Pflegegrad 5 ab 2027: Was sich ändert
Mit Pflegegrad 5 erhalten Sie ab 2027 neue Budgets statt Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die Monatsbeträge steigen. Wer alle Töpfe nutzt, hat im Jahr trotzdem rund 150 € weniger.

- Kostenlos und unverbindlich
- Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, wo das möglich ist
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Leistungen bei Pflegegrad 5 ab 2027
| Leistung | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld → Entlastungsbudget | 990 € / Monat | 1080 € / Monat |
| Pflegesachleistung → Sachleistungsbudget | 2.299 € / Monat | 2.530 € / Monat |
| Entlastungsbetrag → Sozialraumbudget | 131 € / Monat | 175 € / Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege → Überbrückungsbudget | 3.539 € / Jahr | 2.285 € / Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ca. 42 € / Monat | im Entlastungsbudget enthalten |
Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 2026 und 2027 im Vergleich
Wer Pflegegeld bezieht und alle Töpfe voll nutzt, hatte 2026 bis zu 17.495 € im Jahr. Ab 2027 sind es bis zu 17.345 €, also 150 € weniger.
Rechnung: 2026 = 12 × Pflegegeld + 12 × 131 € Entlastungsbetrag + 3.539 € Verhinderungs-/Kurzzeitpflege + 12 × 42 € Pflegehilfsmittel. 2027 = 12 × Entlastungsbudget + 12 × 175 € Sozialraumbudget + 2.285 € Überbrückungsbudget.
Was Sie sonst wissen müssen
- Sozialraumbudget: nicht ansparbar, verfällt monatlich
- Geplante Ersatzpflege (Urlaub der Pflegeperson) kommt künftig aus dem Entlastungs- oder Sachleistungsbudget
- Beratungsbesuch: bis Ende 2028 halbjährlich Pflicht, auf Wunsch vierteljährlich
- Ab 2029: jährliche Pflegebegleitung zu Hause, Pflicht für Pflegegeld-Bezieher
Einstufung in Pflegegrad 5 ab 2027
Die Punkte-Schwelle für Pflegegrad 5 bleibt unverändert bei 90 bis 100 Punkten. Wer Pflegegrad 5 hat, behält ihn.
Jetzt handeln
Ihr Guthaben aus Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege 2026 lässt sich nach dem Gesetzentwurf nicht mitnehmen. Nutzen Sie es bis zum 31.12.2026.
Alle Budgets bei Pflegegrad 5 ab 2027 im Monat und im Jahr
| Budget | im Monat | im Jahr* | wofür |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbudget | 1.080 € | 12.960 € | Geld für Pflege und Haushalt, die Sie selbst organisieren |
| Sachleistungsbudget | 2.530 € | 30.360 € | zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste |
| Sozialraumbudget | 175 € | 2.100 € | anerkannte Alltagshilfe und Nachbarschaftshilfe; unter 25 Jahren 300 € |
| Überbrückungsbudget | – | 2.285 € | Akutsituationen und Kurzzeitpflege |
* Jahreswert = Monatsbetrag mal 12, eigene Rechnung. Das Überbrückungsbudget ist ein Jahresbetrag. Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget lassen sich wie bisher anteilig kombinieren. Fundstellen: § 36 Abs. 3 § 37 Abs. 1 § 38 § 39 Abs. 1 § 45b Abs. 1 SGB XI-E.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 ab 2027: so wird sie bezahlt
- Über das Sozialraumbudget: bis zu 175 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Die Pflegekasse erstattet gegen Beleg, ein vorheriger Antrag ist nicht nötig § 45b Abs. 2 SGB XI-E.
- Aus dem Entlastungsbudget: Das Pflegegeld von 1.080 € dürfen Sie auch für Hilfe im Haushalt einsetzen, das Gesetz nennt die Haushaltsführung ausdrücklich § 37 Abs. 1 SGB XI-E.
- Über das Sachleistungsbudget: nur durch zugelassene Dienste mit Versorgungsvertrag. Die bisherige Umwandlung von bis zu 40 % für anerkannte Alltagshilfen entfällt.
Soll ein Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, teilen Sie der Kasse diese Abtretung künftig selbst mit, erst dann ist sie wirksam § 35b SGB XI-E.
Pflegegeld, Beratungsbesuch und Pflegebegleitung bei Pflegegrad 5
Wer Pflegegeld bezieht, muss bis Ende 2028 weiter einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen: halbjährlich Pflicht, auf Wunsch auch vierteljährlich § 37 Abs. 3 SGB XI-E. Ab 2029 ersetzt die Pflegebegleitung den Beratungsbesuch. Dann ist einmal im Jahr ein Termin zu Hause Pflicht. Wer ihn nicht abruft, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall streichen § 7c Abs. 6 SGB XI-E.
Kurzzeitpflege, Tagespflege und Pflegehilfsmittel
- Kurzzeitpflege: höchstens acht Wochen im Jahr, bezahlt aus dem Überbrückungsbudget bis 2.285 € § 42 Abs. 2 SGB XI-E. Während der Kurzzeitpflege läuft die Hälfte des Pflegegelds bis zu acht Wochen weiter § 37 Abs. 2 SGB XI-E.
- Tages- und Nachtpflege: gibt es zusätzlich zu den Budgets, ohne Anrechnung § 41 Abs. 3 SGB XI-E. Aus dem Sozialraumbudget lässt sie sich aber nicht mehr bezahlen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die bisherige Pauschale von bis zu 42 € entfällt. Handschuhe und Desinfektionsmittel bezahlen Sie künftig aus dem Entlastungsbudget § 40 Abs. 1 SGB XI-E.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5 ab 2027
Wie viel Pflegegeld gibt es 2027 bei Pflegegrad 5?
1080 € im Monat als Entlastungsbudget, bisher 990 €.
Wie hoch ist das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 5?
2.530 € im Monat, bisher 2.299 €.
Bekomme ich bei Pflegegrad 5 das Sozialraumbudget?
Ja, bis zu 175 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Bekomme ich mit Pflegegrad 5 2027 mehr oder weniger Geld?
Die Monatsbeträge steigen. Weil Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel wegfallen, sind es im Jahr insgesamt bis zu 150 € weniger, wenn bisher alle Töpfe genutzt wurden.
Kann ich bei Pflegegrad 5 Haushaltshilfe ab 2027 über die Pflegekasse bezahlen?
Ja. Anerkannte Angebote wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung werden über das Sozialraumbudget mit bis zu 175 € im Monat bezahlt. Zusätzlich können Sie das Entlastungsbudget von 1.080 € dafür einsetzen.
Muss ich mit Pflegegrad 5 ab 2029 eine Pflegebegleitung abrufen?
Ja, wenn Sie Pflegegeld bekommen. Dann ist ab 2029 einmal im Jahr ein Termin zu Hause Pflicht. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
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