Pflegegrad-Punkte: Tabelle, Module und Gewichtung
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Seit 2017 entscheiden Punkte über den Pflegegrad, nicht mehr Pflegeminuten. Der Medizinische Dienst bewertet beim Hausbesuch sechs Lebensbereiche und rechnet daraus einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 (§ 15 SGB XI).
6 Module
werden bewertet
40 %
Gewicht der Selbstversorgung
ab 27 Punkten
beginnt Pflegegrad 2
Entscheidend ist nicht, was jemand noch schafft, sondern wie selbstständig er es schafft. Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung zählen dabei genauso als Hilfe wie das vollständige Übernehmen.
Die Punktegrenzen je Pflegegrad
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung | Leistungen |
|---|---|---|---|
| kein Pflegegrad | unter 12,5 | keine erhebliche Beeinträchtigung | keine |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung | 131 € und mehr |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung | 347 € Pflegegeld |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung | 599 € Pflegegeld |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung | 800 € Pflegegeld |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € Pflegegeld |
Die Grenzen liegen eng beieinander: Zwischen Pflegegrad 1 und 2 liegen keine 15 Punkte, und genau dort beginnt das Pflegegeld. Deshalb entscheidet oft eine einzige gut dokumentierte Alltagssituation über mehrere hundert Euro im Monat.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenDie sechs Module und ihre Gewichtung
| Modul | Gewicht | Was bewertet wird |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | 10 % | Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | zusammen 15 % | Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen treffen, Gespräche führen |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | zusammen 15 % | nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr von Hilfe |
| 4. Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang |
| 5. Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % | Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Umgang mit Hilfsmitteln |
| 6. Alltagsleben und soziale Kontakte | 15 % | Tagesablauf gestalten, Beschäftigung, Kontakte pflegen |
Wo die meisten Punkte verloren gehen
Aus Widerspruchsverfahren kennen wir immer dieselben vier Stellen:
- Anleitung wird nicht erwähnt. „Sie wäscht sich selbst“ bringt volle Punkte für Selbstständigkeit. Richtig wäre oft: „Sie wäscht sich, aber nur wenn ich sie hinsetze, das Handtuch reiche und dabeibleibe.“
- Der gute Tag wird gezeigt. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen. Maßstab ist aber der durchschnittliche Alltag, gute und schlechte Tage zusammen.
- Nächte fehlen. Toilettengänge, Umlagern und nächtliche Unruhe wiegen schwer, werden aber selten von selbst erzählt.
- Modul 5 wird unterschätzt. Medikamente stellen, Blutzucker messen, Verbände wechseln, Arzttermine begleiten: All das zählt mit 20 Prozent und wird oft gar nicht angesprochen.
Das wirksamste Gegenmittel ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Wie der Termin abläuft und worauf es ankommt, steht in unserer Begutachtungs-Checkliste. Fällt der Bescheid trotzdem zu niedrig aus, hat rund jeder dritte Widerspruch Erfolg.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
27 bis unter 47,5 Punkte. Ab Pflegegrad 2 beginnt das Pflegegeld mit 347 € monatlich, dazu kommen Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch.
Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Die Höchstpunktzahl liegt bei 100.
Die Selbstversorgung mit 40 Prozent, also Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang. Danach folgt der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 Prozent.
Von beiden zählt nur der höhere Wert, gemeinsam machen sie 15 Prozent aus. Wer kognitiv eingeschränkt, aber ruhig ist, verliert dadurch keine Punkte.
Nein, die Minutenrechnung endete mit den Pflegestufen 2017. Heute zählt allein die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, bewertet in Punkten.
Ja, unser Pflegegradrechner führt durch die Module und gibt in zwei Minuten eine Einschätzung. Verbindlich ist am Ende nur die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ja, ausdrücklich. Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung werden genauso bewertet wie das vollständige Übernehmen einer Tätigkeit.
Sie steht im Gutachten des Medizinischen Dienstes, das Sie bei der Pflegekasse anfordern können. Dem Bescheid liegt es oft nicht bei, ein Anruf genügt.
Ein Sonderfall, der auch unter 90 Punkten direkt zu Pflegegrad 5 führt, etwa bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Die Kasse prüft das gesondert.
Nur auf Antrag oder wenn die Kasse eine Wiederholungsbegutachtung vorsieht. Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie selbst einen Höherstufungsantrag.
Verwandte Artikel
Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick
Was bedeuten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5? Leistungen, Voraussetzungen und Pflegegeld pro Pflegegrad in der Übersicht.
MD-Begutachtung vorbereiten: Ablauf, Fragen, Punkte
So läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (früher MDK) oder Medicproof: Was gefragt wird, wie die Punkte in sechs Modulen entstehen, welche Fehler Pflegegrade kosten und wie Sie den Termin vorbereiten.
Pflegetagebuch: Vorlage als PDF und Anleitung
Kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausdrucken: sieben Tagesblätter, Legende zur Art der Hilfe, Checkliste für die Begutachtung. Dazu: was Sie eintragen, wie lange Sie führen und welche Einträge den Pflegegrad sichern.
Pflegegrad-Widerspruch: Anleitung mit Musterschreiben und Fristen
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg. Die Anleitung in vier Schritten: fristwahrend widersprechen, Gutachten anfordern, mit Pflegetagebuch begründen, Neubegutachtung meistern. Mit Musterschreiben.
Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt
So beantragen Sie einen Pflegegrad: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Antragstipps, MDK-Begutachtung und häufige Fehler vermeiden.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.