Medizinischer Dienst: so läuft die Pflegebegutachtung
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Der Medizinische Dienst (MD, bis 2021 MDK) ist der unabhängige Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er entscheidet nicht selbst über Ihren Pflegegrad, aber sein Gutachten ist die Grundlage, auf der die Pflegekasse entscheidet. In der Praxis folgt sie ihm fast immer.
6 Module
Lebensbereiche im Gutachten
25
Arbeitstage bis zum Bescheid
0 €
Kosten für Sie
Der Termin findet zu Hause statt und wird vorher angekündigt. Er dauert meist 45 bis 90 Minuten. Wer sich darauf vorbereitet, verschenkt keine Punkte: Die häufigste Ursache für einen zu niedrigen Grad ist nicht Strenge des Gutachters, sondern dass an einem guten Tag mehr gezeigt wird, als im Alltag tatsächlich gelingt.
Wer der Medizinische Dienst ist
Seit 2022 ist der Medizinische Dienst eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vorher war er als MDK organisatorisch an die Krankenkassen angebunden, seitdem ist er von ihnen getrennt. Der alte Name MDK begegnet Ihnen trotzdem noch häufig, gemeint ist dieselbe Stelle.
- Gesetzlich Versicherte werden vom Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslands begutachtet.
- Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet, dem Dienst der privaten Pflegepflichtversicherung. Ablauf und Maßstab sind dieselben.
Die Gutachterinnen und Gutachter sind Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte. Sie arbeiten nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie, damit dieselbe Situation in Hamburg und in München gleich bewertet wird.
Wie der Termin abläuft
Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Ankündigung. Nach Ihrem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst schriftlich und schlägt einen Termin vor. Passt er nicht, lässt er sich verschieben.
- Begrüßung und Gespräch. Der Gutachter fragt nach Erkrankungen, Medikamenten, Hilfsmitteln und danach, wie ein normaler Tag abläuft.
- Die sechs Module. Punkt für Punkt wird durchgegangen, was noch selbständig gelingt und wo Hilfe nötig ist.
- Rundgang. Oft wird die Wohnung angesehen: Schwellen, Bad, Treppe, Bett. Manche Handgriffe werden gezeigt, etwa Aufstehen oder Gehen.
- Abschluss. Der Gutachter nennt in der Regel keine Punktzahl. Das Gutachten geht an die Pflegekasse, die den Bescheid schickt.
Die Kasse hat danach 25 Arbeitstage ab Antragseingang Zeit. Versäumt sie die Frist ohne Grund, stehen Ihnen 70 € für jede angefangene Woche Verspätung zu.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas bewertet wird
Bewertet wird die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht die Diagnose und nicht der Zeitaufwand:
| Modul | Beispiele | Gewicht |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Aufstehen, Gehen, Treppen | 10 % |
| 2. Kognitive Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheiden | zusammen 15 %, der höhere zählt |
| 3. Verhalten und Psyche | Unruhe, Ängste, nächtliches Umherlaufen | |
| 4. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette | 40 % |
| 5. Krankheit und Therapie | Medikamente, Verbände, Arzttermine | 20 % |
| 6. Alltag und Kontakte | Tagesstruktur, Beschäftigung, Besuche | 15 % |
Wichtig: Anleitung und Beaufsichtigung zählen wie das vollständige Übernehmen. Wer beim Anziehen nur erinnert werden muss, gilt in diesem Punkt als hilfebedürftig. Die genauen Punktwerte stehen in der Punktetabelle, der Begriff dahinter unter Pflegebedürftigkeit.
So bereiten Sie den Termin vor
Fünf Dinge, die erfahrungsgemäß den Unterschied machen:
- Pflegetagebuch führen. Ein bis zwei Wochen mitschreiben, was wann Hilfe erfordert. Eine Vorlage zum Ausdrucken gibt es bei uns.
- Eine zweite Person dabei haben. Angehörige oder die Betreuungskraft ergänzen, was im Gespräch untergeht.
- Unterlagen bereitlegen. Medikamentenplan, Arztbriefe, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis.
- Den normalen Tag zeigen. Nicht extra aufräumen, nicht besonders zurechtmachen. Der Gutachter soll den Alltag sehen, nicht den Besuchstag.
- Auch das Unangenehme ansprechen. Inkontinenz, nächtliche Unruhe, Stürze und Vergesslichkeit fließen in die Bewertung ein, wenn sie zur Sprache kommen.
Das Gutachten anfordern
Sie haben Anspruch darauf, das vollständige Gutachten zu erhalten. Dem Bescheid liegt es oft nicht bei, ein Anruf oder eine kurze Mail an die Pflegekasse genügt.
Das lohnt sich in jedem Fall, auch wenn Sie zufrieden sind: Im Gutachten steht modulweise, welche Punkte vergeben wurden. Daraus sehen Sie, wo Sie stehen und wo bei einer späteren Höherstufung Bewegung möglich ist. Außerdem enthält es Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Rehabilitation, die manchmal übersehen werden.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Legen Sie ihn zunächst formlos ein, um die Frist zu wahren, und reichen Sie die Begründung nach, sobald Sie das Gutachten gelesen haben.
Was nach dem Bescheid zu tun ist
Steht der Pflegegrad, laufen die Budgets ab dem Monat der Antragstellung. Was jetzt zählt, ist sie auch abzurufen:
- Entlastungsbetrag aktivieren. 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe und Betreuung, siehe Entlastungsbetrag.
- Ab Pflegegrad 2 aufstocken. Über Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege wird aus dem Monatsbudget ein Vielfaches.
- Beratungseinsatz einplanen. Wer Pflegegeld bezieht, ruft regelmäßig die kostenlose Beratung nach § 37 Absatz 3 ab.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 09.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der unabhängige Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, bis 2021 MDK genannt. Er erstellt das Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad festsetzt.
Ja. Seit 2022 ist der Dienst eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und heißt Medizinischer Dienst, kurz MD. Der alte Name MDK begegnet Ihnen noch häufig, gemeint ist dieselbe Stelle.
Medicproof, der Begutachtungsdienst der privaten Pflegepflichtversicherung. Ablauf, Module und Maßstab sind dieselben wie bei gesetzlich Versicherten.
Der Termin dauert meist 45 bis 90 Minuten und findet zu Hause statt. Die Pflegekasse hat ab Antragseingang 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid.
Für Sie nichts. Die Kosten trägt die Pflegekasse, unabhängig davon, ob am Ende ein Pflegegrad herauskommt.
Der Gutachter geht sechs Module durch: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben. Bewertet wird, was noch selbständig gelingt, nicht die Diagnose.
Ja, und es ist ausdrücklich zu empfehlen. Angehörige oder die Betreuungskraft ergänzen, was im Gespräch untergeht, und kennen den Alltag oft genauer als die betroffene Person selbst im Termin schildert.
Auf Anfrage bei der Pflegekasse. Dem Bescheid liegt es oft nicht bei, ein Anruf genügt. Im Gutachten steht modulweise, welche Punkte vergeben wurden.
Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch. Fordern Sie zuerst das Gutachten an, legen Sie den Widerspruch formlos ein, um die Frist zu wahren, und reichen Sie die Begründung nach.
Besser nicht extra. Der Gutachter soll den normalen Alltag sehen. Wer für den Termin besonders aufräumt und sich zurechtmacht, zeigt eine Selbständigkeit, die im Alltag so nicht besteht, und verschenkt damit Punkte.
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