Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
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- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Das Pflegegeld wird monatlich zu Monatsbeginn ausgezahlt, bei den meisten Pflegekassen zwischen dem 1. und dem 5. für den laufenden Monat. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI. Die Überweisung geht auf das Konto der pflegebedürftigen Person, die das Geld frei verwenden und zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben kann.
Nach dem Bescheid zahlt die Kasse rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Wer im März den Antrag stellt und im Mai den Bescheid mit Pflegegrad 2 erhält, bekommt mit der ersten Zahlung das Pflegegeld für März, April und Mai nach, anteilig ab dem Antragstag.
1. bis 5.
übliche Auszahlung für den laufenden Monat
ab Antragstag
rückwirkende Nachzahlung nach dem Bescheid
347 bis 990 €
je nach Pflegegrad (2 bis 5) monatlich
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Stunden berechnenHöhe und anteilige Monate
Das Pflegegeld 2026 beträgt monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 €.
Angebrochene Monate zahlt die Kasse anteilig, mit einem Dreißigstel je Kalendertag: Beginnt der Anspruch am 16., gibt es für diesen Monat 15 Dreißigstel. Anteilig gekürzt wird auch bei vollstationärer Kurzzeitpflege oder Krankenhausaufenthalt ab dem 29. Tag; für die ersten vier Wochen läuft das Pflegegeld weiter.
Wer Pflegegeld mit der Pflegesachleistung eines Pflegedienstes kombiniert, erhält ein anteiliges Pflegegeld, die Rechnung dazu steht in Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Zahlung bleibt aus: die häufigsten Gründe
- Beratungseinsatz fehlt: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 vorgeschrieben. Wird er versäumt, darf die Kasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Termin nachholen, dann fließt es wieder. Details: Pflegeberatung § 37.3.
- Bescheid steht noch aus: Die Kasse hat für die Entscheidung 25 Arbeitstage ab Antrag, siehe Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?
- Kontodaten oder Formular fehlen: Kurz bei der Kasse nachfragen, oft fehlt nur eine Unterschrift.
- Feiertage und Wochenenden verschieben die Gutschrift um wenige Tage, je nach Bank.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 38 SGB XI, Kombinationsleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Es wird zu Beginn des Monats für den laufenden Monat überwiesen, bei den meisten Kassen zwischen dem 1. und 5. Der genaue Tag unterscheidet sich je nach Pflegekasse und Bank.
In der Regel wenige Tage bis zwei Wochen nach dem Bescheid, inklusive Nachzahlung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Die Kasse überweist an die pflegebedürftige Person. Diese gibt das Geld häufig als Anerkennung an die Pflegeperson weiter; für Angehörige ist es dann steuerfrei.
Häufigste Gründe: versäumter Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3, Kombination mit Pflegesachleistung, Krankenhaus- oder Kurzzeitpflegeaufenthalt über vier Wochen. Die Kasse nennt den Grund im Schreiben.
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Die kurze Antwort: höchstens 25 Arbeitstage, also etwa fünf Wochen. Im Krankenhaus und bei palliativer Versorgung eine Woche. Was die Frist bedeutet, wann es 70 € je Verzugswoche gibt und wie Sie das Verfahren beschleunigen.
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