. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzlich versichert) oder von Medicproof (privat versichert) bewertet in sechs Modulen, wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigt. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad nach § 15 SGB XI.
Der Hausbesuch selbst dauert meist 45 bis 90 Minuten. Bis zum Bescheid vergehen längstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz muss spätestens am fünften Arbeitstag begutachtet werden, bei angekündigter Pflegezeit zu Hause innerhalb von zehn Arbeitstagen.
Dann zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das Geld steht Ihnen ohne gesonderten Antrag zu. Ausgenommen sind Verzögerungen, die die Kasse nicht zu vertreten hat, und Bewohner vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2.
Ja. Das Gutachten wird zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Sie können es auch später jederzeit anfordern. Ohne das Gutachten lässt sich ein Widerspruch kaum begründen.
Er geht die sechs Module durch: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Gefragt wird nicht, ob etwas noch geht, sondern wie selbstständig es geht. Den vollständigen Fragenkatalog haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Es lohnt sich sehr. Die wichtigste Vorbereitung ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, dazu die Pflegeperson am Tisch und alle Unterlagen griffbereit. Unsere Checkliste für den Pflegegrad führt Schritt für Schritt durch die Vorbereitung.
In Ausnahmefällen entscheidet der Medizinische Dienst nach Aktenlage, wenn die vorliegenden Unterlagen eine sichere Einschätzung erlauben. Der Regelfall ist der Besuch in der eigenen Wohnung, weil sich nur dort zeigt, wie der Alltag wirklich aussieht. Sie können einen Hausbesuch verlangen.
Nichts. Die Begutachtung ist für Versicherte kostenfrei, auch bei Höherstufung, Widerspruch und Wiederholungsbegutachtung. Es entstehen weder Fahrtkosten noch Gebühren.
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