Pflegegrad-Punkte: Tabelle, Module und Gewichtung

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2017 entscheiden Punkte über den Pflegegrad, nicht mehr Pflegeminuten. Der Medizinische Dienst bewertet beim Hausbesuch sechs Lebensbereiche und rechnet daraus einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 (§ 15 SGB XI).

6 Module

werden bewertet

40 %

Gewicht der Selbstversorgung

ab 27 Punkten

beginnt Pflegegrad 2

Entscheidend ist nicht, was jemand noch schafft, sondern wie selbstständig er es schafft. Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung zählen dabei genauso als Hilfe wie das vollständige Übernehmen.

Die Punktegrenzen je Pflegegrad

PflegegradPunkteBedeutungLeistungen
kein Pflegegradunter 12,5keine erhebliche Beeinträchtigungkeine
Pflegegrad 112,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigung131 € und mehr
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigung347 € Pflegegeld
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwere Beeinträchtigung599 € Pflegegeld
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste Beeinträchtigung800 € Pflegegeld
Pflegegrad 590 bis 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen990 € Pflegegeld

Die Grenzen liegen eng beieinander: Zwischen Pflegegrad 1 und 2 liegen keine 15 Punkte, und genau dort beginnt das Pflegegeld. Deshalb entscheidet oft eine einzige gut dokumentierte Alltagssituation über mehrere hundert Euro im Monat.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Die sechs Module und ihre Gewichtung

ModulGewichtWas bewertet wird
1. Mobilität10 %Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeitenzusammen 15 %Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen treffen, Gespräche führen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzusammen 15 %nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr von Hilfe
4. Selbstversorgung40 %Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
5. Umgang mit Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Umgang mit Hilfsmitteln
6. Alltagsleben und soziale Kontakte15 %Tagesablauf gestalten, Beschäftigung, Kontakte pflegen

Wo die meisten Punkte verloren gehen

Aus Widerspruchsverfahren kennen wir immer dieselben vier Stellen:

  1. Anleitung wird nicht erwähnt. „Sie wäscht sich selbst“ bringt volle Punkte für Selbstständigkeit. Richtig wäre oft: „Sie wäscht sich, aber nur wenn ich sie hinsetze, das Handtuch reiche und dabeibleibe.“
  2. Der gute Tag wird gezeigt. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen. Maßstab ist aber der durchschnittliche Alltag, gute und schlechte Tage zusammen.
  3. Nächte fehlen. Toilettengänge, Umlagern und nächtliche Unruhe wiegen schwer, werden aber selten von selbst erzählt.
  4. Modul 5 wird unterschätzt. Medikamente stellen, Blutzucker messen, Verbände wechseln, Arzttermine begleiten: All das zählt mit 20 Prozent und wird oft gar nicht angesprochen.

Das wirksamste Gegenmittel ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Wie der Termin abläuft und worauf es ankommt, steht in unserer Begutachtungs-Checkliste. Fällt der Bescheid trotzdem zu niedrig aus, hat rund jeder dritte Widerspruch Erfolg.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

27 bis unter 47,5 Punkte. Ab Pflegegrad 2 beginnt das Pflegegeld mit 347 € monatlich, dazu kommen Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch.

Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Die Höchstpunktzahl liegt bei 100.

Die Selbstversorgung mit 40 Prozent, also Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang. Danach folgt der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 Prozent.

Von beiden zählt nur der höhere Wert, gemeinsam machen sie 15 Prozent aus. Wer kognitiv eingeschränkt, aber ruhig ist, verliert dadurch keine Punkte.

Nein, die Minutenrechnung endete mit den Pflegestufen 2017. Heute zählt allein die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, bewertet in Punkten.

Ja, unser Pflegegradrechner führt durch die Module und gibt in zwei Minuten eine Einschätzung. Verbindlich ist am Ende nur die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Ja, ausdrücklich. Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung werden genauso bewertet wie das vollständige Übernehmen einer Tätigkeit.

Sie steht im Gutachten des Medizinischen Dienstes, das Sie bei der Pflegekasse anfordern können. Dem Bescheid liegt es oft nicht bei, ein Anruf genügt.

Ein Sonderfall, der auch unter 90 Punkten direkt zu Pflegegrad 5 führt, etwa bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Die Kasse prüft das gesondert.

Nur auf Antrag oder wenn die Kasse eine Wiederholungsbegutachtung vorsieht. Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie selbst einen Höherstufungsantrag.

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