Tagespflege Kosten 2026: Eigenanteil, Fahrdienst und was die Kasse zahlt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Die Tagespflege hat ein eigenes Budget, das weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung antastet (§ 41 SGB XI): je nach Pflegegrad 721 bis 2.085 € im Monat. Davon bezahlt die Kasse Pflege, Betreuung und den Fahrdienst von Tür zu Tür. Selbst zahlen Sie nur Verpflegung und Investitionskosten, und genau dafür darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
721 bis 2.085 €
eigenes Monatsbudget je Pflegegrad
Fahrdienst inklusive
Hin- und Rückfahrt aus dem Budget
131 €
Entlastungsbetrag senkt den Eigenanteil
Das Kassenbudget je Pflegegrad
| Pflegegrad | Budget Tages- und Nachtpflege | Reicht typischerweise für |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein eigenes Budget | 131 € Entlastungsbetrag einsetzbar |
| Pflegegrad 2 | 721 € im Monat | etwa 2 Tage pro Woche |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € im Monat | etwa 3 Tage pro Woche |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € im Monat | etwa 4 Tage pro Woche |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € im Monat | bis zu 5 Tage pro Woche |
Wie viele Tage konkret möglich sind, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab, der regional deutlich schwankt. Die Einrichtung rechnet den Kassenanteil direkt mit der Pflegekasse ab; Sie erhalten nur eine Rechnung über den Eigenanteil.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWoraus der Eigenanteil besteht
| Kostenart | Wer zahlt |
|---|---|
| Pflege und Betreuung in der Einrichtung | Pflegekasse aus dem Tagespflege-Budget |
| Fahrdienst (Hin- und Rückweg) | Pflegekasse aus demselben Budget |
| Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee) | Sie, aus Entlastungsbetrag oder privat |
| Investitionskosten der Einrichtung (Miete, Instandhaltung) | Sie, aus Entlastungsbetrag oder privat |
Rechenbeispiel: Frau Deppe (Pflegegrad 3) besucht die Tagespflege dreimal pro Woche, rund 13 Tage im Monat. Pflege und Fahrdienst laufen über das Budget von 1.357 €. Für Verpflegung und Investitionskosten stellt die Einrichtung rund 25 € je Tag in Rechnung, macht etwa 325 € im Monat. Davon deckt der Entlastungsbetrag 131 €, sodass rund 194 € selbst zu zahlen bleiben, und die sind zu 20 % steuerlich absetzbar.
Kombination mit Pflegegeld, Pflegedienst und Haushaltshilfe
Der große Vorteil der Tagespflege: Sie wird nicht verrechnet. Wer sie nutzt, behält das volle Pflegegeld und die volle Sachleistung für zu Hause. Typische Kombination bei Pflegegrad 3:
- drei Tage Tagespflege für Struktur, Gesellschaft und Aktivierung,
- 599 € Pflegegeld für die pflegende Familie,
- unsere Haushaltshilfe an den freien Tagen über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch,
- bei Bedarf zusätzlich Verhinderungspflege für längere Auszeiten.
Nachtpflege läuft aus demselben Topf und hilft, wenn Nächte zum Problem werden, etwa bei Demenz mit nächtlicher Unruhe. Sie ist seltener und wird meist stationär angeboten.
Platz finden und starten
- Einrichtungen vergleichen: Tagessatz, Investitionskosten, Fahrgebiet, Öffnungszeiten und Angebot erfragen; Pflegestützpunkte und die Kassen-Suche helfen bei der Liste.
- Probetag vereinbaren: Fast alle Häuser bieten einen Schnuppertag an, das nimmt Unsicherheit.
- Budget klären: Die Einrichtung rechnet den Kassenanteil direkt ab, den Entlastungsbetrag lassen Sie für den Eigenanteil einsetzen.
- Zu Hause absichern: An den Tagen ohne Tagespflege übernehmen wir Haushalt, Begleitung und Betreuung, damit die Woche rund läuft.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB XI, Kombinationsleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der Tagessatz unterscheidet sich je nach Einrichtung und Region deutlich. Pflege und Fahrdienst übernimmt die Kasse aus dem Tagespflege-Budget; selbst zahlen Sie Verpflegung und Investitionskosten, meist als fester Tagesbetrag auf der Rechnung.
Die Pflegekasse: Die Beförderung von zu Hause zur Einrichtung und zurück gehört zu den pflegebedingten Aufwendungen und wird aus demselben Monatsbudget bezahlt.
Diese trägt die pflegebedürftige Person selbst. Sie dürfen aber mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich beglichen werden, was die Zuzahlung spürbar senkt.
Nein. Tages- und Nachtpflege haben ein eigenes Budget; Pflegegeld und Pflegesachleistung bleiben in voller Höhe erhalten.
721 € im Monat, das reicht je nach Tagessatz für etwa zwei Besuchstage pro Woche, inklusive Fahrdienst.
Ein eigenes Tagespflege-Budget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 lassen sich einzelne Tage über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanzieren.
Ja, die selbst gezahlten Anteile zählen als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % Steuerabzug, bis 4.000 € im Jahr, gegen Rechnung und Überweisung.
Nicht besuchte Tage werden in der Regel nicht berechnet, viele Häuser haben aber Abmeldefristen. Fragen Sie vor Vertragsschluss, wie kurzfristige Absagen gehandhabt werden.
Tagespflege ist stundenweise am Tag mit Rückkehr nach Hause, Kurzzeitpflege ein vorübergehender stationärer Aufenthalt mit Übernachtung, finanziert aus dem Jahresbetrag von 3.539 €.
Sehr oft ja: fester Rhythmus, Gesellschaft und Aktivierung stabilisieren den Tag, und die Familie bekommt planbare Freiräume. Nachtpflege kommt infrage, wenn vor allem die Nächte belasten.
Ja, das ist die häufigste Kombination: An den Tagen ohne Tagespflege übernimmt unsere Alltagshilfe Haushalt und Begleitung, finanziert über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch.
Über Pflegestützpunkte, die Kassen-Suche und Empfehlungen im Ort. Ein Probetag hilft bei der Entscheidung; wir unterstützen bei der Organisation drumherum.
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