Wohngruppenzuschlag: 224 € monatlich für die ambulante WG
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält 224 € im Monat zusätzlich (§ 38a SGB XI). Der Zuschlag gilt ab Pflegegrad 1 und kommt zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag hinzu, ohne dass eine dieser Leistungen gekürzt wird.
224 €
monatlich, ab Pflegegrad 1
bis 2.613 €
einmalige Anschubfinanzierung
zusätzlich
keine Anrechnung auf andere Leistungen
Gedacht ist das Geld für eine Präsenzkraft, die den gemeinsamen Alltag organisiert: einkaufen, kochen, Termine koordinieren, für die Gruppe da sein.
Wann der Zuschlag zusteht
Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:
- Mindestens drei, höchstens zwölf Bewohner leben gemeinsam in einer Wohnung, davon mindestens drei mit Pflegegrad.
- Eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft ist für die Gruppe tätig, unabhängig von der individuellen Pflege. Sie darf keine Pflegeleistungen im Sinne der Sachleistung erbringen.
- Die WG ist ambulant, nicht stationär. Es darf sich nicht um eine Einrichtung handeln, in der ein Träger die Versorgung umfassend vorgibt.
- Selbstbestimmung: Die Bewohner oder ihre Angehörigen entscheiden gemeinsam über Aufnahme, Dienstleister und Alltag.
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Stunden berechnenAntrag und Anschubfinanzierung
Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse jedes einzelnen Bewohners. Beizulegen sind der Mietvertrag oder Nachweis über die WG, der Vertrag mit der Präsenzkraft und eine Bestätigung, dass mindestens drei Bewohner Leistungen beziehen.
Zusätzlich gibt es die Anschubfinanzierung: Für die Gründung einer neuen Wohngruppe zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 2.613 € je Person für den barrierefreien Umbau, gedeckelt auf 10.452 € je Wohngruppe. Sie muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Der Zuschlag wird an die einzelne Person gezahlt, nicht an die WG. Zieht jemand aus, endet der Anspruch mit dem Monatsende.
Was zusätzlich möglich ist
Der Wohngruppenzuschlag ersetzt keine andere Leistung, er kommt obendrauf. In einer WG mit Pflegegrad 3 sieht das typischerweise so aus:
| Leistung | Betrag im Monat |
|---|---|
| Wohngruppenzuschlag | 224 € |
| Pflegegeld oder Sachleistung | 599 € oder bis 1.497 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Umwandlungsanspruch | bis 599 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € |
Auch die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr bleibt nutzbar. Unsere Alltagshilfe arbeitet in Wohngruppen ebenfalls, etwa wenn einzelne Bewohner über ihren Entlastungsbetrag zusätzliche Stunden für sich wünschen.
Wohngruppe, betreutes Wohnen oder Heim: die Abgrenzung
| Wohnform | Wohngruppenzuschlag | Was sonst gilt |
|---|---|---|
| Ambulant betreute Wohngruppe, drei bis zwölf Bewohner, gemeinsame Präsenzkraft | ja, 224 € | alle ambulanten Leistungen bleiben |
| Betreutes Wohnen, eigene Wohnung mit Servicevertrag | nein | alle ambulanten Leistungen bleiben, inklusive Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag |
| Pflegeheim, vollstationär | nein | stationäre Leistungen je Pflegegrad, ambulante entfallen |
| Pflege-WG eines Trägers mit umfassender Versorgungsvorgabe | meist nein | Einzelfallprüfung durch die Kasse |
Die Grenze verläuft an der Selbstbestimmung: Entscheiden Bewohner und Angehörige gemeinsam über Aufnahme, Dienstleister und Alltag, ist es eine Wohngruppe im Sinne des Gesetzes. Gibt ein Träger die Versorgung vor, wertet die Kasse es als stationär.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
224 € im Monat je Person, ab Pflegegrad 1. Er wird zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag gezahlt und mindert diese nicht.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit drei bis zwölf Bewohnern leben, von denen mindestens drei Pflegeleistungen beziehen und die gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragen.
Formlos bei der Pflegekasse jedes einzelnen Bewohners. Beizulegen sind der Nachweis über die Wohngruppe, der Vertrag mit der Präsenzkraft und die Bestätigung über die Zahl der Leistungsbezieher.
Nein. Betreutes Wohnen mit eigener Wohnung und Servicevertrag erfüllt die Voraussetzungen nicht. Alle übrigen Leistungen wie Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe stehen dort aber unverändert zu.
Eine einmalige Förderung von bis zu 2.613 € je Person für die Gründung einer neuen Wohngruppe, höchstens 10.452 € je Gruppe. Sie muss vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt werden.
Die Zahlung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung. Bei später gestelltem Antrag prüfen die Kassen den Einzelfall; früh beantragen lohnt sich deshalb.
Nein, er läuft vollständig zusätzlich. Auch Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel bleiben unberührt.
Sie organisiert den gemeinsamen Alltag der Gruppe: einkaufen, kochen, Termine koordinieren, ansprechbar sein. Individuelle Pflege im Sinne der Sachleistung darf sie nicht erbringen, dafür kommt ein Pflegedienst.
Nur wenn die Bewohner selbstbestimmt über Aufnahme, Dienstleister und Alltag entscheiden. Gibt der Träger die Versorgung umfassend vor, wertet die Kasse es als stationär und der Zuschlag entfällt.
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht Ihnen unabhängig vom Wohngruppenzuschlag zu, etwa für zusätzliche Stunden nur für Sie.
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