Eilantrag Pflegegrad: Begutachtung binnen einer Woche
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Normalerweise hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit. In Eilfällen sind es nur eine bis zwei Wochen. Die verkürzten Fristen greifen von Gesetzes wegen, sobald bestimmte Situationen vorliegen, ein besonderes Formular gibt es dafür nicht.
1 Woche
Begutachtung im Krankenhaus oder in der Reha
2 Wochen
bei häuslicher Pflege mit Pflegezeit-Ankündigung
70 €
je angefangener Verzugswoche
Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad gilt ohnehin rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Ein Eilantrag beschleunigt die Entscheidung, das Geld geht Ihnen auch ohne ihn nicht verloren.
Wann die verkürzten Fristen gelten
| Situation | Frist für die Begutachtung |
|---|---|
| Antragsteller ist im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung und die Versorgung zu Hause ist unklar | 1 Woche |
| Antragsteller lebt im Hospiz oder wird ambulant palliativ versorgt | 1 Woche |
| Ein Angehöriger hat Pflegezeit angekündigt oder befindet sich darin | 2 Wochen |
| Regelfall | 25 Arbeitstage bis zum Bescheid |
In den Eilfällen begutachtet der Medizinische Dienst häufig nach Aktenlage oder direkt in der Klinik, statt einen Hausbesuch zu terminieren. Das Ergebnis ist ein vorläufiges Gutachten, das später ergänzt werden kann.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenSo lösen Sie das Eilverfahren aus
- Antrag stellen, sofort: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, das Datum zählt. Sagen Sie ausdrücklich, dass der Antragsteller im Krankenhaus liegt oder ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt hat.
- Situation schriftlich benennen: Kurz nachreichen, warum die verkürzte Frist gilt. Muster: „Der Antragsteller befindet sich seit dem [Datum] im [Krankenhaus]. Die Versorgung zu Hause ist nicht sichergestellt. Ich bitte um Begutachtung innerhalb einer Woche nach § 18 Absatz 3 SGB XI.“
- Sozialdienst einschalten: Im Krankenhaus ist der Sozialdienst der schnellste Weg. Er kennt das Verfahren, meldet an die Kasse und organisiert die Anschlussversorgung mit.
- Erreichbarkeit sichern: Telefonnummer angeben, unter der jemand tagsüber erreichbar ist. Am Eilverfahren scheitert selten die Kasse, oft die Rückrufkette.
Wenn die Kasse die Frist reißt
Überschreitet die Pflegekasse die Frist, ohne dass Sie es zu vertreten haben, muss sie 70 € für jede angefangene Woche Verzug zahlen. Das gilt für die Regelfrist von 25 Arbeitstagen genauso wie für die verkürzten Fristen.
Die Zahlung erfolgt nicht automatisch: Fordern Sie sie schriftlich ein, mit Antragsdatum und Datum des Bescheids. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Antragsteller vollstationär versorgt wird oder die Verzögerung an einem versäumten Begutachtungstermin lag.
Wie der Antrag im Regelfall abläuft, steht in unserer Anleitung Pflegegrad beantragen. Auf den Begutachtungstermin bereiten Sie sich mit der Checkliste und dem Pflegetagebuch vor.
Der häufigste Fall: Antrag aus dem Krankenhaus
Rund um die Entlassung entscheidet sich, ob die Versorgung zu Hause trägt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Am Aufnahmetag den Sozialdienst ansprechen. Er ist im Haus, kennt die Kassen und stößt Pflegegrad-Antrag, Kurzzeitpflege und Hilfsmittel gleichzeitig an.
- Pflegegrad telefonisch beantragen, noch während des Aufenthalts. Das Datum zählt, und die Eilfrist von einer Woche greift, solange die Klinik-Situation besteht.
- Übergangsversorgung klären: Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V oder Haushaltshilfe auf Rezept überbrücken die Zeit bis zum Bescheid, beides ohne Pflegegrad.
- Hilfsmittel vor der Entlassung verordnen lassen: Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl. Nach der Entlassung dauert es länger.
- Alltagshilfe zum Entlasstag einplanen. Wir starten in der Regel binnen weniger Tage, damit zu Hause niemand allein vor dem Haushalt steht.
Eine vollständige Checkliste für die ersten zwei Wochen steht im Artikel Plötzlich Pflegefall.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz muss die Begutachtung binnen einer Woche erfolgen. Hat ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt, sind es zwei Wochen. Im Regelfall gilt eine Frist von 25 Arbeitstagen bis zum Bescheid.
Nein, ein eigenes Formular existiert nicht. Sie stellen den normalen Antrag und weisen ausdrücklich auf die Eilsituation hin, am besten telefonisch und kurz schriftlich.
Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person. Im Krankenhaus übernimmt das häufig der Sozialdienst, der den schnellsten Draht zur Pflegekasse hat.
70 € für jede angefangene Woche Verzug. Die Zahlung müssen Sie schriftlich einfordern, sie erfolgt nicht automatisch.
Häufig nach Aktenlage oder direkt in der Klinik statt beim Hausbesuch. Das Ergebnis kann später durch eine vollständige Begutachtung ergänzt werden.
Ja, ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb ist der frühe Antrag wichtiger als das Eilverfahren; verloren geht Ihnen durch eine längere Bearbeitung kein Geld.
Nach einem Krankenhausaufenthalt zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept auch ohne Pflegegrad. Für die Zeit direkt nach der Entlassung kommt außerdem die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V infrage.
Die verkürzte Frist von zwei Wochen greift, wenn ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt hat oder sich darin befindet. Andernfalls gilt die Regelfrist, ein Hinweis auf die Dringlichkeit ist trotzdem sinnvoll.
Der Sozialdienst der Klinik. Er kennt das Verfahren, meldet an die Pflegekasse und organisiert Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und Anschlussversorgung gleichzeitig.
Ja, und das ist der beste Zeitpunkt. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, das Antragsdatum zählt rückwirkend, und die verkürzte Frist von einer Woche greift.
Verwandte Artikel
Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt
So beantragen Sie einen Pflegegrad: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Antragstipps, MDK-Begutachtung und häufige Fehler vermeiden.
Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?
Die kurze Antwort: höchstens 25 Arbeitstage, also etwa fünf Wochen. Im Krankenhaus und bei palliativer Versorgung eine Woche. Was die Frist bedeutet, wann es 70 € je Verzugswoche gibt und wie Sie das Verfahren beschleunigen.
MD-Begutachtung vorbereiten: Ablauf, Fragen, Punkte
So läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (früher MDK) oder Medicproof: Was gefragt wird, wie die Punkte in sechs Modulen entstehen, welche Fehler Pflegegrade kosten und wie Sie den Termin vorbereiten.
Kurzzeitpflege 2026: Anspruch, Kosten und der Weg zum Platz
Nach dem Krankenhaus, beim Ausfall der Pflegeperson oder zur Entlastung: Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr. Was die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen, wie Sie einen Platz finden und welche Alternativen es gibt.
Pflegegrad-Widerspruch: Anleitung mit Musterschreiben und Fristen
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg. Die Anleitung in vier Schritten: fristwahrend widersprechen, Gutachten anfordern, mit Pflegetagebuch begründen, Neubegutachtung meistern. Mit Musterschreiben.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.